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Regelbetrag-Verordnung (RegelBetrV k.a.Abk.)

Artikel 2 G. v. 06.04.1998 BGBl. I S. 666, 668; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3189
Geltung ab 01.07.1998; FNA: 404-18-3 Nebengesetze zum Familienrecht
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§ 1 Festsetzung der Regelbeträge



Die Regelbeträge für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, betragen monatlich

1.
in der ersten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 202 Euro,

2.
in der zweiten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 245 Euro,

3.
in der dritten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 288 Euro.




§ 2 Festsetzung der Regelbeträge für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet



Die Regelbeträge für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, betragen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet monatlich

1.
in der ersten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 186 Euro,

2.
in der zweiten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 226 Euro,

3.
in der dritten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 267 Euro.



 
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