Beschränkungen und Verpflichtungen nach §
2 sind im Verteidigungsfall zulässig. Beschränkungen und Verpflichtungen nach §
2 Nr. 1 und 2 sind außerdem nach Maßgabe des Artikels
12a Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 des
Grundgesetzes zulässig. Die Verpflichtung zu Ausbildungsveranstaltungen (§
29) ist auch zulässig, wenn die Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 nicht gegeben sind.
§ 25 ASG Persönliche Vorstellung ... Nach Eintritt der Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen (§ 3 ) müssen Wehrpflichtige, die in ein Arbeitsverhältnis verpflichtet werden können, ... (2) Nach Eintritt der Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen (§ 3 ) sind die in Absatz 1 genannten Personen verpflichtet, sich auf Anordnung der Agentur für ...
Verordnung über die Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz (ArbSV)
V. v. 30.05.1989 BGBl. I S. 1071; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 418
§ 1 ArbSV Bedarfsfeststellung, Bedarfsanmeldung ... 1. den Ersatz- und Zusatzbedarf an Arbeitnehmern, für den im Falle des § 3 des Arbeitssicherstellungsgesetzes Maßnahmen nach § 2 Nr. 2 und 3 dieses Gesetzes ... (2) Vor Eintritt der Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen (§ 3 des Gesetzes) sollen die fachlich zuständigen Bundes- und Landesbehörden die ... hinwirken, wenn der Arbeitskräftebedarf nach Eintritt der Voraussetzungen des § 3 des Arbeitssicherstellungsgesetzes voraussichtlich nicht oder nicht rechtzeitig festgestellt und ...