§ 122 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 122 BewG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 17 BewG Geltungsbereich (vom 01.01.2025) ... Einzelsteuergesetze anzuwenden. (2) Soweit sich nicht aus den §§ 20 bis 266 etwas anderes ergibt, finden neben diesen auch die Vorschriften des Ersten Teils dieses ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Verordnung zur Durchführung des § 122 Abs. 3 des BewertungsgesetzesV. v. 02.09.1966 BGBl I S. 555; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 21.12.1993 BGBl. I S. 2310
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGrundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 53 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 2 GrStRefG Weitere Änderung des Bewertungsgesetzes (vom 01.01.2025) ... folgt gefasst: „§ 121a (weggefallen)". t) Die Angabe zu § 122 wird wie folgt gefasst: „§ 122 (weggefallen)". u) Die ... t) Die Angabe zu § 122 wird wie folgt gefasst: „ § 122 (weggefallen) ". u) Die Angaben zu den §§ 125 bis 128 werden wie folgt gefasst: ... Länder trifft." 6. Die §§ 21 bis 29, 32 bis 69, 71 bis 94, 121a und 122 werden aufgehoben. 7. (aufgehoben) 8. In § 123 werden die Wörter ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/122_BewG.htm