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§ 51 - Bundesbeamtengesetz (BBG)

Artikel 1 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160 (Nr. 7); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
Geltung ab 12.02.2009; FNA: 2030-2-30 Beamte
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§ 51 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze



(1) 1Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie die für sie jeweils geltende Altersgrenze erreichen. 2Die Altersgrenze wird in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht (Regelaltersgrenze), soweit nicht gesetzlich eine andere Altersgrenze (besondere Altersgrenze) bestimmt ist.

(2) 1Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. 2Für Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Regelaltersgrenze wie folgt angehoben:

Geburtsjahr Anhebung
um Monate
Altersgrenze
JahrMonat
19471651
19482652
19493653
19504654
19515655
19526656
19537657
19548658
19559659
1956106510
1957116511
195812660
195914662
196016664
196118666
196220668
1963226610


(3) 1Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit im Feuerwehrdienst der Bundeswehr treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 62. Lebensjahr vollenden. 2Dies gilt auch für Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit in den Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes, die 22 Jahre im Feuerwehrdienst beschäftigt waren. 3Beamtinnen und Beamte im Sinne der Sätze 1 und 2 treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden, wenn sie vor dem 1. Januar 1952 geboren sind. 4Für Beamtinnen und Beamte im Sinne der Sätze 1 und 2, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben:

Geburtsjahr
Geburtsmonat
Anhebung
um Monate
Altersgrenze
JahrMonat
1952   
Januar1601
Februar2602
März3603
April4604
Mai5605
Juni-Dezember6606
19537607
19548608
19559609
1956106010
1957116011
195812610
195914612
196016614
196118616
196220618
1963226110


(4) 1Wer die Regelaltersgrenze oder eine gesetzlich bestimmte besondere Altersgrenze erreicht hat, darf nicht zur Beamtin oder zum Beamten ernannt werden. 2Wer trotzdem ernannt worden ist, ist zu entlassen.



 

Zitierungen von § 51 BBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 BBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 143 BBG Verwendungen im Ausland
... und Beamte zum Zeitpunkt des vorgesehenen Eintritts in den Ruhestand nach den §§ 44, 51 und 53 oder des vorgesehenen Ablaufs ihrer Amtszeit wegen Verschleppung, Gefangenschaft oder aus ...
§ 147 BBG Übergangsregelungen (vom 28.10.2016)
... (2) Die Bundesregierung überprüft die Anhebung der Altersgrenzen nach den §§ 51 und 52 unter Beachtung des Berichts nach § 154 Abs. 4 des Sechsten Buches ...
 
Zitat in folgenden Normen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Artikel 1 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1897; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
§ 26g AGG Anspruch der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen (vom 01.06.2023)
... des Monats, in dem die für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte geltende Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes vollendet wird. Ist § 18 Absatz 2 des Bundesministergesetzes nicht anzuwenden, weil ...

BDBOS-Gesetz (BDBOSG)
G. v. 28.08.2006 BGBl. I S. 2039; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632
§ 4 BDBOSG Präsidentin oder Präsident (vom 07.07.2021)
... Präsidentin oder der Präsident tritt mit Erreichen der Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes in den Ruhestand. (3) Ist eine Bundesbeamtin oder ein Bundesbeamter auf ... entsprechend anzuwenden, wenn im Beamtenverhältnis auf Zeit die Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht wird. (5) Ist die Präsidentin oder der Präsident nicht aus einem ... Monats der Vollendung der für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte geltenden Regelaltersgrenze ( § 51 Absatz 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes ) entsteht. (6) Die Präsidentin oder der Präsident hat eine ständige ...

Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
neugefasst durch B. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 150; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 14a BeamtVG Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes (vom 01.01.2023)
... erhöht sich vorübergehend, wenn der Beamte vor Erreichen der Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes in den Ruhestand getreten ist und er 1. bis zum Beginn des Ruhestandes die Wartezeit ... spätestens mit Ablauf des Monats weg, in dem der Ruhestandsbeamte die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht. Sie endet vorher, wenn der Ruhestandsbeamte 1. aus den ...
§ 19 BeamtVG Witwengeld (vom 12.02.2009)
... ist und der Ruhestandsbeamte zur Zeit der Eheschließung die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes bereits erreicht hatte. (2) Absatz 1 gilt auch ...
§ 23 BeamtVG Waisengeld (vom 12.02.2009)
... in diesem Zeitpunkt bereits im Ruhestand war und die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht hatte. Es kann ihnen jedoch ein Unterhaltsbeitrag ...
§ 50e BeamtVG Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen (vom 01.01.2023)
... Versorgungsempfänger, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes in den Ruhestand treten, erhalten vorübergehend Leistungen entsprechend den §§ 50a, ... mit Ablauf des Monats, in dem der Versorgungsempfänger die Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht. Sie endet vorher, wenn der Versorgungsempfänger eine Versichertenrente ...
§ 53 BeamtVG Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (vom 01.01.2024)
... in den Ruhestand getreten sind, bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht wird, 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der ... Nach Ablauf des Monats, in dem der Versorgungsberechtigte die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht, gelten die Absätze 1 bis 7 nur für Erwerbseinkommen aus einer Verwendung im ...
§ 107d BeamtVG Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen (vom 01.01.2019)
... Ruhestand versetzt worden sind, erst nach Ablauf des Monats, in dem sie die Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht ...

Bundesbahngesetz
G. v. 13.12.1951 BGBl. I S. 955; zuletzt geändert durch Artikel 331 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 8b BBahnG Ernennung von Beamten zu Vorstandsmitgliedern (vom 12.02.2009)
... in den einstweiligen Ruhestand, sofern er zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Altersgrenze (§ 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes) erreicht hat. Er erhält das Ruhegehalt, das er in ...

Bundesbesoldungsgesetz
neugefasst durch B. v. 19.06.2009 BGBl. I S. 1434; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 43 BBesG Personalgewinnungs- und Personalbindungsprämie (vom 01.01.2020)
... Gewährungszeitraum endet spätestens mit dem Erreichen der Altersgrenze nach § 51 Absatz 1 bis 3 des Bundesbeamtengesetzes oder nach § 45 Absatz 1 des Soldatengesetzes. (3) Die Prämie kann ...

Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD)
G. v. 30.08.1990 BGBl. I S. 1842; zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 4 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250
§ 5 GAD Personaleinsatz (vom 12.02.2009)
... bildet der Ablauf des 30. Juni des Kalenderjahres, in dem sie die Regelaltersgrenze des § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreichen, die Altersgrenze. Liegt der Zeitpunkt der ...

Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG)
Artikel 1 G. v. 09.12.2004 BGBl. I S. 3235; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2507
§ 5 BImAG Rechtsstellung der Vorstandsmitglieder (vom 12.02.2009)
... Tag bestimmt ist. Es endet mit Ablauf der Amtszeit, Erreichen der Altersgrenze des § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes oder mit der Entlassung. Die Bundespräsidentin oder ...

Polizeibeauftragtengesetz (PolBeauftrG)
G. v. 28.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 72
§ 14 PolBeauftrG Anspruch der oder des Polizeibeauftragten des Bundes auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen
... des Monats, in dem die für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte geltende Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes vollendet wird. Ist § 18 Absatz 2 des Bundesministergesetzes nicht anzuwenden, weil ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 26a SVG Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes (vom 01.01.2023)
... weg, in dem der Soldat im Ruhestand die für Bundesbeamte geltende Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht. Sie endet vorher, wenn der Soldat im Ruhestand 1. aus den ...
§ 53 SVG Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (vom 01.01.2024)
... sind, bis zum Ablauf des Monats, in dem die für Bundesbeamte geltende Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht wird, 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der ... in dem der Versorgungsberechtigte die für Bundesbeamte geltende Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht, gelten die Absätze 1 bis 5 nur für Erwerbseinkommen aus einer Verwendung im ... erreicht haben, bis zum Erreichen der für Bundesbeamte geltenden Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes werden die der Höchstgrenze nach Absatz 2 Nummer 1 zugrunde liegenden Dienstbezüge bei ...
§ 74 SVG Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen (vom 01.01.2023)
... in dem der Versorgungsempfänger die für Bundesbeamte geltende Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht. Sie endet vorher, wenn der Versorgungsempfänger eine Versichertenrente ...
§ 104 SVG Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen aus einer Beschäftigung in der Flüchtlingshilfe (vom 09.08.2019)
... Ruhestand versetzt worden sind, erst nach Ablauf des Monats, in dem sie die Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Artikel 4 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3958; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 41 SVG Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
... Soldat im Ruhestand die für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte geltende Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht. Sie endet vorher, wenn die Soldatin im Ruhestand oder der Soldat im ...
§ 68 SVG Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
... des Monats, in dem die für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte geltende Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht wird, 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der ... die für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte geltende Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht, gelten die Absätze 1 bis 3 nur für Erwerbseinkommen aus einer Verwendung im ... bis zum Erreichen der für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte geltenden Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes werden die der Höchstgrenze nach Absatz 2 Nummer 1 zugrundeliegenden Dienstbezüge bei ...
§ 100 SVG Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
... die für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte geltende Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht. Sie endet vorher, wenn die Versorgungsempfängerin oder der ...
§ 128 SVG Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen aus einer Beschäftigung in der Flüchtlingshilfe
... Ruhestand versetzt worden sind, erst nach Ablauf des Monats, in dem sie die Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 60 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 382 SGB III Rechtsstellung der Vorstandsmitglieder (vom 12.02.2009)
... Tag bestimmt ist. Es endet mit Ablauf der Amtszeit, Erreichen der Altersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes oder Entlassung. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident entlässt ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 329
§ 143 SGB VI Bundesunmittelbare Versicherungsträger (vom 11.08.2010)
... mit Ablauf des Monats der Vollendung der für Bundesbeamte geltenden Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes entsteht. Die Höhe des Ruhegehalts ist entsprechend § 14 Abs. 1 und 3 des ...

Versorgungsfondszuweisungsverordnung (VFZV)
V. v. 11.04.2007 BGBl. I S. 549; zuletzt geändert durch Artikel 48 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 1 VFZV Höhe der Zuweisungssätze (vom 01.01.2012)
... betragen: 1. für Beamtinnen und Beamte mit besonderer Altersgrenze nach § 51 Absatz 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes 32,6 Prozent, 2. für alle übrigen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 1 BesStMG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... Der Gewährungszeitraum endet spätestens mit dem Erreichen der Altersgrenze nach § 51 Absatz 1 bis 3 des Bundesbeamtengesetzes oder nach § 45 Absatz 1 des Soldatengesetzes. (3) Die Prämie kann für ...

Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 10 BwAttraktStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... haben, bis zum Erreichen der für Bundesbeamte geltenden Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes werden die der Höchstgrenze nach Absatz 2 Nummer 1 ...

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 4 DNeuG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... gefasst: „wenn der Beamte vor Erreichen der Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes in den Ruhestand getreten ist und er 1. bis ... Lebensjahr vollendet" durch die Angabe „die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht" ersetzt. bb) Satz 2 Nr. 1 wird ... Lebensjahr bereits vollendet" durch die Angabe „die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes bereits erreicht" ersetzt. b) In Absatz 2 ... Lebensjahr vollendet" durch die Angabe „die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht" ersetzt. 18. § 24 Abs. 1 ... „Versorgungsempfänger, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes in den Ruhestand treten, erhalten vorübergehend ... 65. Lebensjahr vollendet" durch die Angabe „die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht" ersetzt. bb) In Satz 2 Nr. 2 ... den Ruhestand getreten sind, bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht wird, 71,75 vom Hundert der ruhegehaltfähigen ... Lebensjahr vollendet" durch die Angabe „die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht" ersetzt. 35. § 55 Abs. 1 ... ersetzt. 39. In § 61 Abs. 1 Satz 4 wird die Angabe „§§ 50 und 51 des Bundesbeamtengesetzes oder das entsprechende Landesrecht" durch die Angabe ...
Artikel 5 DNeuG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... durch die Angabe „die für Bundesbeamte geltende Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht" ersetzt. bb) Satz 2 Nr. 1 wird ... bis zum Ablauf des Monats, in dem die für Bundesbeamte geltende Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht wird, 71,75 vom Hundert der ruhegehaltfähigen ... durch die Angabe „die für Bundesbeamte geltende Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht" ersetzt. e) Absatz 7 Satz 2 wird ... durch die Angabe „die für Bundesbeamte geltende Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. bb) In Nummer 3 wird die Zahl ... durch die Angabe „die für Bundesbeamte geltende Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht" ersetzt. bb) In Satz 2 Nr. 2 ...
Artikel 8 DNeuG Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst
... bildet der Ablauf des 30. Juni des Kalenderjahres, in dem sie die Regelaltersgrenze des § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreichen, die Altersgrenze. Liegt der Zeitpunkt der ...
Artikel 10 DNeuG Änderung des Soldatengesetzes
... Parlament" eingefügt. 2. In § 5 Abs. 2 wird die Angabe „§ 51 Abs. 1, 2 und 4 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 42 Abs. 1, 2 und 4 ... des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. 25. In § 52 wird die Angabe „§ 51 Abs. 1, 2 und 4 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 42 Abs. 1, 2 und 4 ...
Artikel 12b DNeuG Änderung des Bundesdisziplinargesetzes
... eingefügt. 15. In § 76 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 51 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 42 des Bundesbeamtengesetzes" ...
Artikel 15 DNeuG Änderungen weiterer Vorschriften (vom 25.11.2010)
... „§ 41 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 51 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. (25) In § 9 Satz 1 der ... die Angabe „§ 41 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. (67) In § 21c Abs. 2 Satz 1 ... die Angabe „§ 41 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. b) In Absatz 6 Satz 1 wird die ... die Angabe „§ 41 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. b) In Absatz 8 wird die Angabe ... durch die Angabe „der für Bundesbeamte geltenden Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. 3. In Absatz 8 Satz 3 wird die ... die Angabe „§ 41 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. (105) In § 2a Satz 1 der ... Angabe „(§ 41 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes)" durch die Angabe „(§ 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes)" ersetzt. (112) § 7 des ...

Erste Verordnung zur Änderung der Versorgungsfondszuweisungsverordnung
V. v. 02.03.2011 BGBl. I S. 378
Artikel 1 1. VFZVÄndV
... betragen: 1. für Beamtinnen und Beamte mit besonderer Altersgrenze nach § 51 Absatz 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes 32,6 Prozent, 2. für alle übrigen ...

Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 768
Artikel 1 AGGÄndG Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
... des Monats, in dem die für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte geltende Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes vollendet wird. Ist § 18 Absatz 2 des Bundesministergesetzes nicht anzuwenden, weil das ...

Gesetz zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2232
Artikel 3 BeamtStGuaÄndG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... Ruhestand versetzt worden sind, erst nach Ablauf des Monats, in dem sie die Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht ...
Artikel 7 BeamtStGuaÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... Ruhestand versetzt worden sind, erst nach Ablauf des Monats, in dem sie die Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht ...

Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Artikel 3 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... versetzt worden sind, erst nach Ablauf des Monats, in dem sie die Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht haben."  ...
Artikel 10 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... versetzt worden sind, erst nach Ablauf des Monats, in dem sie die Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht haben."  ...

Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Artikel 3 BeamtRÄndG 2021 Änderung des BDBOS-Gesetzes
... Präsidentin oder der Präsident tritt mit Erreichen der Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes in den Ruhestand." 2. Nach Absatz 2 werden die folgenden Absätze 3 bis 5 ... entsprechend anzuwenden, wenn im Beamtenverhältnis auf Zeit die Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht wird. (5) Ist die Präsidentin oder der Präsident nicht aus einem ... Monats der Vollendung der für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte geltenden Regelaltersgrenze ( § 51 Absatz 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes ) entsteht." 3. Der bisherige Absatz 3 wird Absatz ...

Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militärisches Personal (MilPersGleiFoG)
G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
Artikel 6 MilPersGleiFoG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... mit Ablauf des Monats, in dem der Versorgungsempfänger die Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht. Sie endet vorher, wenn der Versorgungsempfänger eine Versichertenrente der ...
Artikel 7 MilPersGleiFoG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... in dem der Versorgungsempfänger die für Bundesbeamte geltende Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht. Sie endet vorher, wenn der Versorgungsempfänger eine Versichertenrente der ...
Artikel 8 MilPersGleiFoG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... die für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte geltende Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht. Sie endet vorher, wenn die Versorgungsempfängerin oder der ...

Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
Artikel 3a 7. BesÄndG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... Flüchtlinge beziehen, nach Ablauf des Monats, in dem sie die Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreichen, bis zum 31. Dezember 2018 nicht anzuwenden. ...
Artikel 7a 7. BesÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... beziehen, ist Satz 1 nach Ablauf des Monats, in dem sie die Regelaltersgrenze nach § 51 Absatz 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreichen, entsprechend ...