Tools:
Update via:
§ 49 - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
Geltung ab 01.07.2004; FNA: 368-3 Kostenrecht
| |
Geltung ab 01.07.2004; FNA: 368-3 Kostenrecht
| |
§ 49 Wertgebühren aus der Staatskasse
Bestimmen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, werden bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.000 Euro anstelle der Gebühr nach § 13 Absatz 1 folgende Gebühren vergütet:
Gegenstands- wert bis ... Euro | Gebühr ... Euro | Gegenstands- wert bis ... Euro | Gebühr ... Euro | |
5.000 | 284 | 22.000 | 399 | |
6.000 | 295 | 25.000 | 414 | |
7.000 | 306 | 30.000 | 453 | |
8.000 | 317 | 35.000 | 492 | |
9.000 | 328 | 40.000 | 531 | |
10.000 | 339 | 45.000 | 570 | |
13.000 | 354 | 50.000 | 609 | |
16.000 | 369 | über 50.000 | 659 | |
19.000 | 384 | |
Text in der Fassung des Artikels 7 Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) G. v. 21. Dezember 2020 BGBl. I S. 3229 m.W.v. 1. Januar 2021
Anzeige
Frühere Fassungen von § 49 RVG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.01.2021 | Artikel 7 Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3229 |
aktuell vorher | 01.08.2013 | Artikel 8 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) vom 23.07.2013 BGBl. I S. 2586 |
aktuell | vor 01.08.2013 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 49 RVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 49 RVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 50 RVG Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe (vom 01.08.2013)
... dem Verhältnis der jeweiligen Unterschiedsbeträge zwischen den Gebühren nach § 49 und den Regelgebühren; dabei sind Zahlungen, die nach § 58 auf den Unterschiedsbetrag ...
Anlage 1 RVG (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis (vom 20.07.2024)
... Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 oder § 49 RVG Wahlanwalt gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt ... Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 oder § 49 RVG Wahlanwalt gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt ...
Zitat in folgenden Normen
Patentanwaltsordnung (PAO)
G. v. 07.09.1966 BGBl. I S. 557; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 4a PAO Beiordnung von Patentanwälten bei Prozesskostenhilfe (vom 01.08.2022)
... einen Beweistermin wahrgenommen hat, eine Gebühr mit einem Gebührensatz von 2,0 nach § 49 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ; 2. Reisekosten für die Wahrnehmung einer mündlichen Verhandlung oder eines ...
Zitate in Änderungsvorschriften
2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 8 2. KostRMoG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... ersetzt. e) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6. 26. § 49 wird wie folgt gefasst: „§ 49 Wertgebühren aus der Staatskasse ... Absatz 5 wird Absatz 6. 26. § 49 wird wie folgt gefasst: „§ 49 Wertgebühren aus der Staatskasse Bestimmen sich die Gebühren nach dem ... oder Satz der Gebühr nach § 13 oder § 49 RVG Wahl- anwalt ge- richtlich bestell- ter ...
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung
... einen Beweistermin wahrgenommen hat, eine Gebühr mit einem Gebührensatz von 2,0 nach § 49 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ; 2. Reisekosten für die Wahrnehmung einer mündlichen Verhandlung oder eines ...
Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3229
Artikel 7 KostRÄG 2021 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... nicht in allen Verfahren bestellt oder beigeordnet" eingefügt. 10. § 49 wird wie folgt gefasst: „§ 49 Wertgebühren aus der Staatskasse ... eingefügt. 10. § 49 wird wie folgt gefasst: „ § 49 Wertgebühren aus der Staatskasse Bestimmen sich die Gebühren nach dem ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Gesetz über die Beiordnung von Patentanwälten bei Prozeßkostenhilfe
neugefasst durch § 187 v. 07.09.1966 BGBl. I S. 557; aufgehoben durch Artikel 36 Abs. 2 G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
§ 2 PatAnwPKHG
... Beweistermin wahrgenommen hat, eine Gebühr mit einem Gebührensatz von 2,0 nach § 49 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. 2. Reisekosten für die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/49_RVG.htm