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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.01.2026
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Estrichleger-Handwerk (Estrichlegermeisterverordnung - EstrMstrV)
§ 10 Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Estrichleger-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten"
§ 10 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) 1Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Estrichleger-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Betrieb im Estrichleger-Handwerk Anforderungen erfolgsorientiert, kundenorientiert sowie qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten. 2Dabei hat er baustoffbezogene Gesichtspunkte, fachtechnologische Gesichtspunkte, gestalterische Gesichtspunkte, ökologische Gesichtspunkte, ökonomische Gesichtspunkte sowie soziale Gesichtspunkte und die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. 3Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
(2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Estrichleger-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten" besteht aus folgenden Qualifikationen:
- 1.
- Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren, dokumentieren sowie bewerten und daraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten,
- b)
- Ausschreibungen oder Angebotsanfragen öffentlicher Auftraggeber oder privater Auftraggeber analysieren und bewerten,
- c)
- Verfahren zur Feststellung der Rahmenbedingungen in Gebäuden erläutern und bewerten sowie Aufmaß erstellen,
- d)
- fehlerhafte Vorleistungen erkennen sowie Bedenken gegenüber Auftraggebern anmelden,
- e)
- Altuntergründe im Hinblick auf Tragfähigkeit, Schallschutz sowie Wärmeschutz analysieren sowie diesbezügliche Informationen über Bodenkonstruktion bei Auftraggebern anfragen,
- f)
- Hinweise auf Schadstoffe im bestehenden Untergrund erkennen und Konsequenzen daraus ableiten,
- g)
- Kundenwünsche, Nutzungsarten sowie Planungen von Architekten und Bauträgern auf Umsetzbarkeit analysieren und bewerten sowie
- h)
- Ergebnisse der vorstehenden Handlungsschritte dokumentieren und bewerten, daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten,
- 2.
- Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, auch unter Berücksichtigung der berufsbezogenen Rechtsvorschriften und technischen Normen sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Materialien, Maschinen, Werkzeugen sowie Personal, auch unter Berücksichtigung einzusetzender Verfahren, der Nutzungsart, der Rutschfestigkeit, des Brandschutzes, des Schallschutzes, der Wärmedämmung, der Oberflächenbeschaffenheit und der Wechselwirkung zu Baustoffen sowie zu Bodenbelägen, darstellen, erläutern und begründen,
- b)
- Sicherheitsrisiken sowie Gesundheitsrisiken bewerten und Konsequenzen ableiten,
- c)
- Aufmaßberechnungen, Skizzen, Verlegepläne für Böden und Rezepturen für Estrichmischungen unter Berücksichtigung von Anforderungen erstellen, bewerten und korrigieren,
- d)
- Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen festlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualität und von Rechtsvorschriften, darauf aufbauend Ausschreibungen oder Angebotsanfragen erstellen und hierauf eingehende Angebote bewerten sowie
- e)
- Vorteile und Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Anforderungen, Kostengesichtspunkte, gestalterische Gesichtspunkte, rechtliche Gesichtspunkte sowie sicherheitstechnische Gesichtspunkte erläutern und abwägen sowie daraus eine Lösung auswählen und diese Auswahl begründen und
- 3.
- Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie Leistungen vereinbaren, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Personalkosten, Materialkosten sowie Gerätekosten auf der Grundlage der Planungen kalkulieren,
- b)
- auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglichkeiten Angebotspositionen bestimmen und zu Angebotspaketen zusammenfassen, Preise kalkulieren,
- c)
- Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von Haftungsbestimmungen formulieren und beurteilen,
- d)
- Angebotsunterlagen vorbereiten, Angebote erstellen und
- e)
- Angebotspositionen und Vertragsbedingungen gegenüber Kundinnen und Kunden erläutern und begründen sowie Leistungen vereinbaren.
§ 11 Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im Estrichleger-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben"
§ 11 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) 1Im Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im Estrichleger-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Leistungen eines Betriebs im Estrichleger-Handwerk erfolgsorientiert, kundenorientiert sowie qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu erbringen, zu kontrollieren und zu übergeben. 2Dabei hat er baustoffbezogene Gesichtspunkte, fachtechnologische Gesichtspunkte, gestalterische Gesichtspunkte, ökologische Gesichtspunkte, ökonomische Gesichtspunkte sowie soziale Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. 3Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
(2) Das Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im Estrichleger-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben" besteht aus folgenden Qualifikationen:
- 1.
- die Erbringung der Leistungen vorbereiten, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Methoden der Arbeitsplanung und Arbeitsorganisation erläutern, auswählen und Auswahl begründen sowie unter Berücksichtigung einzusetzender Herstellungsverfahren sowie Instandsetzungsverfahren den Einsatz von Personal, Material, Geräten, Maschinen und Werkzeugen planen,
- b)
- mögliche Störungen bei der Leistungserbringung, auch in der Zusammenarbeit mit anderen an der Leistungserbringung Beteiligten, vorhersehen und Auswirkungen bewerten sowie Lösungen zu deren Vermeidung oder zu deren Behebung entwickeln,
- c)
- Gefährdungsbeurteilung der Baustelle vornehmen,
- d)
- Prüfung von Abweichungen des Ist-Zustandes gegenüber den Vorgaben vornehmen und Konsequenzen für die Anpassung der Vertragsbeziehung aufzeigen, Planunterlagen bewerten,
- e)
- Logistik für die baustellenspezifische Lieferung und für die baustellenspezifische Lagerung des Materials planen und Materialdisposition vornehmen sowie
- f)
- Verlegepläne, Skizzen, Rezepturen für Estrichmischungen, Arbeitsanweisungen, auch unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, anfertigen, bewerten und korrigieren,
- 2.
- die Leistungen erbringen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- berufsbezogene Rechtsvorschriften und technische Normen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik anwenden,
- b)
- Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung sowie zur Gefahrenbeseitigung erläutern sowie Konsequenzen ableiten,
- c)
- Fehler sowie Mängel in der Erbringung der Leistungen erläutern sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung ableiten,
- d)
- Vorgehensweise zur Erbringung von Leistungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Herstellungsverfahren sowie unterschiedlicher Instandsetzungsverfahren sowie Eigenschaften von Baustoffen erläutern und begründen sowie
- e)
- Auswirkungen klimatischer Bedingungen auf die Verarbeitungsmöglichkeiten der Materialien analysieren und bewerten,
- f)
- Untergründe für Estriche sowie für Bodenbeläge beurteilen und vorbereiten,
- g)
- angrenzende Bauteile vor Verunreinigungen und aggressiven Stoffen schützen,
- h)
- Untergrund gegen aufsteigende Feuchtigkeit abdichten,
- i)
- Ausgleichsschichten sowie Dämmstoffschichten verlegen und abdecken sowie Randdämmstreifen anbringen,
- j)
- Herstellen und Einbauen von
- aa)
- Industrieböden sowie Sichtestrichen zur direkten Nutzung,
- bb)
- Estrichen als Unterlage für Bodenbeläge,
- cc)
- Ausgleichsestrichen,
- dd)
- Schutzschichten,
- ee)
- Hohlböden sowie Doppelböden,
- ff)
- Heizestrichen,
- k)
- Hohlkehlen sowie Hohlkehlsockel aus Estrichmörtel herstellen,
- l)
- Fugen herstellen und füllen, Fugenprofile, Schienen sowie Rahmen einbauen,
- m)
- Estrichflächen spachteln, schleifen, ölen sowie wachsen,
- n)
- Imprägnierungen, Versiegelungen und Beschichtungen, insbesondere durch Reaktionsharze sowie durch Kunstharzschichten, zur funktionalen Oberflächenvergütung von Estrichen und Betonböden auftragen,
- o)
- Fertigteilestriche verlegen,
- p)
- textile Bodenbeläge, elastische Bodenbeläge sowie modulare Bodenbeläge verlegen und
- q)
- Estriche sowie textile Bodenbeläge, elastische Bodenbeläge sowie modulare Bodenbeläge schützen, nachbehandeln und pflegen,
- 3.
- die Leistungen kontrollieren, dokumentieren, übergeben und abrechnen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Kriterien zur Feststellung der Qualität der erbrachten Leistungen erläutern,
- b)
- Leistungen dokumentieren,
- c)
- Vorgehensweise zur Prüfung der Qualität der erbrachten Leistung beschreiben, Prüfergebnisse dokumentieren und bewerten,
- d)
- prüffähiges Aufmaß erstellen,
- e)
- Vorgehensweise bei der Abnahme und der Übergabe der Leistungen und Information der Kundinnen und Kunden über Handhabung, Pflege und Wartung erläutern,
- f)
- Leistungen abrechnen,
- g)
- auftragsbezogene Nachkalkulationen durchführen und Konsequenzen ableiten,
- h)
- Möglichkeiten der Herstellung von Kundenzufriedenheit und der Kundenbindung erläutern und beurteilen,
- i)
- Serviceleistungen anlässlich der Übergabe, insbesondere Ersteinpflege und Wartungsverträge, erläutern und bewerten sowie
- j)
- Reklamationen bearbeiten.
§ 12 Handlungsfeld „Einen Betrieb im Estrichleger-Handwerk führen und organisieren"
§ 12 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) 1Im Handlungsfeld „Einen Betrieb im Estrichleger-Handwerk führen und organisieren" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und der Betriebsorganisation in einem Betrieb im Estrichleger-Handwerk unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen. 2Dabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen, insbesondere den Nutzen gewerbeübergreifender Zusammenarbeit, zu prüfen und zu bewerten. 3Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
(2) Das Handlungsfeld „Einen Betrieb im Estrichleger-Handwerk führen und organisieren" besteht aus folgenden Qualifikationen:
- 1.
- betriebliche Kosten analysieren und für die Preisgestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
- b)
- betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,
- c)
- betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen,
- d)
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ableiten und
- e)
- Stundenverrechnungssätze anhand vorgegebener Kostenstrukturen berechnen,
- 2.
- Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung sowie zur Kundenpflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Auswirkungen technologischer Entwicklungen, wirtschaftlicher Entwicklungen, rechtlicher Entwicklungen sowie gesellschaftlicher Entwicklungen sowie veränderter Kundenanforderungen auf das Leistungsangebot darstellen und begründen,
- b)
- Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen und Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung sowie Kundenpflege entwickeln,
- c)
- Informationen über Produkte und über das Leistungsspektrum des Betriebs sowie deren Mehrwerte für Kundinnen und Kunden erstellen,
- d)
- Vertriebswege, auch informations- und kommunikationsgestützte, ermitteln und bewerten sowie
- e)
- professionelles Reklamationsmanagement einrichten,
- 3.
- betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements darstellen und beurteilen,
- b)
- Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und beurteilen,
- c)
- Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation der Leistungen erläutern, begründen und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards, Rechtsvorschriften und technischen Normen,
- d)
- Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeits- und Geschäftsprozessen festlegen und bewerten,
- e)
- Unterstützungsmöglichkeiten bei der Qualitätssicherung in der Handwerksorganisation erläutern und bewerten,
- f)
- Möglichkeiten der Gütesicherung über Eigenüberwachung sowie über Fremdüberwachung erläutern,
- g)
- Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit der eingesetzten Materialen sowie Mischungen für die Baudokumentation und zur Erfüllung von Informationspflichten erläutern,
- h)
- Betriebsanweisungen, Checklisten sowie Dokumentationen erstellen und
- i)
- Prozesse sowie Stellenbeschreibungen definieren,
- 4.
- Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifischer Bedingungen planen und anleiten, Personalentwicklung planen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Einsatz von Personal disponieren,
- b)
- Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans disponieren,
- c)
- Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,
- d)
- Qualifikationsbedarfe ermitteln,
- e)
- Maßnahmen zur fortlaufenden Qualifizierung, insbesondere unter Berücksichtigung des Berufslaufbahnkonzepts im Estrichleger-Handwerk, planen sowie
- f)
- Maßnahmen sowie Anreize zur Gesunderhaltung des Personals erläutern und
- 5.
- Betriebsausstattung sowie Lagerausstattung und Betriebsabläufe planen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Durchführung der rechtlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung erläutern, Konsequenzen aus dem Ergebnis ableiten,
- b)
- Ausstattung des Betriebes, des Lagers und der Fahrzeuge, insbesondere unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedarfe des Gewerbes, des Arbeitsschutzes, der Gefahrstofflagerung und ökologischen Gesichtspunkten, ökonomischen Gesichtspunkten, sozialen Gesichtspunkten sowie logistischen Gesichtspunkten, planen und begründen,
- c)
- Maßnahmen zur Unfallverhütung, zum Arbeitsschutz, zur Gefahrstofflagerung, insbesondere unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, ökonomischer Gesichtspunkte sowie sozialer Gesichtspunkte, planen und begründen,
- d)
- Instandhaltung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen sowie Fahrzeugen planen und
- e)
- Betriebsabläufe planen und verbessern, unter Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen Auslastung, des Einsatzes von Personal, von Material sowie von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Fahrzeugen.
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