Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 26 - Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 2865 (Nr. 45); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 243
Geltung ab 01.09.2013; FNA: 7400-4-1 Außenwirtschaft im Allgemeinen
|

§ 26 Aufzeichnungspflichten



(1) 1Der Ausführer ist verpflichtet, für jede von einer Zollstelle vorgenommene Abschreibung gemäß § 23 oder § 25 unter Bezugnahme auf die Ausfuhranmeldung ausführliche Register oder Aufzeichnungen zu führen. 2Diese müssen folgende Angaben enthalten:

1.
die Registriernummer der Ausfuhranmeldung,

2.
das Datum der Annahme der Ausfuhranmeldung,

3.
die Bezeichnung der Zollstelle, bei der die Abschreibung vorgenommen wurde,

4.
die Antragsnummer der Genehmigung,

5.
die Menge oder den Wert der abgeschriebenen Waren und

6.
die Restmenge oder den Restwert der Waren.

(2) Die Register oder Aufzeichnungen sind für die Dauer von fünf Jahren aufzubewahren.



 

Zitierungen von § 26 AWV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 AWV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AWV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7a AWV Gebiete, die als Zollgebiet der Europäischen Union gelten (vom 05.10.2023)
... Anwendung der §§ 8 bis 12, 19, 20a bis 27, 29 bis 43, 46, 47, 49, 50, 52a, 52b und 75 gilt das Gebiet von Nordirland als Teil des ...
§ 81 AWV Ordnungswidrigkeiten - Verstöße gegen Bestimmungen der Außenwirtschaftsverordnung (vom 05.10.2023)
... oder nicht rechtzeitig informiert, 10. entgegen § 22 Absatz 2 Satz 1 oder § 26 Absatz 1 Satz 1 ein Register oder eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 25.08.2021 BAnz AT 07.09.2021 V1
Artikel 2 1. AVWuAWGÄndV Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
... der Europäischen Union gelten Bei Anwendung der §§ 8 bis 13, 19, 20a bis 27, 29 bis 43, 46, 47, 49, 50, 52a, 52b und 75 gilt das Gebiet von Nordirland als Teil des ...