Tools:
Update via:
§ 10 - Finanzverwaltungsgesetz (FVG)
neugefasst durch B. v. 04.04.2006 BGBl. I S. 846, 1202; zuletzt geändert durch Artikel 64 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1972; FNA: 600-1 Finanzverwaltung
|
Geltung ab 01.01.1972; FNA: 600-1 Finanzverwaltung
|
§ 10 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung G. v. 3. Dezember 2015 BGBl. I S. 2178 m.W.v. 1. Januar 2016
Anzeige
Frühere Fassungen von § 10 FVG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.01.2016 | Artikel 1 Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung vom 03.12.2015 BGBl. I S. 2178 |
aktuell vorher | 01.01.2008 | Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 13.12.2007 BGBl. I S. 2897 |
aktuell | vor 01.01.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10 FVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 FVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
Artikel 1 ZollVNeuOrgG Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... Die Absatzbezeichnung „(2)" wird gestrichen. 6. Die §§ 8, 9 und 10 werden aufgehoben. 7. § 12 wird wie folgt geändert: a) In Absatz ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 67 2. DSAnpUG-EU Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... ersetzt. bb) In Buchstabe e werden die Wörter „ § 10 Absatz 2a und 4b" durch die Wörter „§ 10 Absatz 2a, 2b und 4b" ersetzt. ... e werden die Wörter „§ 10 Absatz 2a und 4b" durch die Wörter „ § 10 Absatz 2a, 2b und 4b" ersetzt. b) In Nummer 36 werden die Wörter „der bei Vorliegen ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2897
Artikel 1 2. FVGuaÄndG Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... durch die zuständige Stelle des Landes ernannt und entlassen." 9. § 10 wird wie folgt gefasst: § 10 Bundeskassen Werden oder sind bei ... und entlassen." 9. § 10 wird wie folgt gefasst: § 10 Bundeskassen Werden oder sind bei einer Bundesfinanzdirektion eine oder mehrere ... der Präsidentin der zuständigen Bundesfinanzdirektion." 10. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: § 10a Landeskassen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/10_FVG.htm