§ 17 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 17 AWV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitat in folgenden NormenAchte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 27.04.2017 BAnz AT 03.05.2017 V1
Vierte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 13.07.2015 BAnz AT 17.07.2015 V1
Anhang 4. AWVÄndV ... dass die in Teil I Abschnitte A und B genannten Güter Ausfuhrverboten nach den §§ 17 , 18 oder einer Ausfuhrgenehmigungspflicht nach § 3 Absatz 3 des Gesetzes über die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSiebte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 19.12.2016 BAnz AT 23.12.2016 V1
Artikel 1 7. AWVÄndV Änderung der Außenwirtschaftsverordnung ... wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 15 bis 17 werden wie folgt gefasst: „§ 15 Vereinfachte Zollanmeldung ... § 16 Anschreibung in der Buchführung des Anmelders § 17 (weggefallen)". b) Nach der Angabe zu § 20 werden die folgenden Angaben ... „der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders" ersetzt. 7. § 17 wird aufgehoben. 8. § 18 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ...
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