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§ 17 - Personenstandsgesetz (PStG)

Artikel 1 G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122 (Nr. 5); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 212
Geltung ab 01.01.2009, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 211-9 Personenstandswesen
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§ 17 Fortführung des Lebenspartnerschaftsregisters



1Für die Fortführung des Lebenspartnerschaftsregisters gilt § 16 entsprechend. 2Zusätzlich ist im Fall der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe eine Folgebeurkundung aufzunehmen. 3Nach Eintragung dieser Folgebeurkundung wird das Lebenspartnerschaftsregister nicht fortgeführt.





 

Frühere Fassungen von § 17 PStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.12.2018Artikel 4 Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
vom 18.12.2018 BGBl. I S. 2639

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 17 PStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 PStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 PStG Personenstandsregister (vom 26.11.2015)
...  1. ein Eheregister (§ 15), 2. ein Lebenspartnerschaftsregister (§ 17 ), 3. ein Geburtenregister (§ 21), 4. ein Sterberegister (§ 31). ...
§ 35 PStG Begründung von Lebenspartnerschaften im Ausland (vom 22.12.2018)
... der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Die §§ 3 bis 7, 9, 10 und 17 gelten entsprechend. Deutschen gleichgestellt sind Staatenlose, heimatlose ...
§ 70 PStG Bußgeldvorschriften (vom 22.07.2017)
... Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 11 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 17 Satz 1 , eine dort genannte Handlung begeht oder einen dort genannten Vertrag abschließt.  ...
§ 76 PStG Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Altregister (vom 01.11.2022)
... Für ihre Fortführung und Beweiskraft gelten die §§ 5, 16, 17 , 27, 32 und 54 entsprechend, die Folgebeurkundungen sind von dem Standesbeamten zu ...
 
Zitat in folgenden Normen

Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
Artikel 1 G. v. 16.02.2001 BGBl. I S. 266; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 11.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 185
§ 22 LPartG Abgabe von Vorgängen (vom 01.01.2009)
... Vorgänge einer jeden Lebenspartnerschaft an das Standesamt abzugeben, das nach § 17 des Personenstandsgesetzes für die Entgegennahme der Erklärungen der Lebenspartner ... frei. Der Standesbeamte des danach zuständigen Standesamts hat die in § 17 in Verbindung mit den §§ 15, 16 des Personenstandsgesetzes bezeichneten Angaben unter ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (2. PStRÄndG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 2. PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... Für ihre Fortführung und Beweiskraft gelten die §§ 5, 16, 17 , 27, 32 und 54 entsprechend, die Folgebeurkundungen sind von dem Standesbeamten zu ...
Artikel 2 2. PStRÄndG Änderung der Personenstandsverordnung
... führt, die für die Beurkundung im Lebenspartnerschaftsregister nach § 17 in Verbindung mit § 15 des Gesetzes erforderlichen Angaben mit." b) Absatz 5 ...

Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2429; zuletzt geändert durch Artikel 347 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 3 KEheBekG Änderung des Personenstandsgesetzes
... „(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 11 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 17 Satz 1 , eine dort genannte Handlung begeht oder einen dort genannten Vertrag abschließt." ...

Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2010
Artikel 2 LPartRBerG Änderung des Personenstandsgesetzes
... 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. ein Lebenspartnerschaftsregister (§ 17 ),". 3. § 35 Absatz 5 wird aufgehoben. 4. Nach § 39 wird ...
Artikel 19 LPartRBerG Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes
... anzuwenden, als es die Anmeldung und die Begründung der Lebenspartnerschaft regelt (§ 17 in Verbindung mit den §§ 12 bis 15 des Personenstandsgesetzes). Die zuständigen ...

Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2787
Artikel 2 EheRÄndG Änderungen weiterer Gesetze
... einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe" angefügt. b) Nach der Angabe zu § 17 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 17a Umwandlung einer ...

Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2639
Artikel 4 EheRAnpG Änderung des Personenstandsgesetzes
... gefasst: „Kapitel 4 Lebenspartnerschaft". b) Die Angabe zu § 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 Fortführung des ... b) Die Angabe zu § 17 wird wie folgt gefasst: „ § 17 Fortführung des Lebenspartnerschaftsregisters". c) Die Angabe zu § 39a ... 4 wird wie folgt gefasst: „Kapitel 4 Lebenspartnerschaft". 4. § 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 Fortführung des ... 4 Lebenspartnerschaft". 4. § 17 wird wie folgt gefasst: „ § 17 Fortführung des Lebenspartnerschaftsregisters Für die Fortführung des ...

Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG)
G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1188
Artikel 2 PStRG Änderung von Bundesgesetzen (vom 12.07.2008)
... Vorgänge einer jeden Lebenspartnerschaft an das Standesamt abzugeben, das nach § 17 des Personenstandsgesetzes für die Entgegennahme der Erklärungen der Lebenspartner ... dass ein Lebenspartnerschaftsregister eingerichtet wird, das gemäß den §§ 16, 17 des Personenstandsgesetzes fortzuführen ist. Die Länder können auch die ...