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Zitierungen von § 20 MPAHSBundV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 MPAHSBundV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MPAHSBundV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über das Studium „Master of Public Administration" an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
V. v. 06.01.2016 BGBl. I S. 27
Artikel 1 MPAFHBundVÄndV
... 2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Urkunden". b) Die Angabe zu ... a) Die Angabe zu § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Urkunden". b) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst: ... Wiederholungsprüfung nicht bestanden, ist das Studium beendet." 14. § 20 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 20 Urkunden". b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Wer die ...
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