(1) Das Studium gliedert sich in Pflicht- und Wahlmodule.
(2) Pflichtmodule sind vier Basis- und vier Aufbaumodule sowie das Modul „Masterarbeit". Zu belegen sind je ein Basis- und Aufbaumodul
- 1.
- „Staat und Politik - Public Governance",
- 2.
- „Allgemeines Verwaltungshandeln - Economic and Legal Framework",
- 3.
- „Personalwesen - Human Resources Management",
- 4.
- „Finanzielles Verwaltungshandeln - Public Finance".
Das Modul „Masterarbeit" besteht aus der Masterarbeit und ihrer mündlichen Verteidigung.
(3) Wahlmodule werden nach dem ermittelten Bedarf der Dienstbehörden angeboten. Aus diesem Angebot haben die Studierenden in Abstimmung mit ihrer Dienstbehörde vier Module zu belegen.
(4) Der Studienverlauf, die Inhalte der Module und die Zahl der zu erwerbenden Leistungspunkte richten sich nach dem für den jeweiligen Jahrgang geltenden Modulhandbuch für das Masterstudium „Master of Public Administration". Das Modulhandbuch wird auf der Internetseite der Hochschule veröffentlicht.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über das Studium „Master of Public Administration" an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
V. v. 06.01.2016 BGBl. I S. 27