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§ 60 - Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Artikel 1 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 01.01.2018, abweichend siehe Artikel 26; FNA: 860-9-3 Sozialgesetzbuch
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§ 60 Andere Leistungsanbieter



(1) Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen nach den §§ 57 und 58 haben, können diese auch bei einem anderen Leistungsanbieter in Anspruch nehmen.

(2) Die Vorschriften für Werkstätten für behinderte Menschen gelten mit folgenden Maßgaben für andere Leistungsanbieter:

1.
sie bedürfen nicht der förmlichen Anerkennung,

2.
sie müssen nicht über eine Mindestplatzzahl und die für die Erbringung der Leistungen in Werkstätten erforderliche räumliche und sächliche Ausstattung verfügen,

3.
sie können ihr Angebot auf Leistungen nach § 57 oder § 58 oder Teile solcher Leistungen beschränken,

4.
sie sind nicht verpflichtet, Menschen mit Behinderungen Leistungen nach § 57 oder § 58 zu erbringen, wenn und solange die Leistungsvoraussetzungen vorliegen,

5.
1eine dem Werkstattrat vergleichbare Vertretung wird ab fünf Wahlberechtigten gewählt. 2Sie besteht bei bis zu 20 Wahlberechtigten aus einem Mitglied,

6.
eine Frauenbeauftragte wird ab fünf wahlberechtigten Frauen gewählt, eine Stellvertreterin ab 20 wahlberechtigten Frauen,

7.
die Regelungen zur Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe und zur bevorzugten Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand sind nicht anzuwenden und

8.
erbringen sie Leistungen nach den §§ 57 oder 58 ausschließlich in betrieblicher Form, soll ein besserer als der in § 9 Absatz 3 der Werkstättenverordnung für den Berufsbildungsbereich oder für den Arbeitsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen festgelegte Personalschlüssel angewendet werden.

(3) Eine Verpflichtung des Leistungsträgers, Leistungen durch andere Leistungsanbieter zu ermöglichen, besteht nicht.

(4) Für das Rechtsverhältnis zwischen dem anderen Leistungsanbieter und dem Menschen mit Behinderungen gilt § 221 entsprechend.





 

Frühere Fassungen von § 60 SGB IX

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 2 Angehörigen-Entlastungsgesetz
vom 10.12.2019 BGBl. I S. 2135
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
vom 30.11.2019 BGBl. I S. 1948
aktuellvor 01.01.2020Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 60 SGB IX

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 60 SGB IX verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB IX selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 58 SGB IX Leistungen im Arbeitsbereich
... (§ 57) oder an entsprechende Leistungen bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60 ) erbracht; hiervon kann abgewichen werden, wenn der Mensch mit Behinderungen bereits über die ...
§ 111 SGB IX Leistungen zur Beschäftigung (vom 01.01.2022)
... nach den §§ 58 und 62, 2. Leistungen bei anderen Leistungsanbietern nach den §§ 60 und 62, 3. Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern nach § 61 ...
§ 123 SGB IX Allgemeine Grundsätze (vom 14.06.2023)
... Vereinbarung, so ist der Leistungserbringer, soweit er kein anderer Leistungsanbieter im Sinne des § 60 ist, im Rahmen des vereinbarten Leistungsangebotes verpflichtet, Leistungsberechtigte aufzunehmen ...
§ 187 SGB IX Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit
... anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen, bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60 ) oder einem Inklusionsbetrieb eingestellt werden, d) die als Teilzeitbeschäftigte ...
 
Zitat in folgenden Normen

Aufwendungserstattungs-Verordnung
V. v. 11.07.1975 BGBl. I S. 1896; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 13 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 1 AufwErstV Grundsatz (vom 01.01.2020)
... Sozialgesetzbuch werden den Trägern der Einrichtungen, den anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und den Trägern der Inklusionsbetriebe die nach § 179 Absatz 1 Satz 1 und 3 des Sechsten ... die Erstattung ist jeweils das Land, in dem die Einrichtung, der andere Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder der Inklusionsbetrieb liegt. (2) Der Bund erstattet den Ländern den Betrag, ... den Betrag, den diese an die Träger der Einrichtungen, die anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder die Träger der Inklusionsbetriebe gezahlt haben. (3) Soweit diese ...
§ 3 AufwErstV Verfahren (vom 01.01.2018)
... Die Abrechnung der Träger der Einrichtungen und der anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle erfolgt bis zum 31. März des folgenden ... Sozialgesetzbuch an die Träger der Einrichtungen, an die anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder der Inklusionsbetriebe; Änderungen des Beitragssatzes sind zu berücksichtigen. ... um zehn Beschäftige, kann der Träger der Einrichtung, der andere Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder Träger des Inklusionsbetriebs eine Ermittlung der künftigen Abschläge ... (3) Wird eine Einrichtung anerkannt oder nimmt ein anderer Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder ein Inklusionsbetrieb seine Tätigkeit auf und liegt noch keine Abrechnung vor, so werden ... wie folgt ermittelt: Der Träger der Einrichtung, der andere Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder der Träger des Inklusionsbetriebs meldet der nach Landesrecht zuständigen Stelle ...
§ 4 AufwErstV (vom 01.01.2020)
... des laufenden Jahres) den Trägern der Einrichtungen, den anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder der Inklusionsbetriebe für das vorhergehende Kalenderjahr erstattet worden sind. ...

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Artikel 1 G. v. 31.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 140
§ 3 HinSchG Begriffsbestimmungen
... die in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt sind. (9) Beschäftigungsgeber sind, sofern mindestens eine Person ...

Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
V. v. 28.03.1988 BGBl. I S. 484; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 323
§ 27 SchwbAV Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen (vom 01.01.2018)
... Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter im Sinne des § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder in Teilzeit (§ 158 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) beschäftigt wird, ...

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
Artikel 1 G. v. 07.08.1996 BGBl. I S. 1254; zuletzt geändert durch Artikel 66 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 2 SGB VII Versicherung kraft Gesetzes (vom 01.01.2024)
... Werkstätten für behinderte Menschen, bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches oder in Blindenwerkstätten im Sinne des § 226 des Neunten Buches oder für diese ...
§ 35 SGB VII Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vom 01.01.2020)
... Menschen nach den §§ 57 und 58 des Neunten Buches, bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches , als Budget für Arbeit nach § 61 des Neunten Buches sowie als Budget für Ausbildung ...

Soldatenentschädigungsgesetz (SEG)
Artikel 1 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3933
§ 29 SEG Umfang der Leistungen
... §§ 49 bis 59 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie als Budget für Arbeit nach § 61 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbracht. ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 60 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 117 SGB III Grundsatz (vom 01.01.2022)
... für behinderte Menschen oder anderen Leistungsanbietern nach den §§ 57, 60 , 61a und 62 des Neunten Buches ...
§ 119 SGB III Übergangsgeld (vom 01.01.2022)
... einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches oder an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung teilnehmen, für die die besonderen ...
§ 122 SGB III Ausbildungsgeld (vom 01.01.2022)
... einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches , wenn Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann. (2) Für das ...
§ 125 SGB III Ausbildungsgeld bei Maßnahmen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und bei Maßnahmen anderer Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches (vom 01.08.2024)
... für behinderte Menschen und bei vergleichbaren Maßnahmen anderer Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches wird ein Ausbildungsgeld in Höhe von 133 Euro monatlich ...
§ 126 SGB III Einkommensanrechnung (vom 01.08.2024)
... anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches erzielt, wird nicht auf den Bedarf angerechnet. (2) Anrechnungsfrei bei der ...
§ 346 SGB III Beitragstragung bei Beschäftigten (vom 01.10.2022)
... einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen, bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches oder in einer Blindenwerkstätte im Sinne des § 226 des Neunten Buches beschäftigt ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI)
Artikel 1 G.v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 1015; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 30.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 173
§ 20 SGB XI Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (vom 01.01.2024)
... oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches tätig sind, 8. Behinderte Menschen, die in Anstalten, Heimen oder gleichartigen ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
§ 5 SGB V Versicherungspflicht (vom 01.01.2024)
... oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches tätig sind, 8. behinderte Menschen, die in Anstalten, Heimen oder gleichartigen ...
§ 251 SGB V Tragung der Beiträge durch Dritte (vom 01.01.2024)
... Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 gelten für einen anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches entsprechend. (3) Die Künstlersozialkasse trägt die Beiträge ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 329
§ 1 SGB VI Beschäftigte (vom 01.04.2024)
... oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches tätig sind, b) in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen in gewisser ...
§ 16 SGB VI Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vom 01.01.2020)
... nach § 57 des Neunten Buches, entsprechende Leistungen bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches sowie das Budget für Ausbildung nach § 61a des Neunten Buches. Das Budget ...
§ 162 SGB VI Beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter (vom 01.10.2022)
... behinderte Menschen oder nach einer Beschäftigung bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches in einem Inklusionsbetrieb (§ 215 des Neunten Buches) beschäftigt sind, das ...
§ 168 SGB VI Beitragstragung bei Beschäftigten (vom 01.04.2024)
... behinderten Menschen von den Trägern der Einrichtung oder dem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches , wenn ein Arbeitsentgelt nicht bezogen wird oder das monatliche Arbeitsentgelt 20 vom Hundert der ... von den Versicherten und den Trägern der Einrichtung oder dem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches je zur Hälfte, 2a. bei behinderten Menschen, die im Anschluss an eine ... behinderte Menschen oder nach einer Beschäftigung bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches in einem Inklusionsbetrieb (§ 215 des Neunten Buches) beschäftigt sind, von den ...
§ 176 SGB VI Beitragszahlung und Abrechnung bei Bezug von Sozialleistungen, bei Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen (vom 01.01.2018)
... behinderte Menschen oder entsprechenden Leistungen bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches ...
§ 179 SGB VI Erstattung von Aufwendungen (vom 01.01.2018)
... anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches tätig sind, erstattet der Bund den Trägern der Einrichtung oder dem anderen Anbieter ... sind, erstattet der Bund den Trägern der Einrichtung oder dem anderen Anbieter nach § 60 des Neunten Buches die Beiträge, die auf den Betrag zwischen dem tatsächlich erzielten monatlichen ... der Bund erstattet den Trägern der Einrichtung oder dem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches ferner die Beiträge für behinderte Menschen im Eingangsverfahren und im ... oder in einer entsprechenden Bildungsmaßnahme bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches , soweit Satz 2 nichts anderes bestimmt. Im Übrigen erstatten die Kostenträger ... die Kostenträger den Trägern der Einrichtung oder dem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches die von diesen getragenen Beiträge für behinderte Menschen; das gilt auch, wenn sie im ... oder in einer entsprechenden Bildungsmaßnahme bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches tätig sind, soweit die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der Unfallversicherung ... Menschen oder im Anschluss an eine Beschäftigung bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches in einem Inklusionsbetrieb (§ 215 des Neunten Buches) beschäftigt sind, gilt Satz 1 ... nach erfolgter Erstattung bei den davon umfassten Einrichtungen, anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches , Inklusionsbetrieben oder bei deren Trägern die Voraussetzungen der Erstattung prüfen. ... ist, haben die von der Erstattung umfassten Einrichtungen, anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches , Inklusionsbetriebe oder deren Träger den zuständigen Stellen auf Verlangen über ... Prüfung in den Geschäftsräumen der Einrichtungen, anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches , Inklusionsbetriebe oder deren Trägern gerechtfertigt erscheinen lassen. (1a) ... Rentenversicherung der in Werkstätten oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches beschäftigten behinderten Menschen zuständige Stelle macht den nach Satz 1 ...
§ 180 SGB VI Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2018)
... der Voraussetzungen der Erstattungen bei den Einrichtungen, bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches , Inklusionsbetrieben und bei deren Trägern einschließlich deren Mitwirkung ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
Artikel 1 G. v. 27.12.2003 BGBl. I S. 3022, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
§ 41 SGB XII Leistungsberechtigte (vom 01.07.2021)
... behinderte Menschen (§ 57 des Neunten Buches) oder bei einem anderen Leistungsanbieter ( § 60 des Neunten Buches ) das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder 2. in einem ...
§ 42b SGB XII Mehrbedarfe (vom 01.07.2021)
... Menschen nach § 56 des Neunten Buches, 2. bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches oder 3. im Rahmen vergleichbarer anderer tagesstrukturierender Angebote.  ...
§ 82 SGB XII Begriff des Einkommens (vom 01.01.2024)
... in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches von dem Entgelt ein Achtel der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 zuzüglich 50 ...

Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV)
Artikel 1 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 195
§ 63 SGB XIV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vom 01.01.2024)
... nach § 59 des Neunten Buches, 4. Leistungen bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches , 5. ein Budget für Arbeit nach § 61 des Neunten Buches und 6. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 5 BTHG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Werkstätten für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches". 2. In § 26 Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe ... für behinderte Menschen oder anderen Leistungsanbietern nach den §§ 57, 60 und 62 des Neunten Buches erbracht." 8. § 118 Satz 2 wird wie folgt ... „Menschen" die Wörter „oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt. 11. § 125 wird wie folgt ... werden die Wörter „oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" angefügt. b) Im Wortlaut werden nach dem Wort ... „Menschen" die Wörter „oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt. 12. In § 126 Absatz 1 werden nach dem ... „Menschen" die Wörter „oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt. 13. In § 127 Absatz 1 Satz 1 wird die ... behinderte Menschen" die Wörter „, bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt und wird die Angabe „143" durch die Angabe ...
Artikel 6 BTHG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... die Wörter „oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt. b) In Absatz 8a ... „Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 gelten für einen anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches entsprechend." 13a. In § 264 ...
Artikel 7 BTHG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... die Wörter „oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt. b) In Nummer 3 wird die Angabe ... 57 des Neunten Buches sowie entsprechende Leistungen bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches." 4a. § 20 wird wie folgt ... „oder nach einer Beschäftigung bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt und werden die Wörter „Integrationsprojekt ... „Einrichtung" die Wörter „oder dem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt. b) In Nummer 2a werden nach den Wörtern ... „oder nach einer Beschäftigung bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt, werden das Wort „Integrationsprojekt" durch ... Wörter „oder entsprechenden Leistungen bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt. 11. § 179 wird wie folgt ... Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches tätig sind, erstattet der Bund den Trägern der Einrichtung oder dem ... sind, erstattet der Bund den Trägern der Einrichtung oder dem anderen Anbieter nach § 60 des Neunten Buches die Beiträge, die auf den Betrag zwischen dem tatsächlich erzielten ... der Bund erstattet den Trägern der Einrichtung oder dem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches ferner die Beiträge für behinderte Menschen im Eingangsverfahren und ... in einer entsprechenden Bildungsmaßnahme bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches, soweit Satz 2 nichts anderes bestimmt." bb) In Satz 2 werden ... „Einrichtung" die Wörter „oder dem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" und nach den Wörtern „Werkstätten für behinderte ... in einer entsprechenden Bildungsmaßnahme bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt. cc) Satz 3 wird wie folgt gefasst:  ... oder im Anschluss an eine Beschäftigung bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches in einem Inklusionsbetrieb (§ 215 des Neunten Buches) beschäftigt ... Wort „Einrichtungen" die Wörter „, anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt und wird das Wort „Integrationsprojekten" durch ... Wort „Einrichtungen" die Wörter „, anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt und wird jeweils das Wort ... die Wörter „oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt. 12. In § 180 werden nach dem Wort ... „Einrichtungen" die Wörter „, bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt und wird das Wort „Integrationsprojekten" durch ...
Artikel 8 BTHG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
... behinderte Menschen" die Wörter „, bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt und wird die Angabe „143" durch die Angabe ... nach den §§ 57 und 58 des Neunten Buches, bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches sowie als Budget für Arbeit nach § 61 des Neunten Buches." ...
Artikel 10 BTHG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... die Wörter „oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt. 5. In § 28 Absatz 1 Nummer 14 wird die ...
Artikel 12 BTHG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2018
... behinderte Menschen" die Wörter „oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches " eingefügt. 6. § 92 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 wird wie folgt gefasst: ... behinderte Menschen nach § 58 des Neunten Buches und bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches ,". 7. Die folgenden §§ 139 bis 145 werden angefügt:  ... 58 und 62 des Neunten Buches, 2. Leistungen bei anderen Leistungsanbietern nach den §§ 60 und 62 des Neunten Buches sowie 3. Leistungen bei privaten und öffentlichen ...
Artikel 14 BTHG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... Buches Sozialgesetzbuch und entsprechende Leistungen bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch." b) Absatz 4 wird wie folgt ...
Artikel 19 BTHG Weitere Änderungen zum Jahr 2018 (vom 25.07.2017)
... Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter im Sinne des § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder in Teilzeit (§ 158 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) beschäftigt wird, ...
Artikel 24 BTHG Änderung der Aufwendungserstattungs-Verordnung
... werden den Trägern der Einrichtungen, den anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und den Trägern der Inklusionsbetriebe die nach § ... Erstattung ist jeweils das Land, in dem die Einrichtung, der andere Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder der Inklusionsbetrieb liegt. (2) Der Bund ... Betrag, den diese an die Träger der Einrichtungen, die anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder die Träger der Inklusionsbetriebe gezahlt ... „Einrichtungen" die Wörter „und der anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch" eingefügt. b) Absatz 2 wird wie folgt ... „Einrichtungen" die Wörter „, an die anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch" eingefügt und wird das Wort ... Wort „Einrichtung" die Wörter „, der andere Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch" eingefügt und werden die Wörter „des ... „Wird eine Einrichtung anerkannt oder nimmt ein anderer Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder ein Inklusionsbetrieb seine Tätigkeit auf und liegt ... wie folgt ermittelt: Der Träger der Einrichtung, der andere Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder der Träger des Inklusionsbetriebs meldet der nach ... „Einrichtungen" die Wörter „, den anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch" eingefügt und wird das Wort ...

Angehörigen-Entlastungsgesetz
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2135
Artikel 1 AEntlG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... behinderte Menschen (§ 57 des Neunten Buches) oder bei einem anderen Leistungsanbieter ( § 60 des Neunten Buches ) das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder 2. in einem ...
Artikel 2 AEntlG Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
...  c) Die Absätze 4 und 5 werden aufgehoben. 3. § 60 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 6 wird das Wort „und" am Ende ...
Artikel 3 AEntlG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches " ...

Betriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Artikel 2 BetrRSG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches von dem Entgelt ein Achtel der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 zuzüglich 50 ...

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
Artikel 25 ReRaG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... behinderte Menschen nach § 58 des Neunten Buches, bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 des Neunten Buches und beim Budget für Arbeit nach § 61 des Neunten Buches,". ...

Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1948
Artikel 3 SozRAnpG 2020 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Menschen nach § 56 des Neunten Buches oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches tätig sind oder c) die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 erreicht oder ...

Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1025
Artikel 1 BBuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... für behinderte Menschen und bei Maßnahmen anderer Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches ". d) Die Angabe zu § 128 wird wie folgt gefasst: „§ ... für behinderte Menschen und bei Maßnahmen anderer Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Bei Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich anerkannter ... für behinderte Menschen und bei vergleichbaren Maßnahmen anderer Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches wird ein Ausbildungsgeld in Höhe von 117 Euro monatlich gezahlt." 12. § ...

Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2560, 2894
Artikel 3 EWPBGEG Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
... Werkstätten für behinderte Menschen oder 4. andere Leistungsanbieter nach § 60 , soweit sie Leistungen nach § 57 erbringen. (3) Die nach Absatz 1 entstehenden ...

Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 1 ImpfPrG Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Starke-Familien-Gesetz (StaFamG)
G. v. 29.04.2019 BGBl. I S. 530
Artikel 4 StaFamG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Vierte Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
V. v. 06.07.2020 BGBl. I S. 1595
Artikel 1 4. SchwbAVÄndV
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundesversorgungsgesetz (BVG)
neugefasst durch B. v. 22.01.1982 BGBl. I S. 21; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 2 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 26 BVG (vom 01.01.2020)