§ 4b (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 4b TestV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 7 TestV Abrechnung der Leistungen (vom 05.12.2024) ... Anschrift der getesteten Person, die Art der Leistung, der Testgrund nach den §§ 2 bis 4b der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Fassung , der Tag, die Uhrzeit, das Ergebnis der Testung und der Mitteilungsweg an die getestete Person, ... Im Vordruck ist insbesondere nach der Art der Testung, den in den §§ 2 bis 4b der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Fassung genannten Fällen und in den Fällen der §§ 3 und 4 der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung
V. v. 11.02.2022 BAnz AT 11.02.2022 V1
Artikel 1 1. TestVÄndV ... 2 werden die Wörter „in Absonderung" gestrichen. b) Die Angabe zu § 4b wird wie folgt gefasst: „§ 4b Bestätigende ... gestrichen. b) Die Angabe zu § 4b wird wie folgt gefasst: „ § 4b Bestätigende Diagnostik-Testung". c) Die Angabe zu § 9 wird wie folgt ... Nummer 6 wird Nummer 5. 4. § 3 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. 5. § 4b wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 4b Bestätigende Diagnostik-Testung". b) Satz 3 wird aufgehoben. 6. ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung
V. v. 24.11.2022 BAnz AT 24.11.2022 V2
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