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Anlage 1 - Sportbootführerscheinverordnung (SpFV)
Artikel 1 V. v. 03.05.2017 BGBl. I S. 1016, 4043 (Nr. 24); zuletzt geändert durch Artikel 72 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 10.05.2017; FNA: 9511-30 Verkehrsordnung
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Geltung ab 10.05.2017; FNA: 9511-30 Verkehrsordnung
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Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1) Muster für den amtlichen Sportbootführerschein
Vorderseite
Rückseite
Das Zertifikat ist unter Berücksichtigung der internationalen ISO/IEC-Norm 7810 auszustellen.
Ländercode gemäß ISO ALPHA-2.
Rückseite
Das Zertifikat ist unter Berücksichtigung der internationalen ISO/IEC-Norm 7810 auszustellen.
Ländercode gemäß ISO ALPHA-2.
Text in der Fassung des Artikels 7 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts V. v. 18. März 2024 BGBl. 2024 I Nr. 100, 115 m.W.v. 1. Mai 2024
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Frühere Fassungen von Anlage 1 SpFV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.05.2024 | Artikel 7 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts vom 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100 |
aktuell vorher | 01.01.2023 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Sportbootführerscheinverordnung und der Binnenschiffspersonalverordnung vom 01.12.2022 BGBl. I S. 2211 |
aktuell | vor 01.01.2023 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 1 SpFV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 SpFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SpFV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 SpFV Fahrerlaubnis für die Binnenschifffahrtsstraßen (vom 01.05.2024)
... Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen nachgewiesen ( Anlage 1 ). (2) Als Fahrerlaubnis und als Nachweis im Sinne des Absatzes 1 werden für die ...
§ 4 SpFV Fahrerlaubnis für die Seeschifffahrtsstraßen (vom 01.05.2024)
... den Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen nachgewiesen ( Anlage 1 ). (2) Als Fahrerlaubnis und als Nachweis im Sinne des Absatzes 1 werden anerkannt: ...
§ 8 SpFV Prüfung (vom 01.01.2023)
... erteilt und ein entsprechender Sportbootführerschein unter Verwendung des Musters der Anlage 1 ausgestellt. Sofern erforderlich, wird auf Antrag des Bewerbers ein vorläufiger ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts
V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100, 115
Artikel 7 1. BinSchStrOuaÄndV Änderung der Sportbootführerscheinverordnung
... Wörter „Bundesministeriums für Digitales und Verkehr" ersetzt. 6. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Das Muster für die Vorderseite des amtlichen ...
Verordnung zur Änderung der Sportbootführerscheinverordnung und der Binnenschiffspersonalverordnung
V. v. 01.12.2022 BGBl. I S. 2211
Artikel 1 SpFVuaÄndV Änderung der Sportbootführerscheinverordnung
... Wort „unter" das Wort „ständiger" eingefügt. 10. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 und ... 10. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „ Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1) Muster für den amtlichen ...
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