§ 33 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 33 BewG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 17 BewG Geltungsbereich (vom 01.01.2025) ... Einzelsteuergesetze anzuwenden. (2) Soweit sich nicht aus den §§ 20 bis 266 etwas anderes ergibt, finden neben diesen auch die Vorschriften des Ersten Teils dieses ...
Zitat in folgenden NormenBewertungsänderungsgesetz 1971 (BewÄndG 1971)
G. v. 27.07.1971 BGBl. I S. 1157
Artikel 5 BewÄndG 1971 Schlußvorschriften ... Tierhaltung zum landwirtschaftlichen Vermögen nach § 51a in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Nr. 4 , § 34 Abs. 6a und § 97 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes in der Fassung dieses ...
Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGrundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 53 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 2 GrStRefG Weitere Änderung des Bewertungsgesetzes (vom 01.01.2025) ... gefasst: „§ 32 (weggefallen)". e) Die Angaben zu den §§ 33 bis 49 werden wie folgt gefasst: „§§ 33 bis 49 ... e) Die Angaben zu den §§ 33 bis 49 werden wie folgt gefasst: „ §§ 33 bis 49 (weggefallen)". f) Die Angaben zu den §§ 50 bis 52 werden wie ... 3. § 18 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „( §§ 33 bis 67, § 31)" gestrichen. b) In Nummer 2 wird die Angabe ... der übrigen Länder trifft." 6. Die §§ 21 bis 29, 32 bis 69, 71 bis 94, 121a und 122 werden aufgehoben. 7. (aufgehoben) 8. In ...
Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz (GrStRefUG)
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2931
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