§ 21 Witwenabfindung
(1) Eine Witwe, die Anspruch auf Witwengeld oder auf einen Unterhaltsbeitrag hat, erhält im Falle einer Heirat eine Witwenabfindung.
(2)
1Die Witwenabfindung beträgt das Vierundzwanzigfache des für den Monat, in dem die Witwe heiratet, nach Anwendung der Anrechnungs-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften zu zahlenden Betrages des Witwengeldes oder Unterhaltsbeitrages; eine Kürzung nach
§ 25 und die Anwendung der
§§ 53 und
54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bleiben jedoch außer Betracht.
2Die Abfindung ist in einer Summe zu zahlen.
(3) Lebt der Anspruch auf Witwengeld oder auf Unterhaltsbeitrag nach
§ 61 Abs. 3 wieder auf, so ist die Witwenabfindung, soweit sie für eine Zeit berechnet ist, die nach dem Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwengeld oder Unterhaltsbeitrag liegt, in angemessenen monatlichen Teilbeträgen einzubehalten.
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenBeamtenversorgungs-Übergangsverordnung (BeamtVÜV)
neugefasst durch B. v. 19.03.1993 BGBl. I S. 369; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
§ 2 BeamtVÜV Maßgaben (vom 01.09.2020) ... nach Satz 1 berücksichtigte Jahr. Die Hinterbliebenenversorgung (§§ 17 bis 28 des Beamtenversorgungsgesetzes) bemisst sich aus dem sich nach Satz 2 ergebenden ...
Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
§ 3 EStG (vom 01.01.2025) ... 3. a) Rentenabfindungen nach § 107 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, nach § 21 des Beamtenversorgungsgesetzes , nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 des Altersgeldgesetzes oder entsprechendem Landesrecht und nach ... entsprechendem Landesrecht und nach § 59 des Soldatenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 21 des Beamtenversorgungsgesetzes , b) Beitragserstattungen an den Versicherten nach den §§ 210 und 286d des ...
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Artikel 4 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3958; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
§ 59 SVG Hinterbliebene von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten ... und Berufssoldaten und Soldatinnen im Ruhestand und Soldaten im Ruhestand sind die §§ 16 bis 25, 27, 28, 31 Absatz 5, §§ 39, 40, 42 Satz 1 bis 3 sowie die §§ 44, 45 ... dessen Ehe mit dieser oder diesem aufgehoben oder für nichtig erklärt war. Die §§ 21 , 27 und 86 des Beamtenversorgungsgesetzes gelten entsprechend. (3) Waisengeld ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 9 BesStMG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes ... folgt gefasst: „Abschnitt 3 Hinterbliebenenversorgung". 16. In § 21 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „Abs. 1 Nr. 3" durch die Wörter „Absatz 1 Satz 1 Nummer ... ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „Abschnitt III (§§ 16 bis 28)" durch die Angabe „Abschnitt 3" ersetzt. 26. In § 46 ...
Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften
G. v. 14.11.2011 BGBl. I S. 2219
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 2 EMobStFG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes ... wie folgt geändert: a) In Nummer 3 Buchstabe a werden die Wörter „nach § 21 des Beamtenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 21 des Beamtenversorgungsgesetzes, nach § 9 ... „nach § 21 des Beamtenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 21 des Beamtenversorgungsgesetzes , nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 des Altersgeldgesetzes" ersetzt. b) Nummer 5 ...
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 1 JStG 2007 Änderung des Einkommensteuergesetzes ... a) Rentenabfindungen nach § 107 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, nach § 21 des Beamtenversorgungsgesetzes oder entsprechendem Landesrecht und nach § 43 des ... Landesrecht und nach § 43 des Soldatenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 21 des Beamtenversorgungsgesetzes, b) Beitragserstattungen an den Versicherten nach den ...
Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Zitate in aufgehobenen TitelnSchornsteinfegergesetz (SchfG)
neugefasst durch B. v. 10.08.1998 BGBl. I S. 2071; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 4 G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242
§ 31 SchfG Witwengeld und Witwergeld (vom 01.09.2009) ... dem die Witwe stirbt. (4) § 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 3, die §§ 21 und 22 Abs. 1, § 25 Abs. 1, 2 und 4, § 61 Abs. 3 sowie § 69e Abs. 5 Satz 1 des ...
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423; aufgehoben durch Artikel 90 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 43 SVG Hinterbliebene von Berufssoldaten (vom 09.08.2019) ... Auf die Hinterbliebenen von Berufssoldaten und Soldaten im Ruhestand sind die §§ 16 bis 25, 27, 28, 31 Abs. 5, §§ 39, 40, 42 Satz 1 bis 3 sowie die §§ 44, 45 und ... Ruhestand, dessen Ehe mit diesem aufgehoben oder für nichtig erklärt war. Die §§ 21 , 27 und 86 des Beamtenversorgungsgesetzes gelten entsprechend. (3) Waisengeld ...
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