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§ 3 - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
V. v. 03.02.2011 BGBl. I S. 139 (Nr. 5); aufgehoben durch Artikel 13 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Geltung ab 11.02.2011; FNA: 9232-14 Zulassung zum Straßenverkehr
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Geltung ab 11.02.2011; FNA: 9232-14 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
(1) 1Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. 2Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. 3Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
(1a) Die Zulassung von Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion oder von Fahrzeugen zur Erprobung von automatisierten oder autonomen Fahrfunktionen richtet sich ergänzend nach den Vorschriften der Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung vom 24. Juni 2022 (BGBl. I S. 986) in der jeweils geltenden Fassung.
(2) 1Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
- 1.
- folgende Kraftfahrzeugarten:
- a)
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
- b)
- einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
- c)
- Leichtkrafträder,
- d)
- zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
- e)
- motorisierte Krankenfahrstühle,
- f)
- leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge,
- g)
- Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vom 6. Juni 2019 (BGBl. I S. 756) in der jeweils geltenden Fassung,
- 2.
- folgende Arten von Anhängern:
- a)
- Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
- b)
- Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
- c)
- fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
- d)
- Arbeitsmaschinen,
- e)
- Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
- f)
- einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
- g)
- Anhänger für den Einsatzzweck der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes,
- h)
- land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
- i)
- hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.
(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.
(4) Der Halter darf die Inbetriebnahme eines nach Absatz 1 zulassungspflichtigen Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist.
Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 24. Juni 2022 BGBl. I S. 986 m.W.v. 1. Juli 2022
Frühere Fassungen von § 3 FZV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 FZV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 FZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FZV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 FZV Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge (vom 15.06.2019)
... Die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2 Buchstabe a bis g und land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte mit einer zulässigen Gesamtmasse von ... wenn sie zudem ein Kennzeichen nach § 8 führen: 1. Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h, 2. ... bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h, 2. Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c , 3. Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die nicht ... nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c, 3. Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e , die nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § ... Teil II entsprechend Anwendung. (3) Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis f dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein ... Teil II entsprechend Anwendung. (4) Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h muss der Halter ... auf der linken Seite des Fahrzeugs anzubringen. Motorisierte Krankenfahrstühle nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe e müssen zum Betrieb auf öffentlichen Straßen zudem mit einer Kennzeichnungstafel ... an der Fahrzeugrückseite oben anzubringen ist. (5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2 , für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen ... auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Bei einachsigen Zugmaschinen nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Anhängern nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a, c, d, g und h genügt ... Zugmaschinen nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Anhängern nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a, c, d, g und h genügt es, wenn im Falle des Satzes 1 die Übereinstimmungsbescheinigung, die ...
§ 10 FZV Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (vom 01.10.2017)
... stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein. (8) Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes ... nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e , die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der ...
§ 15i FZV Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und Änderungen (vom 01.10.2019)
... von der Versicherungspflicht befreit ist, 3. das Fahrzeug nicht nach § 3 Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen ist, 4. das ... (4) Für die internetbasierte Zulassung oder deren Änderung gelten § 3 Absatz 1 Satz 3 , § 10 Absatz 3 Satz 1 und § 14 Absatz 2 Satz 1 mit den folgenden Maßgaben: ... 1. Die Vorlage der Kennzeichenschilder nach § 10 Absatz 3 Satz 1 und ihre Abstempelung nach § 3 Absatz 1 Satz 3 werden durch das Aufbringen der Stempelplaketten auf den Plakettenträgern nach § 10 ...
§ 23 FZV Versicherungsnachweis (vom 01.10.2017)
... Der Nachweis nach § 3 Absatz 1 Satz 2 , § 16 Absatz 1 Satz 1 oder § 16a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, dass eine dem ...
§ 26 FZV Versicherungskennzeichen (vom 28.07.2021)
... wird für die Kraftfahrzeuge im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis f nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz ...
§ 29a FZV Versicherungsplakette (vom 15.06.2019)
... im Sinne des § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz ...
§ 48 FZV Ordnungswidrigkeiten (vom 28.07.2021)
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen a) § 3 Absatz 1 Satz 1 , § 4 Absatz 1, § 8 Absatz 1a Satz 6 Nummer 1, § 9 Absatz 3 Satz 5 Nummer 1 oder ... mit § 27 Absatz 7, ein Fahrzeug in Betrieb setzt, 2. entgegen § 3 Absatz 4 , § 4 Absatz 6, § 5 Absatz 2 Satz 2, § 8 Absatz 1a Satz 7 Nummer 1, § 9 Absatz ...
§ 50 FZV Übergangs- und Anwendungsbestimmungen (vom 03.07.2021)
... die die Voraussetzungen nach § 2 Nummer 12 erfüllen, gelten ab dem 3. Juli 2021 als nach § 3 Absatz 3 zugelassen. (9) Technische Prüfstellen sowie anerkannte ...
Zitat in folgenden Normen
Energiesteuergesetz (EnergieStG)
Artikel 1 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534, 2008 I 660, 1007; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 7 EnergieStG Lager für Energieerzeugnisse (vom 13.02.2023)
... Fahrzeuge oder Anhänger nicht über eine Zulassung zum Straßenverkehr nach § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verfügen und deshalb nicht auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden dürfen. ...
Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 (KraftStG 2002)
neugefasst durch B. v. 26.09.2002 BGBl. I S. 3818; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 16.10.2020 BGBl. I S. 2184
§ 3 KraftStG 2002 Ausnahmen von der Besteuerung (vom 10.06.2017)
... der Steuer befreit ist das Halten von 1. Fahrzeugen, die von der Zulassungspflicht nach § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139) in der jeweils geltenden Fassung ausgenommen sind; ...
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Artikel 1 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 191
§ 38a StVZO Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen
... von mehr als 45 km/h, ausgenommen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor ( § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ), müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ausgerüstet sein, die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.03.2017 BGBl. I S. 522
Artikel 1 3. FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... bei der Außerbetriebsetzung auf ihn zugelassen war, 4. das Fahrzeug nicht nach § 3 Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen ist, 5. das ... den Zulassungsdaten weiter übermittelt. (5) Für die Wiederzulassung gelten § 3 Absatz 1 Satz 3 , § 10 Absatz 3 Satz 1 und § 14 Absatz 2 Satz 1 mit folgenden Maßgaben: ... Absatz 2 Satz 1 mit folgenden Maßgaben: 1. Die Zuteilung des Kennzeichens nach § 3 Absatz 1 Satz 3 wird durch die Inanspruchnahme des reservierten Kennzeichens und die Ausstellung der neuen ... Die Nummern 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „1. entgegen a) § 3 Absatz 1 Satz 1 , § 4 Absatz 1, § 8 Absatz 1a Satz 6 Nummer 1, § 9 Absatz 3 Satz 5 Nummer 1 oder ... mit § 27 Absatz 7, ein Fahrzeug in Betrieb setzt, 2. entgegen § 3 Absatz 4 , § 4 Absatz 6, § 5 Absatz 2 Satz 2, § 8 Absatz 1a Satz 7 Nummer 1, § 9 Absatz ...
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2232
Artikel 1 FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... 11 Versicherungsbestätigung bei Ausfuhrkennzeichen". 2. § 3 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 Buchstabe g werden nach dem Wort ...
Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2204
Artikel 5 55. StVRÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in der jeweils geltenden Fassung;". 3. § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f wird wie folgt gefasst: „f) leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge,". ... die die Voraussetzungen nach § 2 Nummer 12 erfüllen, gelten ab dem 3. Juli 2021 als nach § 3 Absatz 3 zugelassen. (9) Technische Prüfstellen sowie anerkannte ...
Sechstes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
G. v. 06.06.2017 BGBl. I S. 1491
Artikel 2 6. KraftStGÄndG Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
... 1 wird wie folgt gefasst: „1. Fahrzeugen, die von der Zulassungspflicht nach § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139) in der jeweils geltenden Fassung ausgenommen sind;". ...
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 06.06.2019 BGBl. I S. 756
Artikel 3 eKFVEV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... „Anlage 13 Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge". 2. § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g wird wie folgt gefasst: „g) Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz ... 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „ § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe a bis g" durch die Wörter „§ 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und ... 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe a bis g" durch die Wörter „ § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2 Buchstabe a bis g" ersetzt. b) In Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „§ 3 Absatz ... Nummer 2 Buchstabe a bis g" ersetzt. b) In Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „ § 3 Absatz 2" durch die Wörter „§ 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f ... In Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „§ 3 Absatz 2" durch die Wörter „ § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2" ersetzt. 4. In § 5 Absatz 1 und 3 Satz 1 werden jeweils die ... im Sinne des § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz ...
Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
V. v. 13.01.2012 BGBl. I S. 103; zuletzt geändert durch Artikel 4a V. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1086
Artikel 1 FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 1 Satz 3 werden nach dem Wort „Kennzeichens" die Wörter „, ...
Artikel 4 FZVuaÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt § 3 Abs. 1 Satz 1 § 4 Abs. 1 § 8 Abs. 1a Satz 6 § 9 Abs. 3 Satz 5 ...
Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 986
Artikel 3 AFGBVEV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... 2021 (BGBl. I S. 3091) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Die Zulassung von ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.03.2019 BGBl. I S. 382
Artikel 1 4. FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... von der Versicherungspflicht befreit ist, 3. das Fahrzeug nicht nach § 3 Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen ist, 4. das ... (4) Für die internetbasierte Zulassung oder deren Änderung gelten § 3 Absatz 1 Satz 3 , § 10 Absatz 3 Satz 1 und § 14 Absatz 2 Satz 1 mit den folgenden Maßgaben: ... Die Vorlage der Kennzeichenschilder nach § 10 Absatz 3 Satz 1 und ihre Abstempelung nach § 3 Absatz 1 Satz 3 werden durch das Aufbringen der Stempelplaketten auf den Plakettenträgern nach § 10 ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 7a 10. FeVuaÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... oder Zulassung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt § 3 Absatz 1 Satz 1 § 4 Absatz 1 § 48 Nummer 1 70 € ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.10.2014 BGBl. I S. 1666
Artikel 1 2. FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... 9" ersetzt. 10. In § 23 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 3 Absatz 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 3 Absatz 1 Satz 2, § 16 Absatz 1 Satz 1 ... 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 3 Absatz 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 3 Absatz 1 Satz 2, § 16 Absatz 1 Satz 1 oder § 16a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2" ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
G. v. 27.08.2017 BGBl. I S. 3299, 2018 I 126, 1094
Artikel 1 2. EnergieStGuaÄndG Änderung des Energiesteuergesetzes
... Fahrzeuge oder Anhänger nicht über eine Zulassung zum Straßenverkehr nach § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verfügen und deshalb nicht auf öffentlichen ...
Zweites Verkehrsteueränderungsgesetz (2. VerkehrStÄndG)
G. v. 08.06.2015 BGBl. I S. 901; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 16.10.2020 BGBl. I S. 2184
Artikel 1 2. VerkehrStÄndG Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1) (vom 23.10.2020)
... a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. Fahrzeugen, die nach § 3 Absatz 2 und 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Oktober ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3033; aufgehoben durch § 5 V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498
Anlage Nr. 174 - 185c BKatV (zu § 1 Abs. 1) Verstöße gegen Regeln der FZV (vom 01.11.2012)
... auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt § 3 Abs. 1 Satz 1 § 4 Abs. 1 § 8 Abs. 1a Satz 6 § 9 Abs. 3 Satz 5 ...
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