§ 12 Steuersätze
(2) Die Steuer ermäßigt sich auf 7 Prozent für die folgenden Umsätze:
- 1.
- die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
- 2.
- die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
- 3.
- die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;
- 4.
- die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;
- 5.
- (weggefallen)
- 6.
- die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;
- 7.
- a)
- die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler,
- b)
- die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,
- c)
- die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,
- d)
- die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;
- 8.
- a)
- 1die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). 2Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. 3Für Leistungen, die im Rahmen eines in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht. 4Körperschaften verwirklichen mit ihren in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetrieben ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst, wenn die Leistungsempfänger oder an der Leistungserbringung beteiligte Personen vom steuerbegünstigten Zweck der Einrichtung erfasst werden,
- b)
- die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;
- 9.
- 1die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabreichung von Heilbädern. 2Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;
- 10.
- die Beförderungen von Personen
- a)
- im Schienenbahnverkehr,
- b)
- im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr
- aa)
- innerhalb einer Gemeinde oder
- bb)
- wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;
- 11.
- 1die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. 2Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;
- 12.
- (aufgehoben)
- 13.
- (aufgehoben)
- 14.
- 1die Überlassung der in Nummer 49 Buchstabe a bis e und Nummer 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. 2Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Absatz 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. 3Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;
- 15.
- die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
- 1.
- 1die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. 2Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
- 2.
- den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- 3.
- die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- 4.
- die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
Frühere Fassungen von § 12 UStG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 25a UStG Differenzbesteuerung (vom 01.01.2025) ... Absatz 3 entsprechend. (5) Die Steuer ist mit dem allgemeinen Steuersatz nach § 12 Abs. 1 zu berechnen. Die Steuerbefreiungen, ausgenommen die Steuerbefreiung für ...
§ 28 UStG Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften (vom 01.10.2022) ... § 12 Absatz 1 ist vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Steuer ... (§§ 10, 11, 25 Absatz 3 und § 25a Absatz 3 und 4) beträgt. (2) § 12 Absatz 2 ist vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich die Steuer ... 2 nicht aufgeführte Getränke abgegeben werden, 16 Prozent beträgt. (4) § 12 Abs. 2 Nr. 10 gilt bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung: „10. a) die ... wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;" (5) § 12 Absatz 2 ist vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der dort ... Steuersatz auch für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz gilt. (6) § 12 Absatz 2 ist vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der dort ...
Zitat in folgenden NormenSteuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
V. v. 17.12.1981 BGBl. I S. 1442; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 31.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 105
§ 15 StBVV Umsatzsteuer ... Vergütung ist die Umsatzsteuer hinzuzurechnen, die nach § 12 des Umsatzsteuergesetzes auf die Tätigkeit entfällt. Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § ...
Tabaksteuergesetz (TabStG)
Artikel 1 G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 2 TabStG Steuertarif (vom 13.02.2023) ... nach den Absätzen 1 bis 3 weiterhin der zum 1. Januar 2020 gültige Umsatzsteuersatz nach § 12 des Umsatzsteuergesetzes . (4) Das Bundesministerium der Finanzen macht im Bundesanzeiger jeweils im ...
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 30 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 34 UStDV Fahrausweise als Rechnungen (vom 01.01.2025) ... Steuersatz, wenn die Beförderungsleistung nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 des Gesetzes unterliegt, und 5. im Fall der Anwendung des § 26 Abs. 3 des Gesetzes ...
§ 35 UStDV Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen (vom 01.01.2020) ... anzuwenden. Bei der Aufteilung in Entgelt und Steuerbetrag ist der Steuersatz nach § 12 Absatz 1 des Gesetzes anzuwenden, wenn in der Rechnung dieser Steuersatz angegeben ist. Bei den ... dieser Steuersatz angegeben ist. Bei den übrigen Rechnungen ist der Steuersatz nach § 12 Abs. 2 des Gesetzes anzuwenden. Bei Fahrausweisen im Luftverkehr kann der Vorsteuerabzug nur in ... im Luftverkehr kann der Vorsteuerabzug nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuersatz nach § 12 Abs. 1 des Gesetzes im Fahrausweis angegeben ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Corona-Steuerhilfegesetz
G. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1385
Drittes Corona-Steuerhilfegesetz
G. v. 10.03.2021 BGBl. I S. 330
Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften
G. v. 08.05.2012 BGBl. I S. 1030
Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz
G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1743
Artikel 1 GasUStSG Änderung des Umsatzsteuergesetzes ... worden ist, werden die folgenden Absätze 5 und 6 angefügt: „(5) § 12 Absatz 2 ist vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der dort ... Steuersatz auch für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz gilt. (6) § 12 Absatz 2 ist vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der dort ...
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
G. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2886
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Haushaltsbegleitgesetz 2006 (HBeglG 2006)
G. v. 29.06.2006 BGBl. I S. 1402; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3286
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 7 JStG 2007 Änderung des Umsatzsteuergesetzes ... Klammerzusatz „(Unterposition 8906 10 00 des Zolltarifs)" ersetzt. 5. § 12 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 8 Buchstabe a Satz 2 wird das ... Lieferung auf der Einzelhandelsstufe aufgemacht sein." 14. Die Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 ... 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden ...
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 8 JStG 2008 Änderung des Umsatzsteuergesetzes ... Abs. 1a Nr. 1" durch die Angabe § 15 Abs. 1a" ersetzt. 4a. § 12 Abs. 2 Nr. 10 wird wie folgt gefasst: 10. die Beförderungen von Personen im ... aufgehoben. 9. § 28 Abs. 4 wird wie folgt gefasst: (4) § 12 Abs. 2 Nr. 10 gilt bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung: 10. a) die ... 50 Kilometer beträgt." 10. In Nummer 40 Buchstabe a der Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) wird die Angabe Unterposition 2836 10 00" durch die Angabe ...
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 25 JStG 2024 Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes ... b) In der Angabe zu Anlage 2 wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst: „(zu § 12 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 14 )". c) Folgende Angabe zu Anlage 5 wird angefügt: „Anlage ... die Steuerbefreiung nur unter den dort genannten Voraussetzungen in Betracht;". 5. § 12 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Wörter „mit ... Anlage 2 wird der Klammerzusatz in der Überschrift wie folgt gefasst: „(zu § 12 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 14 )". 27. Folgende Anlage 5 wird angefügt: „Anlage 5 (zu ...
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
G. v. 22.12.2009 BGBl. I S. 3950, 2010 I 534
Artikel 5 WaBeG Änderung des Umsatzsteuergesetzes ... (BGBl. I S. 1959) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Der § 12 Absatz 2 Nummer 10 abschließende Punkt wird durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer ... Entgelt für die Vermietung abgegolten sind." 2. In § 28 Absatz 4 § 12 Absatz 2 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb wird der abschließende Punkt nach dem Wort ...
Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
G. v. 29.06.2020 BGBl. I S. 1512
Artikel 3 2. CorStHG Änderung des Umsatzsteuergesetzes ... 3. § 28 Absatz 1 bis 3 wird wie folgt gefasst: „(1) § 12 Absatz 1 ist vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Steuer ... (§§ 10, 11, 25 Absatz 3 und § 25a Absatz 3 und 4) beträgt. (2) § 12 Absatz 2 ist vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich die Steuer ...
Zitate in aufgehobenen TitelnSchornsteinfegergesetz (SchfG)
neugefasst durch B. v. 10.08.1998 BGBl. I S. 2071; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 4 G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242
§ 25 SchfG Einziehung der Gebühren (vom 29.11.2008) ... (2) Den Gebühren ist die Umsatzsteuer hinzuzurechnen, die nach § 12 des Umsatzsteuergesetzes auf die Tätigkeit entfällt. Das gilt nicht, wenn die ...
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