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§ 39a - Personenstandsgesetz (PStG)

Artikel 1 G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122 (Nr. 5); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 212
Geltung ab 01.01.2009, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 211-9 Personenstandswesen
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§ 39a (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 39a PStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.12.2018Artikel 4 Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
vom 18.12.2018 BGBl. I S. 2639
aktuell vorher 26.11.2015Artikel 2 Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
vom 20.11.2015 BGBl. I S. 2010
aktuellvor 26.11.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 39a PStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39a PStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (2. PStRÄndG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2522
Artikel 2 2. PStRÄndG Änderung der Personenstandsverordnung
... nach deutschem Recht zur Begründung einer Lebenspartnerschaft zur Vorlage im Ausland nach § 39a des Gesetzes soll enthalten 1. von den künftigen Lebenspartnern a) ...

Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2010
Artikel 2 LPartRBerG Änderung des Personenstandsgesetzes
... wird nach der Angabe zu § 39 folgende Angabe eingefügt: „§ 39a Bescheinigung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft". 2. § 3 Absatz 1 ... 3. § 35 Absatz 5 wird aufgehoben. 4. Nach § 39 wird folgender § 39a eingefügt: „§ 39a Bescheinigung zur Begründung einer ... 4. Nach § 39 wird folgender § 39a eingefügt: „§ 39a Bescheinigung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft § 39 gilt ...

Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2639
Artikel 4 EheRAnpG Änderung des Personenstandsgesetzes
... 17 Fortführung des Lebenspartnerschaftsregisters". c) Die Angabe zu § 39a wird gestrichen. 2. In § 1 Absatz 2 werden die Wörter „und der ... im Ausland benötigt wird; die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend." 10. § 39a wird aufgehoben. 11. § 47 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ...