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§ 1 - Postsicherstellungsgesetz (PSG)

§ 1 Anwendungsbereich



(1) Dieses Gesetz gilt für Unternehmen, die im Rahmen ihres geschäftsmäßig an die Öffentlichkeit gerichteten Angebots die in diesem Gesetz bezeichneten Postdienstleistungen bundesweit erbringen (Postunternehmen).

(2) Dieses Gesetz ist anzuwenden zur Sicherung einer Mindestversorgung mit Postdienstleistungen

1.
bei erheblichen Störungen der Versorgung mit Postdienstleistungen, insbesondere infolge von Naturkatastrophen, besonders schweren Unglücksfällen, Sabotagehandlungen, terroristischen Anschlägen oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen oder im Spannungs- oder Verteidigungsfall sowie

2.
im Rahmen

a)
internationaler Vereinbarungen zur Notfallbewältigung,

b)
der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen oder

c)
von Bündnisverpflichtungen.





 

Frühere Fassungen von § 1 PSG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.12.2021Artikel 48 Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
vom 23.06.2021 BGBl. I S. 1858

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 PSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 PSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 PSG Auskunfts- und Mitwirkungspflichten (vom 01.12.2021)
... haben auf Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in den Fällen des § 1 Absatz 2 sowie im Rahmen von Vorsorgeplanungen und Übungen in Arbeitsstäben im Inland mitzuwirken ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858, 2022 BGBl. I S. 1045
Artikel 12 TKMoG Änderung der BSI-Kritisverordnung
... ersetzt. 2. In Teil 2 Nummer 7 werden die Wörter „ § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 506, 941)" durch die Wörter „§ 185 Absatz ... 3 Nummer 58" ersetzt. cc) In Spalte D werden die Wörter „ § 1 Absatz 1 Nummer 2 PTSG " durch die Wörter „§ 185 Absatz 1 Satz 1 TKG" ersetzt. b) ... „Vertragspartner" ersetzt. cc) In Spalte D werden die Wörter „ § 1 Absatz 1 Nummer 2 PTSG " durch die Wörter „§ 185 Absatz 1 Satz 1 TKG" ersetzt. c) In ...
Artikel 48 TKMoG Änderung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes
... in besonderen Fällen (Postsicherstellungsgesetz - PSG)". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236, 331
Artikel 19 PostModG Änderung des Bundesleistungsgesetzes
... vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) geändert worden ist, werden die Wörter „ § 1 des Postsicherstellungsgesetzes " durch die Wörter „Kapitel 12 des Postgesetzes" ...
Artikel 27 PostModG Änderung der Mineralölbewirtschaftungs-Verordnung
... 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist, werden die Wörter „ § 1 des Postsicherstellungsgesetzes " durch die Wörter „Kapitel 12 des Postgesetzes" ...
Artikel 29 PostModG Änderung der Kraftstoff-Lieferbeschränkungs-Verordnung
... vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) geändert worden ist, werden die Wörter „ § 1 des Postsicherstellungsgesetzes " durch die Wörter „Kapitel 12 des Postgesetzes" ...
Artikel 31 PostModG Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes
... vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) geändert worden ist, werden die Wörter „ § 1 des Postsicherstellungsgesetzes " durch die Wörter „Kapitel 12 des Postgesetzes" ...
Artikel 40 PostModG Änderung des Verkehrssicherstellungsgesetzes
... 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411) geändert worden ist, werden die Wörter „ § 1 des Postsicherstellungsgesetzes " durch die Wörter „Kapitel 12 des Postgesetzes" ...
Artikel 41 PostModG Änderung der Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs
... vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) geändert worden ist, werden die Wörter „ § 1 des Postsicherstellungsgesetzes " durch die Wörter „Kapitel 12 des Postgesetzes" ...