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Artikel 4 - Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
G. v. 02.10.2021 BGBl. I S. 4602 (Nr. 71); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 361
Geltung ab 12.10.2021, abweichend siehe Artikel 7; FNA: 860-8-5/1 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 12.10.2021, abweichend siehe Artikel 7; FNA: 860-8-5/1 Sozialgesetzbuch
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Artikel 4 (aufgehoben)
Artikel 4 hat 1 frühere Fassung, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2026 FAG offen
Text in der Fassung des Artikels 6 Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung G. v. 21. November 2024 BGBl. 2024 I Nr. 361 m.W.v. 28. November 2024
Frühere Fassungen von Artikel 4 GaFöG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 28.11.2024 | Artikel 6 Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 361 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Artikel 4 GaFöG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 GaFöG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GaFöG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
G. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 361
Artikel 6 HGrGuaÄndG Änderung des Ganztagsförderungsgesetzes
... vom 2. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4602) wird wie folgt geändert: 1. Die Artikel 4 und 7 Absatz 6 werden aufgehoben. 2. Artikel 6 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 760
Artikel 9 SofZuG Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
... 2 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4602 ) geändert worden ist, wird die das Kalenderjahr 2022 betreffende Angabe „minus ...
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