Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)

neugefasst durch B. v. 10.07.2008 BGBl. I S. 1229; zuletzt geändert durch Artikel 28 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Geltung ab 01.04.1979; FNA: 96-1-8 Luftverkehr
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Dritter Abschnitt Flugplätze
2. (aufgehoben)
§ 48a (aufgehoben)
§ 48b (aufgehoben)
§ 48c (aufgehoben)
§ 48d (aufgehoben)
§ 48e (aufgehoben)
§ 48f (aufgehoben)

Dritter Abschnitt Flugplätze

2. (aufgehoben)

§ 48a (aufgehoben)


§ 48a hat 3 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 28 Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie V. v. 11. Dezember 2024 BGBl. 2024 I Nr. 411 m.W.v. 1. Januar 2025

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§ 48b (aufgehoben)


§ 48b hat 3 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 28 Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie V. v. 11. Dezember 2024 BGBl. 2024 I Nr. 411 m.W.v. 1. Januar 2025

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§ 48c (aufgehoben)


§ 48c hat 2 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 28 Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie V. v. 11. Dezember 2024 BGBl. 2024 I Nr. 411 m.W.v. 1. Januar 2025

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§ 48d (aufgehoben)


§ 48d hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert



Text in der Fassung des Artikels 28 Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie V. v. 11. Dezember 2024 BGBl. 2024 I Nr. 411 m.W.v. 1. Januar 2025

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§ 48e (aufgehoben)


§ 48e hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert



Text in der Fassung des Artikels 28 Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie V. v. 11. Dezember 2024 BGBl. 2024 I Nr. 411 m.W.v. 1. Januar 2025

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§ 48f (aufgehoben)


§ 48f hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert



Text in der Fassung des Artikels 28 Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie V. v. 11. Dezember 2024 BGBl. 2024 I Nr. 411 m.W.v. 1. Januar 2025



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