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Frühere Fassungen von Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 28.04.2012 | Artikel 2 Verordnung zur Änderung von Vorschriften zu regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an öffentliche Stellen des Bundes vom 23.04.2012 BGBl. I S. 609 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9924/al173281.htm