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§ 152 - Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

neugefasst durch B. v. 09.05.1975 BGBl. I S. 1077; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 300-2 Gerichtsverfassung
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§ 152



(1) Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in dieser Eigenschaft verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks und der dieser vorgesetzten Beamten Folge zu leisten.

(2) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung diejenigen Beamten- und Angestelltengruppen zu bezeichnen, auf die diese Vorschrift anzuwenden ist. 2Die Angestellten müssen im öffentlichen Dienst stehen, das 21. Lebensjahr vollendet haben und mindestens zwei Jahre in den bezeichneten Beamten- oder Angestelltengruppen tätig gewesen sein. 3Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.



 

Zitierungen von § 152 GVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 152 GVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Bundespolizeigesetz (BPolG)
Artikel 1 G. v. 19.10.1994 BGBl. I S. 2978, 2979; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 12 BPolG Verfolgung von Straftaten (vom 27.06.2020)
... Jahre dem Polizeivollzugsdienst angehören, sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) und haben die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten nach der Strafprozeßordnung. ...

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
neugefasst durch B. v. 27.06.1994 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
§ 39 IRG Beschlagnahme und Durchsuchung
...  (3) Bei Gefahr im Verzug sind die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) befugt, die Beschlagnahme und die Durchsuchung ...
§ 67 IRG Beschlagnahme und Durchsuchung
...  (4) Bei Gefahr im Verzug sind die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) befugt, die Beschlagnahme und die Durchsuchung ...

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
neugefasst durch B. v. 19.02.1987 BGBl. I S. 602; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
§ 53 OWiG Aufgaben der Polizei
... Die Beamten des Polizeidienstes, die zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft bestellt sind ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ), können nach den für sie geltenden Vorschriften der Strafprozeßordnung ...

Hohe-See-Zusammenarbeitsgesetz (HSeeZG)
Artikel 1 G. v. 25.11.2015 BGBl. I S. 2095; zuletzt geändert durch Artikel 180 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 8 HSeeZG Verordnungsermächtigung (vom 27.06.2020)
... sind. Die Vollzugsbeamten des Bundes sind insoweit Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) und haben die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten nach der ...

IStGH-Gesetz (IStGHG)
Artikel 1 G. v. 21.06.2002 BGBl. I S. 2144; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
§ 30 IStGHG Beschlagnahme und Durchsuchung
...  (3) Bei Gefahr im Verzug sind die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) entsprechend den Vorschriften der Strafprozessordnung befugt, die ...
§ 52 IStGHG Beschlagnahme und Durchsuchung, Vermögensbeschlagnahme
... des § 49 Abs. 3 und 4 sind die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) bei Gefahr im Verzug befugt, die Beschlagnahme und die ...

Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 255
§ 81a StPO Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe (vom 24.08.2017)
... durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) zu. Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen ...
§ 81c StPO Untersuchung anderer Personen (vom 25.07.2015)
... durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu; Absatz 3 Satz 3 bleibt unberührt. § 81a ...
§ 81f StPO Verfahren bei der molekulargenetischen Untersuchung (vom 17.07.2024)
... das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) angeordnet werden. Die einwilligende Person ist darüber zu belehren, für ...
§ 81g StPO DNA-Identitätsfeststellung (vom 17.07.2024)
... das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) angeordnet werden. Die molekulargenetische Untersuchung der Körperzellen darf ohne ...
§ 95a StPO Zurückstellung der Benachrichtigung des Beschuldigten; Offenbarungsverbot (vom 01.07.2021)
... entsprechend, dass bei Gefahr im Verzug auch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) die Anordnung nach Satz 1 treffen können, wenn nach Absatz 3 von der Belehrung abgesehen und ...
§ 98 StPO Verfahren bei der Beschlagnahme (vom 25.07.2015)
... bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Die Beschlagnahme nach § 97 ...
§ 100a StPO Telekommunikationsüberwachung (vom 03.08.2024)
... dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und ihren im Polizeidienst tätigen Ermittlungspersonen ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) diese Maßnahmen zu ermöglichen und die erforderlichen Auskünfte unverzüglich ...
§ 100j StPO Bestandsdatenauskunft (vom 14.05.2024)
... Anordnung bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) getroffen werden. In diesem Fall ist die gerichtliche Entscheidung unverzüglich ...
§ 105 StPO Verfahren bei der Durchsuchung (vom 25.07.2015)
... bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Durchsuchungen nach § 103 Abs. ...
§ 110 StPO Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien (vom 01.07.2021)
... Betroffenen steht der Staatsanwaltschaft und auf deren Anordnung ihren Ermittlungspersonen ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) zu. (2) Im Übrigen sind Beamte zur Durchsicht der aufgefundenen Papiere ...
§ 111 StPO Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugänglichen Orten (vom 25.07.2015)
... einzurichten, trifft der Richter; die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) sind hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist. (3) ...
§ 111j StPO Verfahren bei der Anordnung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes (vom 01.07.2017)
... zur Beschlagnahme einer beweglichen Sache auch die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) befugt. (2) Hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme oder den Arrest ...
§ 111m StPO Verwaltung beschlagnahmter oder gepfändeter Gegenstände (vom 01.07.2017)
... worden sind, obliegt der Staatsanwaltschaft. Sie kann ihre Ermittlungspersonen ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) oder den Gerichtsvollzieher mit der Verwaltung beauftragen. In geeigneten Fällen ...
§ 111p StPO Notveräußerung (vom 01.07.2017)
... wird durch die Staatsanwaltschaft angeordnet. Ihren Ermittlungspersonen ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) steht diese Befugnis zu, wenn der Gegenstand zu verderben droht, bevor die Entscheidung der ... der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft kann damit auch ihre Ermittlungspersonen ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) beauftragen. Für die Notveräußerung gelten im Übrigen die ...
§ 131 StPO Ausschreibung zur Festnahme (vom 25.07.2015)
... oder die Staatsanwaltschaft und, wenn Gefahr im Verzug ist, ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) die Ausschreibung zur Festnahme veranlassen. (2) ... abgewartet werden kann, so können die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) Maßnahmen nach Absatz 1 veranlassen, wenn dies zur ... nicht rechtzeitig erreichbar ist auch den Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. In den Fällen des Satzes 2 ist die ...
§ 131c StPO Anordnung und Bestätigung von Fahndungsmaßnahmen (vom 25.07.2015)
... bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Fahndungen nach § 131a Abs. 1 ... bei Gefahr im Verzug dürfen sie auch durch ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. (2) In Fällen ... Druckwerken tritt die Anordnung der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) nach Absatz 1 Satz 1 außer Kraft, wenn sie nicht binnen ... Übrigen treten Fahndungsanordnungen der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) außer Kraft, wenn sie nicht binnen einer Woche von der ...
§ 132 StPO Sicherheitsleistung, Zustellungsbevollmächtigter (vom 25.07.2015)
... Richter, bei Gefahr im Verzuge auch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) treffen. (3) Befolgt der Beschuldigte die ...
§ 163d StPO Speicherung und Abgleich von Daten aus Kontrollen (vom 26.11.2019)
... den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) angeordnet werden. Hat die Staatsanwaltschaft oder eine ihrer Ermittlungspersonen die ...
§ 163f StPO Längerfristige Observation (vom 26.11.2019)
... das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) angeordnet werden. Die Anordnung der Staatsanwaltschaft oder ihrer Ermittlungspersonen ...
§ 163g StPO Automatische Kennzeichenerfassung (vom 01.07.2021)
... darf die Anordnung auch mündlich und durch die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) ergehen; in diesem Fall sind die schriftlichen Darlegungen nach den Sätzen 2 und 3 binnen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
G. v. 20.06.2013 BGBl. I S. 1602
Artikel 2 TKGBDAG Änderung der Strafprozessordnung
... Verzug kann die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) getroffen werden. In diesem Fall ist die gerichtliche ...

Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 448, 1380
Artikel 8 BestDaAAG Änderung der Strafprozessordnung (vom 02.04.2021)
... Anordnung bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) getroffen werden." cc) In Satz 4 werden nach dem Wort „finden" die ...

Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202, 3630; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 3 ÜbwRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 17.12.2019)
... dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und ihren im Polizeidienst tätigen Ermittlungspersonen ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) diese Maßnahmen zu ermöglichen und die erforderlichen Auskünfte unverzüglich ...

Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 1 StPOuaFG Änderung der Strafprozessordnung
... entsprechend, dass bei Gefahr im Verzug auch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) die Anordnung nach Satz 1 treffen können, wenn nach Absatz 3 von der Belehrung abgesehen und ... darf die Anordnung auch mündlich und durch die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) ergehen; in diesem Fall sind die schriftlichen Darlegungen nach den Sätzen 2 und 3 binnen ...

Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
Artikel 1 VDSG Änderung der Strafprozessordnung
... der Staatsanwaltschaft und ihren im Polizeidienst tätigen Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) die Maßnahmen nach § 100a zu ermöglichen und die ... bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Die Anordnung der Staatsanwaltschaft oder ...

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 3 VermAbschRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 01.07.2017)
... zur Beschlagnahme einer beweglichen Sache auch die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) befugt. (2) Hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme oder den Arrest angeordnet, ... Behörde, den Gerichtsvollzieher, die Staatsanwaltschaft oder durch deren Ermittlungspersonen ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) vollzogen werden. Die Beschlagnahme beweglicher Sachen kann auch durch die Ermittlungspersonen ... Beschlagnahme beweglicher Sachen kann auch durch die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) vollzogen werden. § 98 Absatz 4 gilt entsprechend. (2) Für die Zustellung ... 37 Absatz 1 mit der Maßgabe, dass auch die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) mit der Ausführung beauftragt werden können. Für Zustellungen an ein im Inland zum ... gepfändet worden sind, obliegt der Staatsanwaltschaft. Sie kann ihre Ermittlungspersonen ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) oder den Gerichtsvollzieher mit der Verwaltung beauftragen. In geeigneten Fällen kann auch ... Notveräußerung wird durch die Staatsanwaltschaft angeordnet. Ihren Ermittlungspersonen ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) steht diese Befugnis zu, wenn der Gegenstand zu verderben droht, bevor die Entscheidung der ... obliegt der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft kann damit auch ihre Ermittlungspersonen ( § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes ) beauftragen. Für die Notveräußerung gelten im Übrigen die Vorschriften der ...

Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten
G. v. 24.10.2006 BGBl. I S. 2350
Artikel 1 RückgVermabschStG Änderung der Strafprozessordnung
... 37 Abs. 1 mit der Maßgabe, dass auch die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) mit der Ausführung beauftragt werden können.  ...