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§ 2 - Deutsch-Belgische Konsultationsvereinbarungsverordnung (KonsVerBELV)
V. v. 20.12.2010 BGBl. I S. 2137 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 11.12.2012 BGBl. I S. 2637
Geltung ab 23.12.2010; FNA: 611-9-24-2 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Geltung ab 23.12.2010; FNA: 611-9-24-2 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 2 Abfindungen an Arbeitnehmer
(1) Die einheitliche Anwendung und Auslegung des Abkommens in Bezug auf die Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Abfindungen an Arbeitnehmer auf Grund einer entsprechenden Konsultationsvereinbarung im Sinn des § 2 Absatz 2 Satz 2 der Abgabenordnung zwischen den zuständigen Behörden im Sinn des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 6 des Abkommens richtet sich nach den Absätzen 2 bis 4.
(2) Ist einer Abfindung Versorgungscharakter beizumessen, gilt Artikel 18 des Abkommens entsprechend.
(3) Auf Abfindungen,
- 1.
- bei denen es sich um im Rahmen des eines Arbeitsvertrags geleistete Nachzahlungen von Löhnen, Gehältern oder anderen Vergütungen handelt, oder
- 2.
- die allgemein für die Auflösung des Arbeitsvertrags gewährt werden
(4) Die Absätze 2 und 3 sind auf die in Artikel 15 Absatz 3 und Artikel 19 des Abkommens genannten Einkünfte nicht anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 8 Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen V. v. 11. Dezember 2012 BGBl. I S. 2637 m.W.v. 20. Dezember 2012
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Frühere Fassungen von § 2 KonsVerBELV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 20.12.2012 | Artikel 8 Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 11.12.2012 BGBl. I S. 2637 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 KonsVerBELV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 KonsVerBELV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KonsVerBELV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 11.12.2012 BGBl. I S. 2637
Artikel 8 StRVErluÄndV Änderung der Deutsch-Belgischen Konsultationsvereinbarungsverordnung
... § 2 Absatz 1 der Deutsch-Belgischen Konsultationsvereinbarungsverordnung vom 20. Dezember 2010 (BGBl. ...
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