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§ 3 - Personenstandsgesetz (PStG)

Artikel 1 G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122 (Nr. 5); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 212
Geltung ab 01.01.2009, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 211-9 Personenstandswesen
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§ 3 Personenstandsregister



(1) 1Das Standesamt führt für seinen Zuständigkeitsbereich

1.
ein Eheregister (§ 15),

2.
ein Lebenspartnerschaftsregister (§ 17),

3.
ein Geburtenregister (§ 21),

4.
ein Sterberegister (§ 31).

2Die Registereinträge bestehen aus einem urkundlichen Teil (Haupteintrag und Folgebeurkundungen) und einem Hinweisteil.

(2) 1Die Personenstandsregister werden elektronisch geführt. 2Die Beurkundungen in den Personenstandsregistern sind jährlich fortlaufend zu nummerieren und mit der Angabe des Familiennamens des zugriffsberechtigten Standesbeamten abzuschließen. 3Die Identität der Person, die die Eintragung vornimmt, muss jederzeit erkennbar sein. 4Das Programm muss eine automatisierte Suche anhand der in die Personenstandsregister aufzunehmenden Angaben zulassen; die Register müssen jederzeit nach Jahreseinträgen ausgewertet werden können.





 

Frühere Fassungen von § 3 PStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.11.2015Artikel 2 Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
vom 20.11.2015 BGBl. I S. 2010

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 PStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 PStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 PStG Sicherungsregister
... Die Beurkundungen in einem Personenstandsregister sind nach ihrem Abschluss ( § 3 Abs. 2 ) in einem weiteren elektronischen Register (Sicherungsregister) zu speichern. (2) ...
§ 5 PStG Fortführung der Personenstandsregister (vom 01.11.2017)
... Die Fortführung obliegt dem für die Führung des Personenstandsregisters ( § 3 Abs. 1 ) zuständigen Standesamt. Öffentliche Stellen haben diesem Standesamt ...
§ 34 PStG Eheschließungen im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland (vom 01.11.2017)
... Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Die §§ 3 bis 7, 9, 10, 15 und 16 gelten entsprechend. Gleiches gilt für Staatenlose, ...
§ 35 PStG Begründung von Lebenspartnerschaften im Ausland (vom 22.12.2018)
... Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Die §§ 3 bis 7, 9, 10 und 17 gelten entsprechend. Deutschen gleichgestellt sind Staatenlose, ...
§ 36 PStG Geburten und Sterbefälle im Ausland (vom 01.11.2017)
... Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Die §§ 3 bis 7, 9, 10, 21, 27, 31 und 32 gelten entsprechend. Gleiches gilt für Staatenlose, ...
§ 38 PStG Sterbefälle in ehemaligen Konzentrationslagern (vom 01.01.2019)
... bei dem Tode zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. § 3 Abs. 2 Satz 1 und 4 und § 4 Abs. 1 gelten nicht. (3) Die Beurkundung erfolgt nicht, wenn der ...
§ 68 PStG Datenaustausch zwischen Standesämtern, Behörden und Gerichten (vom 01.11.2024)
... Das Standesamt, das in einem Personenstandsregister eine Beurkundung vornimmt ( §§ 3 , 5), übermittelt Angaben hierüber von Amts wegen einer anderen Behörde oder einem ...
§ 73 PStG Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen (vom 01.11.2024)
... Register einschließlich der Anforderungen an Anlagen und Programme sowie deren Sicherung ( §§ 3 , 4), b) mittels derer die Identität der Person, die die Eintragung vorgenommen ... mittels derer die Identität der Person, die die Eintragung vorgenommen hat, erkennbar ist ( § 3 Abs. 2 Satz 3 ), 4. den Aufbau und die Darstellung der elektronischen Register am Bildschirm und die ... der elektronischen Register am Bildschirm und die Formulare für die Personenstandsurkunden ( §§ 3 bis 5, 55), 5. die technische Ausgestaltung der Ausstellung, Übermittlung und ...
§ 75 PStG Übergangsbeurkundung (vom 01.11.2022)
... sollen in elektronische Register übernommen werden; in diesem Fall gelten die §§ 3 bis 5 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Personenstandsverordnung (PStV)
V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
§ 9 PStV Personenstandsregister, Registerinhalt
... Die nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes zu führenden Personenstandsregister bestehen aus Registereinträgen, ...
§ 26 PStV Suchfunktion (vom 01.11.2013)
... Die nach § 3 Absatz 1 des Gesetzes zu führenden Personenstandsregister sind mit einer Suchfunktion zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Registermodernisierungsgesetz (RegMoG)
G. v. 28.03.2021 BGBl. I S. 591, 2023 I Nr. 230, 293, 2024 I Nr. 292; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 322
Artikel 5 RegMoG Änderung des Personenstandsgesetzes
... 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 3 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Den Registereinträgen werden ...

2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (2. PStRÄndG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 2. PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... können in elektronische Register übernommen werden; in diesem Fall gelten die §§ 3 bis 5 entsprechend." 24. § 76 wird wie folgt gefasst:  ... 5 genannten Fristen elektronisch erfasst und fortgeführt werden; in diesem Fall gelten die §§ 3 bis 5 entsprechend." 25. § 77 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2010
Artikel 2 LPartRBerG Änderung des Personenstandsgesetzes
... 39a Bescheinigung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft". 2. § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. ein ...