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§ 21a - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
V. v. 06.03.2013 BGBl. I S. 367 (Nr. 12); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Geltung ab 01.04.2013; FNA: 9233-2 Ordnung des Straßenverkehrs
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Geltung ab 01.04.2013; FNA: 9233-2 Ordnung des Straßenverkehrs
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§ 21a Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, Schutzhelme
(1) 1Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme. 2Das gilt nicht für
- 1.
- (aufgehoben)
- 2.
- Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
- 3.
- Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
- 4.
- Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
- 5.
- das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
- 6.
- Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
(2) 1Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. 2Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Text in der Fassung des Artikels 2 Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 17. Juni 2016 BGBl. I S. 1463 m.W.v. 30. Juni 2016
Frühere Fassungen von § 21a StVO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 30.06.2016 | Artikel 2 Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 17.06.2016 BGBl. I S. 1463 |
aktuell vorher | 30.10.2014 | Artikel 1 Neunundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22.10.2014 BGBl. I S. 1635 |
aktuell | vor 30.10.2014 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 21a StVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21a StVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StVO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 23 StVO Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden (vom 11.10.2024)
... oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Dies gilt nicht in Fällen des § 21a Absatz 2 Satz 1 . --- *) Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung in Artikel ...
§ 46 StVO Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis (vom 11.10.2024)
... von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen ( § 21a ); 6. vom Verbot, Tiere von Kraftfahrzeugen und andere Tiere als Hunde von ... dass vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sein oder Schutzhelme getragen werden müssen ( § 21a ). (1a) Die Straßenverkehrsbehörden können zur Bevorrechtigung ...
§ 49 StVO Ordnungswidrigkeiten (vom 11.10.2024)
... Rollstuhl-Rückhaltesystemen oder Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystemen nach § 21a Absatz 1 Satz 1 oder das Tragen von Schutzhelmen nach § 21a Absatz 2 Satz 1, 21. die Ladung nach ... nach § 21a Absatz 1 Satz 1 oder das Tragen von Schutzhelmen nach § 21a Absatz 2 Satz 1 , 21. die Ladung nach § 22, 22. sonstige Pflichten des ...
Zitat in folgenden Normen
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Anlage BKatV (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat) (vom 11.10.2024)
... in KOM über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) § 21 Absatz 1a Satz 1 § 21a Absatz 1 Satz 1 § 49 Absatz 1 Nummer 20, 20a 98.1 bei ... befördert, obwohl es keinen Schutzhelm trug § 21 Absatz 1a Satz 1 § 21a Absatz 1 Satz 1 , Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 20, 20a ... Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt § 21a Absatz 1 Satz 1 § 49 Absatz 1 Nummer 20a 30 € ... oder Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem während der Fahrt nicht angelegt § 21a Absatz 1 Satz 1 § 49 Absatz 1 Nummer 20a 30 € ... der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm getragen § 21a Absatz 2 Satz 1 § 49 Absatz 1 Nummer 20a 15 € ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 06.10.2017 BGBl. I S. 3549, 2018 I S. 53
Artikel 1 53. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Dies gilt nicht in Fällen des § 21a Absatz 2 Satz 1 ." 2. § 25 Absatz 3 Satz 1 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: ...
Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 17.06.2016 BGBl. I S. 1463
Artikel 2 51. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... (BGBl. I S. 1573) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 21a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 21a Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, ...
Artikel 3 51. StVRÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem während der Fahrt nicht angelegt § 21a Absatz 1 Satz 1 § 49 Absatz 1 Nummer 20a 30 €". ...
Neunundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.10.2014 BGBl. I S. 1635
Artikel 1 49. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... vom 27. Februar 2014 (ABl. L 59 vom 28.2.2014, S. 32)" ersetzt. 2. In § 21a Absatz 1 Satz 2 wird die Nummer 1 aufgehoben. 3. In § 39 Absatz 9 Satz 2 und ...
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