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Artikel 2 - Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)

G. v. 02.10.2021 BGBl. I S. 4602 (Nr. 71)
Geltung ab 12.10.2021, abweichend siehe Artikel 7; FNA: 860-8-5/1 Sozialgesetzbuch
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Artikel 2 Weitere Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. August 2029 SGB VIII offen

§ 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe -, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Ein Kind hat ab Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung."

2.
Absatz 5 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Für Kinder ab Beginn der fünften Klassenstufe ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten."



 

Zitierungen von Artikel 2 GaFöG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 GaFöG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GaFöG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 GaFöG Inkrafttreten
... in Kraft. (4) Artikel 1 Nummer 2 und 3 tritt am 1. August 2026 in Kraft. (5) Artikel 2 tritt am 1. August 2029 in Kraft. (6) Artikel 4 tritt am 1. Januar 2026 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Artikel 32 ERVAG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4602 ) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 173 Satz 2 und 3" durch die ...