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§ 4 - BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)

V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744 (Nr. 76); zuletzt geändert durch Artikel 27 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Geltung ab 01.10.2021; FNA: 202-5-22 Verwaltungsgebühren
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§ 4 Übergangsvorschrift



(1) 1Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, die vor dem 1. Oktober 2021 beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht worden sind, sind die bis zum Ablauf des 30. September 2021 geltenden gebührenrechtlichen Regelungen weiter anzuwenden. 2Gleiches gilt für eine gebührenpflichtige Leistung, die bis zum Ablauf des 30. September 2021 vollständig erbracht worden ist.

(2) Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach Abschnitt 2 der Anlage, die vor dem 18. Januar 2022 beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht worden sind, ist das bis zum Ablauf des 17. Januar 2022 geltende Recht weiter anzuwenden.

(3) Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen in Verfahren nach Teil 4 Abschnitt 1 und 2 und Teil 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258, 2310), auf die das Windenergie-auf-See-Gesetz in der ab dem 1. Januar 2023 geltenden Fassung anzuwenden ist, ist die Besondere Gebührenverordnung Strom vom 2. Januar 2017 (BGBl. I S. 3) in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(4) Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach Abschnitt 4 der Anlage, die vor dem 1. Oktober 2024 beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht worden ist, ist diese Verordnung anzuwenden.



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Frühere Fassungen von § 4 BMDV-WS-BesGebV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2024Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
vom 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
aktuell vorher 30.09.2022Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
vom 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
aktuell vorher 07.12.2021Artikel 2 Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
vom 26.11.2021 BGBl. I S. 4982
aktuellvor 07.12.2021Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 BMDV-WS-BesGebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BMDV-WS-BesGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMDV-WS-BesGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.01.2025)
...  403 Besondere Erlaubnis zum Wasserskilaufen § 4 WaSkiV   4031 Mehrere Personen an einer fest  ... im Einzelfall § 59 SeeSchStrO oder § 12 EmsSchEV § 4 Absatz 2 SperrWarnGebV 217 - 431 16 Befreiung von den ... 2, 6, § 8 Absatz 2 SeeVersNachwG § 4 Absatz 1 ÖlPflichtVersBeschV § 4 Absatz 1 und 2 SeeVersnachwV 118 134 Genehmigung von Plänen zur ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Artikel 2 1. BinSchPersVuaÄndV Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
...  „6a. Binnenschifffahrtsaufgabengesetz (BinSchAufgG),". 2. Dem § 4 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 ...

Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besonderen Gebührenverordnung und zur Aufhebung und Änderung weiterer seeverkehrsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verordnungen
V. v. 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 127
Artikel 1 BMDV-WS-BesGebVuaÄndV Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besonderen Gebührenverordnung
... nach der Angabe „§ 11 Absatz 1 EmsSchEV" die Angabe „ § 4 Absatz 1 SperrWarnGebV" eingefügt. bb) Die Nummer 2 wird durch folgende Nummern 2 ... 28 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 1a EmsSchO 131 zuzüglich Zulage nach § 4 Erschwerniszulagen- verordnung bei außerhalb der Dienstzeit  ... 28 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 1a EmsSchO 206-666 zuzüglich Zulage nach § 4 Erschwerniszulagen- verordnung bei außerhalb der Dienstzeit  ... „Rechtsgrundlage" nach der Angabe „§ 12 EmsSchEV" die Angabe „ § 4 Absatz 2 SperrWarnGebV" eingefügt. gg) In Nummer 39 in der Spalte ...

Zweite Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
Artikel 1 2. BMDV-WS-BesGebVuaÄndV Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
...  75. Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchV)." 2. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Übergangsvorschrift (1) ... (SportSeeSchV)." 2. § 4 wird wie folgt gefasst: „ § 4 Übergangsvorschrift (1) Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen ... 3 SeeAufgG § 11 Absatz 1 EmsSchEV 238 zuzüglich Zulage nach § 4 Erschwernis- zulagenverordnung bei außerhalb der Dienstzeit ... SeeAufgG § 11 Absatz 1 EmsSchEV 422 - 649 zuzüglich Zulage nach § 4 Erschwernis- zulagenverordnung bei außerhalb der Dienstzeit ... 57 Absatz 1 Nummer 2 SeeSchStrO 150 zuzüglich Zulage nach § 4 Erschwernis- zulagenverordnung bei außerhalb der Dienstzeit ... 57 Absatz 1 Nummer 2 SeeSchStrO 206 - 356 zuzüglich Zulage nach § 4 Erschwernis- zulagenverordnung bei außerhalb der Dienstzeit ... Artikel 28 Absatz 1 Nummer 5 EmsSchO 148 zuzüglich Zulage nach § 4 Erschwernis- zulagenverordnung bei außerhalb der Dienstzeit ... 28 Absatz 1 Nummer 5 EmsSchO 178 - 208 zuzüglich Zulage nach § 4 Erschwernis- zulagenverordnung bei außerhalb der Dienstzeit ... 2, 6, § 8 Absatz 2 SeeVersNachwG § 4 Absatz 1 ÖlPflichtVersBeschV § 4 Absatz 1 und 2 SeeVersnachwV 118 134 Genehmigung von Plänen zur  ...