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§ 57 - Bewertungsgesetz (BewG)

neugefasst durch B. v. 01.02.1991 BGBl. I S. 230; zuletzt geändert durch Artikel 36 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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§ 57 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 57 BewG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2025Artikel 2 Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
vom 26.11.2019 BGBl. I S. 1794

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 57 BewG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57 BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BewG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 BewG Geltungsbereich (vom 01.01.2025)
... Einzelsteuergesetze anzuwenden. (2) Soweit sich nicht aus den §§ 20 bis 266 etwas anderes ergibt, finden neben diesen auch die Vorschriften des Ersten Teils dieses ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
§ 55 EStG Schlussvorschriften (Sondervorschriften für die Gewinnermittlung nach § 4 oder nach Durchschnittssätzen bei vor dem 1. Juli 1970 angeschafftem Grund und Boden) (vom 29.12.2007)
... Lagenvergleichszahl (Vergleichszahl der einzelnen Weinbaulage, § 39 Abs. 1 Satz 3 und § 57 des Bewertungsgesetzes ), die für ausbauende Betriebsweise mit Fassweinerzeugung anzusetzen ist, aus der ...

Zweite Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes
V. v. 24.11.1967 BGBl. I S. 1191
Anlage 2. BewG39DV (zu § 1) Hauptbewertungsstützpunkte der weinbaulichen Nutzung
... Nutzung dienen als Bewertungsstützpunkte Weinbaulagen oder Teile von Weinbaulagen (§ 57 BewG). Die Bezeichnung der Hauptbewertungsstützpunkte entspricht daher der jeweiligen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 53 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 2 GrStRefG Weitere Änderung des Bewertungsgesetzes (vom 01.01.2025)
... 53 bis 55 (weggefallen)". h) Die Angaben zu den §§ 56 bis 58 werden wie folgt gefasst: „§§ 56 bis 58 ... Angaben zu den §§ 56 bis 58 werden wie folgt gefasst: „§§ 56 bis 58 (weggefallen)". i) Die Angaben zu den §§ 59 bis 61 werden wie ... 18 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „(§§ 33 bis 67, § 31)" gestrichen. b) In Nummer 2 wird die Angabe ... der übrigen Länder trifft." 6. Die §§ 21 bis 29, 32 bis 69, 71 bis 94, 121a und 122 werden aufgehoben. 7. (aufgehoben) 8. In ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Feststellungsgesetz (FG)
neugefasst durch B. v. 01.10.1969 BGBl. I S. 1885; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
§ 12 FG Schadensberechnung bei Vertreibungsschäden an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen
... Für Schäden an Grundvermögen und an Betriebsgrundstücken im Sinne des § 57 Abs. 1 Nr. 1 des Bewertungsgesetzes, die in Aussiedlungsgebieten (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 des ...
§ 13 FG Schadensberechnung bei Kriegssachschäden an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen
... Für die Feststellung des Kriegssachschadens an Betriebsgrundstücken im Sinne des § 57 des Bewertungsgesetzes gilt Absatz 1 entsprechend. 2. Der an anderen ... worden ist, 2. der Einheitswert von Betriebsgrundstücken im Sinne des § 57 des Bewertungsgesetzes, die bei der Feststellung des Anfangsvergleichswerts abweichend von den ... aufgenommen worden sind, obgleich sie nicht Betriebsgrundstücke im Sinne des § 57 des Bewertungsgesetzes sind, und bei denen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Einheitswert und ...