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§ 24 - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Artikel 1 G. v. 07.08.1996 BGBl. I S. 1246; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
Geltung ab 21.08.1996; FNA: 805-3 Arbeitsschutz
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Geltung ab 21.08.1996; FNA: 805-3 Arbeitsschutz
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§ 24 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen insbesondere
- 1.
- zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, insbesondere dazu, welche Kriterien zur Auswahl von Betrieben bei der Überwachung anzuwenden, welche Sachverhalte im Rahmen einer Betriebsbesichtigung mindestens zu prüfen und welche Ergebnisse aus der Überwachung für die Berichterstattung zu erfassen sind,
- 2.
- über die Gestaltung der Jahresberichte nach § 23 Abs. 4 und
- 3.
- über die Angaben, die die zuständigen obersten Landesbehörden dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für den Unfallverhütungsbericht nach § 25 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt mitzuteilen haben.
Text in der Fassung des Artikels 1 Arbeitsschutzkontrollgesetz G. v. 22. Dezember 2020 BGBl. I S. 3334 m.W.v. 1. Januar 2021
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Frühere Fassungen von § 24 ArbSchG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2021 | Artikel 1 Arbeitsschutzkontrollgesetz vom 22.12.2020 BGBl. I S. 3334 |
aktuell vorher | 27.06.2020 | Artikel 293 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 |
aktuell vorher | 08.11.2006 | Artikel 227 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407 |
aktuell | vor 08.11.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 24 ArbSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 ArbSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ArbSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Arbeitsschutzkontrollgesetz
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3334
Artikel 1 ArbSchKonG Änderung des Arbeitsschutzgesetzes
... der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin festlegen." 4a. § 24 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) ... zu erfassen sind," ersetzt. b) Satz 2 wird aufgehoben. 5. Nach § 24 wird folgender § 24a eingefügt: „§ 24a Ausschuss für ...
Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 293 11. ZustAnpV Änderung des Arbeitsschutzgesetzes
... In § 20 Absatz 2 Satz 1 und 2, § 21 Absatz 5 Satz 1 und 2 sowie § 24 Satz 2 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), das zuletzt durch Artikel 113 des Gesetzes vom 20. November ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 227 9. ZustAnpV Arbeitsschutzgesetz
... geändert: 1. In § 18 Abs. 2 Nr. 5 Satz 2, § 23 Abs. 1 Satz 2 und § 24 Satz 1 und Satz 1 Nr. 3 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch ...
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