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§ 8 - Postsicherstellungsgesetz (PSG)

§ 8 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten



(1) 1Postunternehmen haben der Bundesnetzagentur Auskünfte zu erteilen, die für die Kontrolle der Erfüllung der Verpflichtungen nach diesem Gesetz erforderlich sind. 2§ 55 der Strafprozessordnung gilt entsprechend.

(2) Postunternehmen haben auf Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in den Fällen des § 1 Absatz 2 sowie im Rahmen von Vorsorgeplanungen und Übungen in Arbeitsstäben im Inland mitzuwirken sowie das hierfür erforderliche Fachpersonal abzustellen.





 

Frühere Fassungen von § 8 PSG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.12.2021Artikel 48 Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
vom 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
aktuell vorher 10.11.2016Artikel 7 Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
vom 04.11.2016 BGBl. I S. 2473
aktuellvor 10.11.2016Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 PSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 PSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 PSG Entschädigung (vom 01.12.2021)
... Personal, das auf Grund einer Anordnung nach § 8 Absatz 2 abgestellt wurde, wird den Postunternehmen ab dem Beginn des Einsatzes je Person und angefangener ...
§ 10 PSG Kontrolle und Durchsetzung von Verpflichtungen (vom 01.12.2021)
... 50.000 Euro zur Durchsetzung der Verpflichtungen nach Absatz 1 Satz 3 und den §§ 4 und 8 Absatz 1  ...
§ 11 PSG Bußgeldvorschriften (vom 01.12.2021)
... Feldpost nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise unterstützt, 4. entgegen § 8 Absatz 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt, 5. einer ... richtig oder nicht vollständig erteilt, 5. einer vollziehbaren Anordnung nach § 8 Absatz 2 zuwiderhandelt oder 6. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 3 der Bundesnetzagentur eine ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858, 2022 BGBl. I S. 1045
Artikel 48 TKMoG Änderung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes
... gestrichen. 3. Die §§ 5 bis 7 werden aufgehoben. 4. § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ... 50.000 Euro zur Durchsetzung der Verpflichtungen nach Absatz 1 Satz 3 und den §§ 4 und 8 Absatz 1 festsetzen." 7. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ...

Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2473; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 5 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1947
Artikel 7 DigiNetzG Änderung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes
... § 8 Absatz 2 des Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I ...