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§ 4 - Bankkaufleuteausbildungsverordnung (BankkflAusbV)

V. v. 05.02.2020 BGBl. I S. 121 (Nr. 5); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.04.2021 BGBl. I S. 865
Geltung ab 01.08.2020; FNA: 806-22-1-123 Berufliche Bildung
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§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild



(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:

1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

2Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Serviceleistungen anbieten,

2.
Kunden ganzheitlich beraten,

3.
Kunden gewinnen und Kundenbeziehungen intensivieren,

4.
Liquidität sicherstellen,

5.
Vermögen bilden mit Sparformen,

6.
Vermögen bilden mit Wertpapieren,

7.
zu Vorsorge und Absicherung informieren,

8.
Konsumentenkredite anbieten und Abschlüsse vorbereiten,

9.
Baufinanzierungen vorbereiten und bearbeiten,

10.
an gewerblichen Finanzierungen mitwirken,

11.
Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen sowie

12.
projektorientiert arbeiten.

(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Prozesse und Wechselwirkungen einschätzen,

2.
Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,

3.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

4.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie

5.
Umweltschutz.

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Zitierungen von § 4 BankkflAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BankkflAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BankkflAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage BankkflAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau
... 4 1 Serviceleistungen anbieten ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Kunden willkommen heißen und in den Mittelpunkt stellen b) ... 12   2 Kunden ganzheitlich beraten ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Bedeutung eines ganzheitlichen Beratungsprozesses als Grundlage für ... gewinnen und Kundenbeziehungen intensivieren ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Gewinnung von Neukunden zielgruppenorientiert vorbereiten, durchführen und ...   10 4 Liquidität sicherstellen ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Kunden zu Kontoarten und -modellen, Verfügungs- berechtigungen sowie ... 5 Vermögen bilden mit Sparformen ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Kunden zu Anlagemöglichkeiten auf Konten, ein- schließlich der ... 6 Vermögen bilden mit Wertpapieren ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Kunden über Anlagemöglichkeiten, insbesondere über Anlage in ... 7 Zu Vorsorge und Absicherung informieren ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Grundzüge sozialer Sicherungssysteme veranschau- lichen und die Bedeutung ... anbieten und Abschlüsse vorbereiten ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Kreditarten und deren Verwendungsmöglichkeiten unterscheiden b) ... 9 Baufinanzierungen vorbereiten und bearbeiten ( § 4 Absatz 2 Nummer 9 ) a) verschiedene Elemente einer Baufinanzierung, deren  ... 10 An gewerblichen Finanzierungen mitwirken ( § 4 Absatz 2 Nummer 10 ) a) Rechtsformen bei gewerblichen Kunden und deren Vertretung unterscheiden  ... der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen ( § 4 Absatz 2 Nummer 11 ) a) Zweck und Aufbau der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung darstellen  ...   4 12 Projektorientiert arbeiten ( § 4 Absatz 2 Nummer 12 ) a) Projekte von Linienaufgaben unterscheiden b) Grundlagen der Projektarbeit ... 1 Prozesse und Wechselwirkungen einschätzen ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) Nutzen von definierten Prozessen und regelmäßiger Prozessoptimierung ... 2 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbil- dungsvertrages darstellen, ... 3 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) die Rechtsform und den organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit ... 4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und ... zur Brandbekämpfung ergreifen 5 Umweltschutz ( § 4 Absatz 3 Nummer 5 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ...