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§ 19 - Personenstandsgesetz (PStG)

Artikel 1 G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122 (Nr. 5); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 212
Geltung ab 01.01.2009, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 211-9 Personenstandswesen
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§ 19 Anzeige durch Personen



1Zur Anzeige sind verpflichtet

1.
jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,

2.
jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

2Eine Anzeigepflicht nach Nummer 2 besteht nur, wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert oder unbekannten Aufenthalts sind.





 

Frühere Fassungen von § 19 PStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2022Artikel 1 3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (3. PStRÄndG)
vom 19.10.2022 BGBl. I S. 1744

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 19 PStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 PStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 PStG Anzeige (vom 01.11.2022)
... es geboren ist, binnen einer Woche anzuzeigen, und zwar 1. von den in § 19 Satz 1 genannten Personen mündlich oder schriftlich, oder 2. von den in § 20 Satz 1 ...
§ 20 PStG Anzeige durch Einrichtungen
... der Besserung und Sicherung vollzogen wird. Die Anzeigeberechtigung der in § 19 genannten Personen und ihre Auskunftspflicht zu Angaben, die der nach Satz 1 oder 2 zur Anzeige ...
§ 37 PStG Geburten und Sterbefälle auf Seeschiffen (vom 01.11.2017)
... führt, aufgenommen wurde. (2) Die Geburt oder der Tod muss von dem nach § 19 oder § 29 Verpflichteten dem Schiffsführer unverzüglich mündlich angezeigt ...
§ 70 PStG Bußgeldvorschriften (vom 22.07.2017)
... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. als Person nach § 19 Satz 1 Nummer 1 entgegen § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Satz 2, 2. als Träger einer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (3. PStRÄndG)
G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 1 3. PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... es geboren ist, binnen einer Woche anzuzeigen, und zwar 1. von den in § 19 Satz 1 genannten Personen mündlich oder schriftlich, oder 2. von den in § 20 Satz 1 ... haben die anzeigenden Personen die Geburt des Kindes glaubhaft zu machen." 7a. In § 19 Satz 2 werden nach dem Wort „gehindert" die Wörter „oder unbekannten ...

Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3458
Artikel 3 SchwHiAusbauG Änderung des Personenstandsgesetzes
... 70 Absatz 1 Nummer 1 und 2 wird wie folgt gefasst: „1. als Person nach § 19 Satz 1 Nummer 1 entgegen § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Satz 2, 2. als ...