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§ 24a - Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 3 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 860-8 Sozialgesetzbuch
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§ 24a Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder



Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vorzulegen.





 

Frühere Fassungen von § 24a SGB VIII

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 1 Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
vom 02.10.2021 BGBl. I S. 4602
aktuell vorher 01.08.2013Artikel 10 Kinderförderungsgesetz (KiföG)
vom 10.12.2008 BGBl. I S. 2403
aktuell vorher 16.12.2008Artikel 1 Kinderförderungsgesetz (KiföG)
vom 10.12.2008 BGBl. I S. 2403
aktuellvor 16.12.2008Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 24a SGB VIII

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24a SGB VIII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VIII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SGB VIII Aufgaben der Jugendhilfe (vom 01.01.2023)
... zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (§§ 22 bis 25), 4. Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen (§§ 27 bis 35, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
Artikel 3 G. v. 10.12.2008 BGBl. I S. 2403, 2407; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 136
§ 7 KiföGFinG Anpassung der Verfügungsrahmen (vom 21.02.2013)
... angefallenen Gesamtkosten für Plätze, die über die Verpflichtung des § 24a Absatz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch hinausgehen, nach. Eine Unterschreitung des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
G. v. 02.10.2021 BGBl. I S. 4602
Artikel 1 GaFöG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... wird nach der Angabe zu § 24 folgende Angabe eingefügt: „ § 24a Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für ... 4. Nach § 24 wird folgender § 24a eingefügt: „§ 24a Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen ... 4. Nach § 24 wird folgender § 24a eingefügt: „ § 24a Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für ...

Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
G. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 250
Artikel 1 KlKindFördG Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
... angefallenen Gesamtkosten für Plätze, die über die Verpflichtung des § 24a Absatz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch hinausgehen, nach. Eine Unterschreitung ...

Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)
G. v. 08.09.2005 BGBl. I S. 2729
Artikel 1 KICK Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... werden." c) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6. 11. In § 24a Abs. 1 wird jeweils die Angabe „§ 24 Abs. 2 bis 5" durch die Angabe „§ ... für Kinder unter drei Jahren für die Dauer des Übergangszeitraums nach § 24a ,". d) In der neuen Nummer 11 werden nach dem Wort „Einrichtungen" die ...

Kinderförderungsgesetz (KiföG)
G. v. 10.12.2008 BGBl. I S. 2403
Artikel 1 KiföG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege". b) Die Angabe zu § 24a wird wie folgt gefasst: „§ 24a Übergangsregelung und stufenweiser ... b) Die Angabe zu § 24a wird wie folgt gefasst: „§ 24a Übergangsregelung und stufenweiser Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei ... Landesrecht bleibt unberührt." 8. § 24a wird wie folgt gefasst: „§ 24a Übergangsregelung und stufenweiser ... 8. § 24a wird wie folgt gefasst: „§ 24a Übergangsregelung und stufenweiser Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei ...
Artikel 10 KiföG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Kraft. (3) Artikel 1 Nr. 7 tritt am 1. August 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 24a des Achten Buches Sozialgesetzbuch außer ...