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Frühere Fassungen von § 6 Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilgestalter und zur Textilgestalterin im Handwerk
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.08.2011 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilgestalter und zur Textilgestalterin im Handwerk vom 25.07.2011 BGBl. I S. 1527 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9791/al171920.htm