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§ 189 - Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Artikel 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434 (Nr. 14); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 7631-11 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 7631-11 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 189 Aufsichtsrat
(1) 1Der Aufsichtsrat besteht aus drei Personen. 2Die Satzung kann eine bestimmte höhere Zahl festsetzen, die durch drei teilbar sein muss. 3Die Höchstzahl der Aufsichtsratsmitglieder beträgt 21.
(2) 1Der Aufsichtsrat setzt sich bei Vereinen, für die nach § 1 Absatz 1 Nummer 4 des Drittelbeteiligungsgesetzes das Drittelbeteiligungsgesetz gilt, zusammen aus Aufsichtsratsmitgliedern, die von der obersten Vertretung gewählt werden, und aus Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer. 2Bei den übrigen Vereinen setzt sich der Aufsichtsrat nur aus Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, die von der obersten Vertretung gewählt werden.
(3) 1Für den Aufsichtsrat gelten § 30 Absatz 2 und 3 Satz 1 und 2 erster Halbsatz, § 96 Absatz 4, die §§ 97 bis 100, 101 Absatz 1 und 3, die §§ 102 und 103 Absatz 1 und 3 bis 5 sowie die §§ 104 bis 111, 112 bis 116 des Aktiengesetzes entsprechend. 2Die dort der Hauptversammlung übertragenen Aufgaben hat hier die oberste Vertretung wahrzunehmen. 3Das Antragsrecht nach § 98 Absatz 2 Nummer 3 und § 104 Absatz 1 Satz 1 des Aktiengesetzes steht jedem Mitglied der obersten Vertretung zu. 4Neben § 116 des Aktiengesetzes tritt Absatz 4.
(4) Die Aufsichtsratsmitglieder sind insbesondere zum Ersatz verpflichtet, wenn mit ihrem Wissen und ohne ihr Einschreiten die in § 188 Absatz 2 genannten Handlungen vorgenommen werden.
Text in der Fassung des Artikels 14 Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) G. v. 12. Dezember 2019 BGBl. I S. 2637 m.W.v. 1. Januar 2020
Frühere Fassungen von § 189 VAG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2020 | Artikel 14 Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2637 |
aktuell vorher | 06.11.2015 | Artikel 14 Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG) vom 02.11.2015 BGBl. I S. 1864 |
aktuell | vor 06.11.2015 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 189 VAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 189 VAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 331 VAG Strafvorschriften (vom 01.07.2021)
... Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied eines nach § 189 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 107 Absatz 4 Satz 1 des Aktiengesetzes eingerichteten ... wiederholt. (2b) Ebenso wird bestraft, wer als Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne des § 189 eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, der Unternehmen von öffentlichem Interesse ...
§ 332 VAG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2022)
... nicht richtig vornimmt. (4a) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied eines nach § 189 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 107 Absatz 4 Satz 1 des Aktiengesetzes eingerichteten ... ist. (4b) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne des § 189 eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, der Unternehmen von öffentlichem Interesse ...
§ 358 VAG Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (vom 12.08.2021)
... 188 Absatz 1 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 76 Absatz 4 des Aktiengesetzes und § 189 Absatz 3 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes in der jeweils vom 12. ...
Zitat in folgenden Normen
Handelsgesetzbuch (HGB)
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 341n HGB Bußgeldvorschriften (vom 22.06.2023)
... oder nach § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes, auch in Verbindung mit § 189 Absatz 3 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes , ganz oder zum Teil unterblieben sind. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 4 wird ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG)
G. v. 10.05.2016 BGBl. I S. 1142
Artikel 13 AReG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne des § 189 oder als Mitglied eines nach § 189 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 107 Absatz 3 Satz ... wer als Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne des § 189 oder als Mitglied eines nach § 189 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 107 Absatz 3 Satz 2 des Aktiengesetzes bestellten ... „(4a) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne des § 189 oder als Mitglied eines nach § 189 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 107 Absatz 3 Satz ... wer als Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne des § 189 oder als Mitglied eines nach § 189 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 107 Absatz 3 Satz 2 des Aktiengesetzes bestellten ... (4b) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne des § 189 , der einen Prüfungsausschuss nicht bestellt hat, eines in Absatz 4a genannten ... (4c) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne des § 189 , der einen Prüfungsausschuss bestellt hat, eines in Absatz 4a genannten Versicherungsvereins ...
Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
Artikel 14 AbwMechG Änderung des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
... durch die Wörter „§ 76 Absatz 1, 3 und 4" ersetzt. 4. In § 189 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 96 Absatz 2" durch die Angabe „§ 96 ...
Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 7 FISG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... „(2b) Ebenso wird bestraft, wer als Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne des § 189 eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, der Unternehmen von öffentlichem Interesse ... „(4b) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne des § 189 eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, der Unternehmen von öffentlichem Interesse ...
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 5 FüPoG II Änderung des Handelsgesetzbuchs
... oder nach § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes, auch in Verbindung mit § 189 Absatz 3 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes , ganz oder zum Teil unterblieben sind. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 4 wird eine ...
Artikel 13 FüPoG II Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... 188 Absatz 1 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 76 Absatz 4 des Aktiengesetzes und § 189 Absatz 3 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes in der jeweils vom 12. ...
Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2637
Artikel 3 ARUG II Änderung des Handelsgesetzbuchs
... 35 Absatz 3 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" durch die Wörter „ § 189 Absatz 3 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes " ersetzt. 5. In § 291 Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern „in ...
Artikel 14 ARUG II Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... durch die Wörter „die §§ 77 bis 87, 88 bis 91" ersetzt. 3. § 189 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert: ...
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