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Artikel 11 - Kohleausstiegsgesetz (KAusG k.a.Abk.)
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1818 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Geltung ab 14.08.2020, abweichend siehe Artikel 11; FNA: 754-31/1 Energieversorgung
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Geltung ab 14.08.2020, abweichend siehe Artikel 11; FNA: 754-31/1 Energieversorgung
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Artikel 11 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel 4 Nummer 5 Buchstabe a und c und Nummer 8 am 1. Januar 2021 in Kraft.
(3) (aufgehoben)
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. August 2020.
Text in der Fassung des Artikels 23 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften G. v. 21. Dezember 2020 BGBl. I S. 3138 m.W.v. 1. Januar 2021
Frühere Fassungen von Artikel 11 Kohleausstiegsgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2021 | Artikel 23 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3138 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Artikel 11 Kohleausstiegsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 KAusG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KAusG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 23 EEG2021-EG Änderung des Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze
... a Doppelbuchstabe bb wird aufgehoben. b) Nummer 28 wird aufgehoben. 2. Artikel 11 Absatz 3 wird ...
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