§ 24c Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Probezeit nach
§ 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr
- 1.
- ein alkoholisches Getränk oder die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich nimmt oder
- 2.
- die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks oder der Substanz Tetrahydrocannabinol steht.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Substanz Tetrahydrocannabinol aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
Frühere Fassungen von § 24c StVG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 4 StVG Fahreignungs-Bewertungssystem (vom 28.07.2021) ... den §§ 316 oder 323a des Strafgesetzbuches oder 3. den §§ 24a oder 24c ergangen ist, der nach Landesrecht zuständigen Behörde die vorhandenen ...
§ 26a StVG Bußgeldkatalog (vom 22.08.2024) ... wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den § 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 2a und § 24c Absatz 1 , 3. die Anordnung des Fahrverbots nach § 25. (2) Die Vorschriften ...
§ 28 StVG Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters (vom 28.07.2021) ... wegen einer Ordnungswidrigkeit a) nach den § 24 Absatz 1, § 24a oder § 24c , soweit sie in der Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bezeichnet ist und ... § 28a nichts anderes bestimmt, b) nach den § 24 Absatz 1, § 24a oder § 24c , soweit kein Fall des Buchstaben a vorliegt und ein Fahrverbot angeordnet worden ist, ...
§ 36 StVG Abruf im automatisierten Verfahren (vom 09.03.2023) ... sind, b) zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach §§ 24, 24a oder § 24c , c) zur Verfolgung von Straftaten oder zur Vollstreckung oder zum Vollzug von Strafen ... Abs. 1 für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1, § 24a oder § 24c , 2. an die Zollfahndungsdienststellen zur Verhütung oder Verfolgung von Steuer- ...
Zitat in folgenden NormenBußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
§ 1 BKatV Bußgeldkatalog (vom 22.08.2024) ... Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 2a und § 24c Absatz 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes , die in der Anlage zu dieser Verordnung (Bußgeldkatalog - BKat) aufgeführt sind, ist ...
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
§ 36 FeV Besondere Aufbauseminare nach § 2b Absatz 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (vom 01.01.2015) ... Nummer 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes an einem Aufbauseminar teilzunehmen haben, sind, auch wenn sie ... Nummer 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der ...
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
neugefasst durch B. v. 19.02.1987 BGBl. I S. 602; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Artikel 1 G. v. 22.06.1998 BGBl. I S. 1485; zuletzt geändert durch Artikel 39 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 12 GüKG Befugnisse (vom 28.07.2021) ... mit Geldbußen von mindestens sechzig Euro geahndet werden, 4. § 24a oder § 24c des Straßenverkehrsgesetzes , 5. § 18 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a oder Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3313
Artikel 1 5. StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ... den §§ 316 oder 323a des Strafgesetzbuches oder 3. den §§ 24a oder 24c ergangen ist, der nach Landesrecht zuständigen Behörde die vorhandenen ... wegen einer Ordnungswidrigkeit a) nach den §§ 24, 24a oder § 24c , soweit sie in der Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe s bezeichnet ist und ... § 28a nichts anderes bestimmt, b) nach den §§ 24, 24a oder § 24c , soweit kein Fall des Buchstaben a vorliegt und ein Fahrverbot angeordnet worden ist, ...
Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202, 3630; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 28.11.2016 BGBl. I S. 2722
Artikel 1 6. StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ... Straßenverkehr begangen werden, und bei Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24a und 24c " durch die Wörter „nach den §§ 23 bis 24a und 24c" ersetzt. ... §§ 24a und 24c" durch die Wörter „nach den §§ 23 bis 24a und 24c " ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Abweichend ...
Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
G. v. 16.08.2024 BGBl. 2024 I Nr. 266
Artikel 1 6. StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ... einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt." 2. § 24c wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 24c Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen". ...
Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
V. v. 05.01.2009 BGBl. I S. 9
Artikel 1 BKatVÄndV ... 241 wird wie folgt gefasst: „B. Zuwiderhandlungen gegen die §§ 24a, 24c StVG". e) Unter der Überschrift „B. Zuwiderhandlungen gegen die ... e) Unter der Überschrift „B. Zuwiderhandlungen gegen die §§ 24a, 24c StVG" werden die Nummern 241 bis 243 wie folgt gefasst: ... oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten § 24c Abs. 1, 2 250 €. f) Nach Nummer 243 wird folgender ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3310
Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
G. v. 12.07.2021 BGBl. I S. 3091
Artikel 1 4. StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ... 24a und 24c" durch die Wörter „§ 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 3 und § 24c Absatz 1 und 2" ersetzt. b) Die Absätze 2 und 3 werden wie folgt gefasst: ... Absatz 1" ersetzt. b) In Nummer 2 wird die Angabe „§§ 24, 24a und § 24c " durch die Wörter „§ 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 3 und § 24c ... § 24c" durch die Wörter „§ 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 3 und § 24c Absatz 1 und 2" ersetzt. 17. § 28 Absatz 3 wird wie folgt geändert: ... b) In Nummer 3 Buchstabe a und b wird jeweils die Angabe „§§ 24, 24a oder § 24c " durch die Wörter „§ 24 Absatz 1, § 24a oder § 24c" ... 24, 24a oder § 24c" durch die Wörter „§ 24 Absatz 1, § 24a oder § 24c " ersetzt. 18. In § 28a Satz 1 wird die Angabe „§§ 24, 24a und ... ersetzt. 18. In § 28a Satz 1 wird die Angabe „§§ 24, 24a und § 24c " durch die Wörter „§ 24 Absatz 1, § 24a und § 24c" ersetzt. ... 24, 24a und § 24c" durch die Wörter „§ 24 Absatz 1, § 24a und § 24c " ersetzt. 19. § 29 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz ... b) In Absatz 2a Nummer 3 wird die Angabe „§§ 24, 24a oder § 24c " durch die Wörter „§ 24 Absatz 1, § 24a oder § 24c" ... 24, 24a oder § 24c" durch die Wörter „§ 24 Absatz 1, § 24a oder § 24c " ersetzt. 26. § 36 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 ... a) In Absatz 2 Satz 1 Nummer 1a wird die Angabe „§§ 24, 24a oder § 24c " durch die Wörter „§ 24 Absatz 1, § 24a oder § 24c" ... 24, 24a oder § 24c" durch die Wörter „§ 24 Absatz 1, § 24a oder § 24c " ersetzt. b) In Absatz 2f werden die Wörter „§ 35 Absatz 2 Satz 1 ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Zweites Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 73
Zitate in aufgehobenen TitelnBußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3033; aufgehoben durch § 5 V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498
§ 1 BKatV Bußgeldkatalog (vom 01.02.2009) ... Bei Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24, 24a und 24c des Straßenverkehrsgesetzes, die in der Anlage zu dieser Verordnung (Bußgeldkatalog - ...
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2214; aufgehoben durch § 78 V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980
§ 36 FeV Besondere Aufbauseminare nach § 2b Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (vom 30.10.2008) ... 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes an einem Aufbauseminar teilzunehmen haben, sind, auch wenn sie ... 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der ...
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