§ 24a 0,5 Promille-Grenze, Tetrahydrocannabinol-Grenzwert
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
(1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat.
(2) 1Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. 2Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blutserum nachgewiesen wird.
(2a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine in Absatz 1a genannte Handlung begeht und
- 1.
- ein alkoholisches Getränk zu sich nimmt oder
- 2.
- die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks steht.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen der Absätze 1, 1a und 2 Satz 1 mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro und in den Fällen des Absatzes 2a mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
(4) Die Absätze 1a, 2 Satz 1 und Absatz 2a sind nicht anzuwenden, wenn eine dort oder in der Anlage zu dieser Vorschrift genannte Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
(5) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung und dem Bundesministerium der Justiz mit Zustimmung des Bundesrates die Liste der berauschenden Mittel und Substanzen in der Anlage zu dieser Vorschrift zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies nach wissenschaftlicher Erkenntnis im Hinblick auf die Sicherheit des Straßenverkehrs erforderlich ist.
Frühere Fassungen von § 24a StVG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 4 StVG Fahreignungs-Bewertungssystem (vom 28.07.2021) ... 2. den §§ 316 oder 323a des Strafgesetzbuches oder 3. den §§ 24a oder 24c ergangen ist, der nach Landesrecht zuständigen Behörde die ...
§ 25 StVG Fahrverbot (vom 22.08.2024) ... Art zu führen. Wird gegen die betroffene Person wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a Absatz 1 bis 2a eine Geldbuße festgesetzt, so ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen. ...
§ 26a StVG Bußgeldkatalog (vom 22.08.2024) ... für Geldbußen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den § 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 2a und § 24c Absatz 1, 3. die Anordnung des Fahrverbots nach § 25. ...
§ 28 StVG Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters (vom 28.07.2021) ... Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit a) nach den § 24 Absatz 1, § 24a oder § 24c, soweit sie in der Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 ... worden ist und § 28a nichts anderes bestimmt, b) nach den § 24 Absatz 1, § 24a oder § 24c, soweit kein Fall des Buchstaben a vorliegt und ein Fahrverbot angeordnet worden ...
§ 36 StVG Abruf im automatisierten Verfahren (vom 09.03.2023) ... sind, b) zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach §§ 24, 24a oder § 24c, c) zur Verfolgung von Straftaten oder zur Vollstreckung oder zum ... des § 26 Abs. 1 für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1, § 24a oder § 24c, 2. an die Zollfahndungsdienststellen zur Verhütung oder ...
§ 65 StVG Übergangsbestimmungen (vom 28.07.2021) ... werden, ausgelöst werden. Für Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 24a gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass sie spätestens fünf Jahre nach Rechtskraft der ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Verordnung zur Änderung der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes und anderer VorschriftenV. v. 06.06.2007 BGBl. I S. 1045
Zitat in folgenden NormenAufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 87 AufenthG Übermittlungen an Ausländerbehörden (vom 16.05.2024) ... des Straßenverkehrsgesetzes oder wegen einer fahrlässigen Zuwiderhandlung im Sinne des § 24a des Straßenverkehrsgesetzes . Die Zeugenschutzdienststelle unterrichtet die zuständige ...
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
§ 1 BKatV Bußgeldkatalog (vom 22.08.2024) ... Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 2a und § 24c Absatz 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes, die in der Anlage zu dieser ...
§ 4 BKatV Regelfahrverbot (vom 22.08.2024) ... von mindestens 26 km/h begeht. (3) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes ist ein Fahrverbot (§ 25 Absatz 1 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes) in der Regel mit ...
Anlage BKatV (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat) (vom 11.10.2024) ... in Monaten B. Zuwiderhandlungen gegen §§ 24a , 24c StVG ... im Körper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt § 24a Absatz 1 500 € Fahrverbot 1 Monat 241.1 bei ... 1 Monat 241.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... 241.2 bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... geführt mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum § 24a Absatz 1a 500 € Fahrverbot 1 Monat 242.1 bei ... 1 Monat 242.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... 242.2 bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... 243 Kraftfahrzeug unter Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Absatz 2 StVG genannten berauschenden Mittels geführt § 24a Absatz 2 Satz 1 500 ... in der Anlage zu § 24a Absatz 2 StVG genannten berauschenden Mittels geführt § 24a Absatz 2 Satz 1 500 € Fahrverbot 1 Monat 243.1 bei ... 1 Monat 243.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... 243.2 bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... oder 2. die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten § 24a Absatz 2a 1.000 € Fahrverbot 1 Monat ... 1 Monat 243a.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG , § 316 oder 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... 243a.2 bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ...
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
§ 36 FeV Besondere Aufbauseminare nach § 2b Absatz 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (vom 01.01.2015) ... 1 Nummer 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a , 24c des Straßenverkehrsgesetzes an einem Aufbauseminar teilzunehmen haben, sind, auch wenn ... 1 Nummer 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a , 24c des Straßenverkehrsgesetzes entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet ...
§ 48a FeV Voraussetzungen (vom 22.08.2024) ... mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat, 2. unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Eine Wirkung im Sinne des Satzes 1 ... Eine Wirkung im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 liegt vor, wenn eine in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 Nummer 2 gilt nicht, wenn die ...
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
neugefasst durch B. v. 19.02.1987 BGBl. I S. 602; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Artikel 1 G. v. 22.06.1998 BGBl. I S. 1485; zuletzt geändert durch Artikel 39 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 12 GüKG Befugnisse (vom 28.07.2021) ... in der Regel mit Geldbußen von mindestens sechzig Euro geahndet werden, 4. § 24a oder § 24c des Straßenverkehrsgesetzes, 5. § 18 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3313
Artikel 1 5. StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ... 2. den §§ 316 oder 323a des Strafgesetzbuches oder 3. den §§ 24a oder 24c ergangen ist, der nach Landesrecht zuständigen Behörde die ... Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit a) nach den §§ 24, 24a oder § 24c, soweit sie in der Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe s ... worden ist und § 28a nichts anderes bestimmt, b) nach den §§ 24, 24a oder § 24c, soweit kein Fall des Buchstaben a vorliegt und ein Fahrverbot angeordnet worden ... werden, ausgelöst werden. Für Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 24a gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass sie spätestens fünf Jahre nach Rechtskraft der ...
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, der Gewerbeordnung und des Bundeszentralregistergesetzes
G. v. 28.11.2014 BGBl. I S. 1802
Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202, 3630; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1958
Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
G. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1460
Artikel 1 FAAlkVerbotG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ... geahndet werden." 2. In § 26 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe § 24a " durch die Angabe den §§ 24a und 24c" ersetzt. 3. In § ... 26 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe § 24a" durch die Angabe den §§ 24a und 24c" ersetzt. 3. In § 26a Abs. 1 Nr. 2 und in § 28a Satz 1 wird ... § 26a Abs. 1 Nr. 2 und in § 28a Satz 1 wird jeweils die Angabe §§ 24 und 24a " durch die Angabe §§ 24, 24a und § 24c" ersetzt. 4. In ... jeweils die Angabe §§ 24 und 24a" durch die Angabe §§ 24, 24a und § 24c" ersetzt. 4. In § 28 Abs. 3 Nr. 3, § 36 Abs. 2 Nr. 1 ... b und Nr. 1a sowie in § 40 Abs. 2 Nr. 2 wird jeweils die Angabe § 24 oder § 24a " durch die Angabe §§ 24, 24a oder § 24c" ersetzt. ... jeweils die Angabe § 24 oder § 24a" durch die Angabe §§ 24, 24a oder § 24c" ersetzt. ...
Artikel 2 FAAlkVerbotG Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ... 2. In § 36 Abs. 1 und 2 sowie in § 43 wird jeweils die Angabe § 24a " durch die Angabe den §§ 24a, 24c" ersetzt. 3. In § 59 ... § 43 wird jeweils die Angabe § 24a" durch die Angabe den §§ 24a , 24c" ersetzt. 3. In § 59 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 wird die Angabe den ... 3. In § 59 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 wird die Angabe den §§ 24 oder 24a " durch die Angabe den §§ 24, 24a oder § 24c" ersetzt. 4. ... die Angabe den §§ 24 oder 24a" durch die Angabe den §§ 24, 24a oder § 24c" ersetzt. 4. Abschnitt A der Anlage 12 wird wie folgt ... wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 wird die Angabe §§ 24 und 24a " durch die Angabe §§ 24, 24a und 24c" ersetzt. b) In Nummer ... 2 wird die Angabe §§ 24 und 24a" durch die Angabe §§ 24, 24a und 24c" ersetzt. b) In Nummer 2.3 wird die Angabe § 24a" durch ... 24, 24a und 24c" ersetzt. b) In Nummer 2.3 wird die Angabe § 24a " durch die Angabe § 24a oder § 24c" ersetzt. 5. In Anlage 13 ... b) In Nummer 2.3 wird die Angabe § 24a" durch die Angabe § 24a oder § 24c" ersetzt. 5. In Anlage 13 wird nach Nummer 6 folgende Nummer 6.1 ...
Artikel 3 FAAlkVerbotG Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung ... geändert: 1. In § 1 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe §§ 24 und 24a " durch die Angabe §§ 24, 24a und 24c" ersetzt. 2. In der ... Satz 1 wird die Angabe §§ 24 und 24a" durch die Angabe §§ 24, 24a und 24c" ersetzt. 2. In der Anlage werden nach Nummer 242.2 folgende ...
Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 28.11.2016 BGBl. I S. 2722
Artikel 1 6. StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ... die im Straßenverkehr begangen werden, und bei Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24a und 24c" durch die Wörter „nach den §§ 23 bis 24a und 24c" ... nach den §§ 24a und 24c" durch die Wörter „nach den §§ 23 bis 24a und 24c" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) ...
Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
G. v. 16.08.2024 BGBl. 2024 I Nr. 266
Artikel 1 6. StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ... 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 233) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 24a wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift werden ein Komma und die ... herrührt." 3. In § 25 Absatz 1 Satz 2 werden nach der Angabe „ § 24a " die Wörter „Absatz 1 bis 2a" eingefügt. 4. In § 26 ...
Artikel 3 6. StVGuaÄndG Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung ... in Monaten „B. Zuwiderhandlungen gegen §§ 24a , 24c StVG ... im Körper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt § 24a Absatz 1 500 € Fahrverbot 1 Monat ... 1 Monat 241.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... 241.2 bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... geführt mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum § 24a Absatz 1a 500 € Fahrverbot 1 Monat ... 1 Monat 242.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... 242.2 bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... 243 Kraftfahrzeug unter Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Absatz 2 StVG genannten berauschenden Mittels geführt § 24a Absatz 2 Satz 1 500 ... in der Anlage zu § 24a Absatz 2 StVG genannten berauschenden Mittels geführt § 24a Absatz 2 Satz 1 500 € Fahrverbot 1 Monat ... 1 Monat 243.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... 243.2 bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... oder 2. die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten § 24a Absatz 2a 1.000 € Fahrverbot 1 Monat ... Monat 243a.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG , § 316 oder 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ... 243a.2 bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG , § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister ...
Verordnung zur Änderung der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Vorschriften
V. v. 06.06.2007 BGBl. I S. 1045
Artikel 1 StVGuaÄndV Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ... Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I ... I S. 314) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: Anlage (zu § 24a ) Liste der berauschenden Mittel und Substanzen Berauschende ...
Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
V. v. 05.01.2009 BGBl. I S. 9
Artikel 1 BKatVÄndV ... Nummer 241 wird wie folgt gefasst: „B. Zuwiderhandlungen gegen die §§ 24a , 24c StVG". e) Unter der Überschrift „B. Zuwiderhandlungen gegen die ... e) Unter der Überschrift „B. Zuwiderhandlungen gegen die §§ 24a , 24c StVG" werden die Nummern 241 bis 243 wie folgt gefasst: ... die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkon- zentration führt § 24a Abs. 1 500 € Fahrverbot 1 Monat 241.1 bei ... 241.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister ... Eintragung von bereits mehreren Entschei- dungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszen- ... 242 Kraftfahrzeug unter Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG genannten berauschenden Mittels geführt § 24a Abs. 2 Satz 1 i. ... zu § 24a Abs. 2 StVG genannten berauschenden Mittels geführt § 24a Abs. 2 Satz 1 i. V m. Abs. 3 500 € Fahrverbot 1 Monat ... 242.1 bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister ... Eintragung von bereits mehreren Entschei- dungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszen- ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.07.2008 BGBl. I S. 1338
Artikel 1 4. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ... 3. wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes begangen wurden. § 13 Nr. 2 Buchstabe b bleibt ... führt und c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe c gilt ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2965
Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3310
Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
G. v. 12.07.2021 BGBl. I S. 3091
Artikel 1 4. StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ... folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „§§ 23 bis 24a und 24c" durch die Wörter „§ 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 3 und ... „§§ 23 bis 24a und 24c" durch die Wörter „§ 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 3 und § 24c Absatz 1 und 2" ersetzt. b) Die Absätze 2 und 3 werden wie ... 24 Absatz 1" ersetzt. b) In Nummer 2 wird die Angabe „§§ 24, 24a und § 24c" durch die Wörter „§ 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 3 ... „§§ 24, 24a und § 24c" durch die Wörter „§ 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 3 und § 24c Absatz 1 und 2" ersetzt. 17. § 28 Absatz 3 wird wie folgt ... b) In Nummer 3 Buchstabe a und b wird jeweils die Angabe „§§ 24, 24a oder § 24c" durch die Wörter „§ 24 Absatz 1, § 24a oder § ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 233
Zweites Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 73
Zitate in aufgehobenen TitelnBußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3033; aufgehoben durch § 5 V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2214; aufgehoben durch § 78 V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980
Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)
neugefasst durch B. v. 24.11.2006 BGBl. I S. 2683; aufgehoben durch § 39 V. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1389
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/24a_StVG.htm