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§ 4 - Bankkaufleuteausbildungsverordnung (BankkflAusbV)
V. v. 05.02.2020 BGBl. I S. 121 (Nr. 5); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.04.2021 BGBl. I S. 865
Geltung ab 01.08.2020; FNA: 806-22-1-123 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2020; FNA: 806-22-1-123 Berufliche Bildung
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§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Serviceleistungen anbieten,
- 2.
- Kunden ganzheitlich beraten,
- 3.
- Kunden gewinnen und Kundenbeziehungen intensivieren,
- 4.
- Liquidität sicherstellen,
- 5.
- Vermögen bilden mit Sparformen,
- 6.
- Vermögen bilden mit Wertpapieren,
- 7.
- zu Vorsorge und Absicherung informieren,
- 8.
- Konsumentenkredite anbieten und Abschlüsse vorbereiten,
- 9.
- Baufinanzierungen vorbereiten und bearbeiten,
- 10.
- an gewerblichen Finanzierungen mitwirken,
- 11.
- Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen sowie
- 12.
- projektorientiert arbeiten.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Prozesse und Wechselwirkungen einschätzen,
- 2.
- Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 3.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 4.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie
- 5.
- Umweltschutz.
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Zitierungen von § 4 BankkflAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BankkflAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BankkflAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage BankkflAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau
... 4 1 Serviceleistungen anbieten ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Kunden willkommen heißen und in den Mittelpunkt stellen b) ... 12 2 Kunden ganzheitlich beraten ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Bedeutung eines ganzheitlichen Beratungsprozesses als Grundlage für ... gewinnen und Kundenbeziehungen intensivieren ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Gewinnung von Neukunden zielgruppenorientiert vorbereiten, durchführen und ... 10 4 Liquidität sicherstellen ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Kunden zu Kontoarten und -modellen, Verfügungs- berechtigungen sowie ... 5 Vermögen bilden mit Sparformen ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Kunden zu Anlagemöglichkeiten auf Konten, ein- schließlich der ... 6 Vermögen bilden mit Wertpapieren ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Kunden über Anlagemöglichkeiten, insbesondere über Anlage in ... 7 Zu Vorsorge und Absicherung informieren ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Grundzüge sozialer Sicherungssysteme veranschau- lichen und die Bedeutung ... anbieten und Abschlüsse vorbereiten ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Kreditarten und deren Verwendungsmöglichkeiten unterscheiden b) ... 9 Baufinanzierungen vorbereiten und bearbeiten ( § 4 Absatz 2 Nummer 9 ) a) verschiedene Elemente einer Baufinanzierung, deren ... 10 An gewerblichen Finanzierungen mitwirken ( § 4 Absatz 2 Nummer 10 ) a) Rechtsformen bei gewerblichen Kunden und deren Vertretung unterscheiden ... der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen ( § 4 Absatz 2 Nummer 11 ) a) Zweck und Aufbau der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung darstellen ... 4 12 Projektorientiert arbeiten ( § 4 Absatz 2 Nummer 12 ) a) Projekte von Linienaufgaben unterscheiden b) Grundlagen der Projektarbeit ... 1 Prozesse und Wechselwirkungen einschätzen ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) Nutzen von definierten Prozessen und regelmäßiger Prozessoptimierung ... 2 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbil- dungsvertrages darstellen, ... 3 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) die Rechtsform und den organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit ... 4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und ... zur Brandbekämpfung ergreifen 5 Umweltschutz ( § 4 Absatz 3 Nummer 5 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ...
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