§ 3 - Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG k.a.Abk.)

G. v. 09.07.1968 BGBl. I S. 787; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
Geltung ab 13.07.1968; FNA: 800-18 Arbeitsvertragsrecht
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§ 3 Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen


§ 3 wird in 12 Vorschriften zitiert

Beschränkungen und Verpflichtungen nach § 2 sind im Verteidigungsfall zulässig. Beschränkungen und Verpflichtungen nach § 2 Nr. 1 und 2 sind außerdem nach Maßgabe des Artikels 12a Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 des Grundgesetzes zulässig. Die Verpflichtung zu Ausbildungsveranstaltungen (§ 29) ist auch zulässig, wenn die Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 nicht gegeben sind.

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Zitierungen von § 3 Arbeitssicherstellungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 ASG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ASG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 ASG Anwendungsbereich (vom 06.03.2025)
... nach Eintritt der Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen ( § 3 ) durch Rechtsverordnung bestimmen, daß Verpflichtungen und Beschränkungen auch in ...
§ 7 ASG Zustimmungsbedürftigkeit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
... nach Eintritt der Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen (§ 3 ) für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses der Zustimmung der Agentur für ...
§ 25 ASG Persönliche Vorstellung
... Nach Eintritt der Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen (§ 3 ) müssen Wehrpflichtige, die in ein Arbeitsverhältnis verpflichtet werden können, ... (2) Nach Eintritt der Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen (§ 3 ) sind die in Absatz 1 genannten Personen verpflichtet, sich auf Anordnung der Agentur für ...
§ 28 ASG Anwendung der §§ 14 bis 23
... nach Eintritt der Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen (§ 3 ) im Anwendungsbereich des Gesetzes (§ 4) freiwillig ein Arbeitsverhältnis ...
§ 29 ASG Ausbildungsveranstaltungen
... die nach Eintritt der Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen (§ 3 ) im Anwendungsbereich des Gesetzes (§ 4) für eine Aufgabe verwandt werden sollen, die ...
§ 30 ASG Bereithaltungsbescheid
... nach Eintritt der Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen (§ 3 ) im Anwendungsbereich des Gesetzes (§ 4) in ein Arbeitsverhältnis verpflichtet werden, ...
§ 31 ASG Zumutung von Gefahren
... Eintritt der Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen (§ 3 ) ist ein Arbeitnehmer im Anwendungsbereich des Gesetzes (§ 4) verpflichtet, bei der ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz (ArbSV)
V. v. 30.05.1989 BGBl. I S. 1071; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 418
§ 1 ArbSV Bedarfsfeststellung, Bedarfsanmeldung
... 1. den Ersatz- und Zusatzbedarf an Arbeitnehmern, für den im Falle des § 3 des Arbeitssicherstellungsgesetzes Maßnahmen nach § 2 Nr. 2 und 3 dieses Gesetzes ... (2) Vor Eintritt der Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen (§ 3 des Gesetzes) sollen die fachlich zuständigen Bundes- und Landesbehörden die ... hinwirken, wenn der Arbeitskräftebedarf nach Eintritt der Voraussetzungen des § 3 des Arbeitssicherstellungsgesetzes voraussichtlich nicht oder nicht rechtzeitig festgestellt und ...
§ 3 ArbSV Erfassung des Bedarfs
... (2) Liegen die Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen vor (§ 3 des Gesetzes), so hat die Agentur für Arbeit außerdem den Zeitpunkt des Arbeitsantritts ...
§ 4 ArbSV Bedarfsdeckung, Grundsatz der Freiwilligkeit
... nach Eintritt der Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen (§ 3 des Gesetzes) gedeckt werden kann. Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse nach dem ...
§ 7 ArbSV Entscheidung der Agentur für Arbeit
... Arbeit nach Eintritt der Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen (§ 3 des Gesetzes) auffordert, den Arbeitskräftebedarf zu decken. (2) Die Agentur ...
§ 10 ArbSV Weitere Aufgaben der Arbeitskräfteausschüsse und der Bundesagentur für Arbeit
...  seiner vor Eintritt der Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen (§ 3 des Gesetzes) für die Deckung des Arbeitskräftebedarfs getroffenen ... nach Eintritt der Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen (§ 3 des Gesetzes) zu unterrichten. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten ...


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