Tools:
Update via:
§ 30 - Soldatengesetz (SG)
neugefasst durch B. v. 30.05.2005 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
Geltung ab 10.08.1975; FNA: 51-1 Rechtsstellung der Soldaten
|
Geltung ab 10.08.1975; FNA: 51-1 Rechtsstellung der Soldaten
|
§ 30 Geld- und Sachbezüge, Versorgung
(1) 1Der Soldat hat Anspruch auf Geld- und Sachbezüge, Versorgung, Reise- und Umzugskostenvergütung nach Maßgabe besonderer Gesetze. 2Zu den Sachbezügen gehört auch die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. 3Die Weiterführung der sozialen Krankenversicherung für seine Angehörigen, die Arbeitslosenversicherung und Versicherung in den gesetzlichen Rentenversicherungen werden gesetzlich geregelt.
(2) 1Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes (Sanitätsoffizieranwärter), die unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge zum Studium beurlaubt sind, erhalten unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, ein Ausbildungsgeld (Grundbetrag, Familienzuschlag) sowie Einmalzahlungen im Rahmen von Besoldungsanpassungen nach dem Bundesbesoldungsgesetz und haben Anspruch auf Erstattung der auf Grundlage der jeweiligen Landesgesetzgebung erhobenen Studienbeiträge oder Studiengebühren. 2Die Höhe des Ausbildungsgeldes wird durch Rechtsverordnung unter Berücksichtigung der Dienstbezüge derjenigen Dienstgrade festgesetzt, die die Sanitätsoffizieranwärter während ihrer Ausbildung durchlaufen. 3Die Rechtsverordnung regelt ferner das Nähere über die Gewährung des Ausbildungsgeldes sowie über die Anrechnung von Einkünften aus einer mit der Ausbildung zusammenhängenden Tätigkeit.
(4) 1Den Soldaten kann bei Dienstjubiläen eine Jubiläumszuwendung gewährt werden. 2Das Nähere regelt eine Rechtsverordnung.
(5) 1Soldatinnen haben Anspruch auf Mutterschutz. 2Die Einzelheiten werden durch Rechtsverordnung geregelt. 3Dabei ist sicherzustellen, dass Soldatinnen hinsichtlich Inhalt, Art und Umfang der Schutz gewährleistet wird, wie er durch das Mutterschutzgesetz vorgesehen ist. 4Abweichungen sind nur insoweit zulässig, als sie mit Rücksicht auf die Eigenart des militärischen Dienstes erforderlich sind. 5Eine angemessene Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der dem Gesundheitsschutz dienenden mutterschutzrechtlichen Vorschriften ist vorzusehen.
(6) 1Der Dienstherr ermöglicht dem Soldaten die unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Eisenbahnen, wenn der Soldat während der Beförderung Uniform trägt. 2Eine Rechtsverordnung bestimmt das Nähere über die Voraussetzungen und weitere Ausgestaltung des Anspruches.
Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts G. v. 20. August 2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 52 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387 m.W.v. 1. Januar 2021
Anzeige
Frühere Fassungen von § 30 SG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 30 SG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30 SG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 93 SG Verordnungsermächtigungen (vom 23.12.2023)
... der Soldaten nach § 28 Abs. 7 Satz 2, 5. die Jubiläumszuwendungen nach § 30 Abs. 4 , 6. die Regelungen zum Mutterschutz für Soldatinnen nach § 30 Abs. 5 Satz 2, ... nach § 30 Abs. 4, 6. die Regelungen zum Mutterschutz für Soldatinnen nach § 30 Abs. 5 Satz 2 , 7. die Verlängerung der Dienstzeit von Soldaten auf Zeit nach § 54 Abs. 3 ... 7, 4. die Regelungen zur Ermöglichung einer unentgeltlichen Beförderung nach § 30 Absatz 6 , 5. die Ausgestaltung der Teilzeitbeschäftigung nach § 30a, 6. die ... der Finanzen die Rechtsverordnungen über 1. das Ausbildungsgeld nach § 30 Absatz 2 , 2. die Kostenerstattung für Familien- und Haushaltshilfen nach § 31 Absatz ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Dienstjubiläumsverordnung (DJubV)V. v. 18.12.2014 BGBl. I S. 2267; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
Mutterschutzverordnung für Soldatinnen (MuSchSoldV)neugefasst durch B. v. 18.11.2004 BGBl. I S. 2858; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3286, 3741
Sanitätsoffizieranwärter-Ausbildungsgeldverordnung (SanOAAusbGV)V. v. 15.01.2013 BGBl. I S. 104; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
Sonstige
Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden ZeitenV. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3286, 3741
Zitat in folgenden Normen
Bundesbesoldungsgesetz
neugefasst durch B. v. 19.06.2009 BGBl. I S. 1434; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 69a BBesG Heilfürsorge für Soldaten (vom 01.01.2024)
... Soldaten, die Anspruch auf Besoldung oder auf ein Ausbildungsgeld nach § 30 Absatz 2 des Soldatengesetzes haben, wird Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung ...
Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 40 EStG Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen (vom 06.12.2024)
... mit einem Pauschsteuersatz von 25 Prozent für die Freifahrtberechtigungen, die Soldaten nach § 30 Absatz 6 des Soldatengesetzes erhalten; für diese pauschal besteuerten Bezüge unterbleibt eine Minderung der nach ...
Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
neugefasst durch B. v. 16.05.2002 BGBl. I S. 1778; zuletzt geändert durch Artikel 39 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
§ 1 BBVLG
... 3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit mit Anspruch auf Besoldung oder Ausbildungsgeld ( § 30 Abs. 2 des Soldatengesetzes ). (2) Vermögenswirksame Leistungen werden für die Kalendermonate ... in denen dem Berechtigten Dienstbezüge, Anwärterbezüge oder Ausbildungsgeld nach § 30 Abs. 2 des Soldatengesetzes zustehen und er diese Bezüge erhält. (3) Der Anspruch auf die ...
Sanitätsoffizieranwärter-Ausbildungsgeldverordnung (SanOAAusbGV)
V. v. 15.01.2013 BGBl. I S. 104; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
§ 1 SanOAAusbGV Anspruch auf Ausbildungsgeld
... Anspruch auf Ausbildungsgeld nach § 30 Absatz 2 Satz 1 des Soldatengesetzes entsteht mit dem ersten und endet mit dem letzten Tag der ...
Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)
Artikel 1 V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1228, 5240; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
§ 6 SLV Zusicherung der Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
... Beurlaubung, 7. einer Dienstbefreiung oder einer Freistellung vom Dienst für nach § 30 Absatz 4 des Soldatengesetzes geleisteten Dienst, 8. einer Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen oder ...
Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung (SUV)
neugefasst durch B. v. 14.05.1997 BGBl. I S. 1134; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 11 SUV Urlaub der Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und Sanitätsoffizier-Anwärter zum Studium (vom 31.01.2008)
... truppenärztliche Versorgung sowie ein Ausbildungsgeld nach Maßgabe des § 30 Abs. 2 des ...
WDO-Bezügeverordnung (WDOBezV)
V. v. 17.08.2020 BGBl. I S. 1964
§ 1 WDOBezV Dienstbezüge und Wehrsold
... Geld- und Sachbezüge zum Studium beurlaubt sind, der Grundbetrag des Ausbildungsgeldes nach § 30 Absatz 2 des Soldatengesetzes . (2) Dienstbezüge im Sinne des § 24 der Wehrdisziplinarordnung sind ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 (BBVAnpG 2008/2009)
G. v. 29.07.2008 BGBl. I S. 1582
Artikel 6 BBVAnpG 2008/2009 Änderung des Soldatengesetzes
... § 30 Abs. 2 Satz 1 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. ...
Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 5 BwAttraktStG Änderung des Soldatengesetzes
... der Finanzen die Rechtsverordnungen über 1. das Ausbildungsgeld nach § 30 Absatz 2, 2. die Kostenerstattung für Familien- und Haushaltshilfen nach § ...
Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 6 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatengesetzes
... auch nicht unbefugt im Sinne des § 203 des Strafgesetzbuchs." 9. In § 30 Absatz 2 Satz 1 und 2 wird jeweils das Wort „Sanitätsoffizier-Anwärter" durch das Wort ...
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 10 DNeuG Änderung des Soldatengesetzes
... die Wörter „oder einer automatisierten Datei" gestrichen. 14. § 30 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die §§ 76 und 96 Abs. 2 des ...
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 52 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 5 SVReformG Änderung des Soldatengesetzes
... die Angabe „§ 110 Absatz 3" ersetzt. 3a. Dem § 30 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Der Dienstherr ermöglicht dem ... „3. die Regelungen zur Ermöglichung einer unentgeltlichen Beförderung nach § 30 Absatz 6 ,". b) Die bisherigen Nummern 3 bis 7 werden die Nummern 4 bis 8. ...
Gesetz zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 06.03.2015 BGBl. I S. 250
Artikel 9 BBesGuwDRÄndG Folgeänderungen
... „§ 30" die Angabe „Absatz 1" eingefügt. (2) In § 30 Absatz 3 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. ...
Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
Artikel 1 VerfFEG Änderung des Soldatengesetzes
... 4. die Regelungen zur Ermöglichung einer unentgeltlichen Beförderung nach § 30 Absatz 6 , 5. die Ausgestaltung der Teilzeitbeschäftigung nach § 30a, 6. ...
Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228
Artikel 4 MuSchRNG Änderung des Soldatengesetzes
... § 30 Absatz 5 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482), das zuletzt durch Artikel 6 ...
Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 2 JStG 2020 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... mit einem Pauschsteuersatz von 25 Prozent für die Freifahrtberechtigungen, die Soldaten nach § 30 Absatz 6 des Soldatengesetzes erhalten; für diese pauschal besteuerten Bezüge unterbleibt eine Minderung der nach ...
Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
Artikel 1 7. BesÄndG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... (1) Soldaten, die Anspruch auf Besoldung oder auf ein Ausbildungsgeld nach § 30 Absatz 2 des Soldatengesetzes haben, wird Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen ...
Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 3 WehrRÄndG 2008 Soldatengesetz
... die Wörter oder Versetzung" eingefügt. 6. § 30 Abs. 2 Satz 1 und 2 wird wie folgt gefasst: Anwärter für die Laufbahn ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Bundessonderzahlungsgesetz (BSZG)
neugefasst durch B. v. 28.02.2005 BGBl. I S. 464; aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
§ 1 BSZG Berechtigter Personenkreis (vom 01.07.2006)
... sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit mit Anspruch auf Besoldung oder Ausbildungsgeld (§ 30 Abs. 2 des Soldatengesetzes), 3. Empfängerinnen und Empfänger von ...
Soldatenjubiläumsverordnung (SJubV)
V. v. 24.07.2002 BGBl. I S. 2806; aufgehoben durch § 7 V. v. 18.12.2014 BGBl. I S. 2267
Eingangsformel SJubV
... Grund des § 30 Abs. 4 in Verbindung mit § 72 Abs. 1 Nr. 5 des Soldatengesetzes in der Fassung der ...
Verordnung über das Ausbildungsgeld für Sanitätsoffizier-Anwärter (SanOAAusbgV)
V. v. 12.09.2000 BGBl. I S. 1406; aufgehoben durch § 5 V. v. 15.01.2013 BGBl. I S. 104
Eingangsformel SanOAAusbgV
... Grund des § 30 Abs. 2 in Verbindung mit § 72 Abs. 3 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2246/a31668.htm