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§ 57 - Bewertungsgesetz (BewG)
neugefasst durch B. v. 01.02.1991 BGBl. I S. 230; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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§ 57 Bewertungsstützpunkte
§ 57 wird in 10 Vorschriften zitiert
Als Bewertungsstützpunkte dienen Weinbaulagen oder Teile von Weinbaulagen.
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Zitierungen von § 57 BewG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57 BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BewG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 BewG Geltungsbereich
... Maßgabe der jeweiligen Einzelsteuergesetze anzuwenden. (2) Die §§ 18 bis 94, 122 und 125 bis 132 gelten für die Grundsteuer und die §§ 121a und 133 ... für die Gewerbesteuer. (3) Soweit sich nicht aus den §§ 19 bis 150 etwas anderes ergibt, finden neben diesen auch die Vorschriften des Ersten Teils dieses ...
§ 18 BewG Vermögensarten
... 1. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§§ 33 bis 67, § 31), 2. Grundvermögen (§§ 68 bis 94, § ...
§ 26 BewG Umfang der wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten oder Lebenspartnern (vom 24.07.2014)
... zu einer wirtschaftlichen Einheit (§ 2) wird beim Grundbesitz im Sinne der §§ 33 bis 94, 99 und 125 bis 133 nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Wirtschaftsgüter zum ...
§ 32 BewG Bewertung von inländischem Sachvermögen
... Grundvermögens und Betriebsvermögens gelten die Vorschriften der §§ 33 bis 109. Nach diesen Vorschriften sind auch die inländischen Teile einer ...
§ 46 BewG Wirtschaftswert
... Bestimmungen in den §§ 35 bis 45 auch die besonderen Vorschriften in den §§ 50 bis ...
Zitat in folgenden Normen
Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 55 EStG Schlussvorschriften (Sondervorschriften für die Gewinnermittlung nach § 4 oder nach Durchschnittssätzen bei vor dem 1. Juli 1970 angeschafftem Grund und Boden) (vom 29.12.2007)
... Lagenvergleichszahl (Vergleichszahl der einzelnen Weinbaulage, § 39 Abs. 1 Satz 3 und § 57 des Bewertungsgesetzes ), die für ausbauende Betriebsweise mit Fassweinerzeugung anzusetzen ist, aus der ...
Zweite Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes
V. v. 24.11.1967 BGBl. I S. 1191
Anlage 2. BewG39DV (zu § 1) Hauptbewertungsstützpunkte der weinbaulichen Nutzung
... Nutzung dienen als Bewertungsstützpunkte Weinbaulagen oder Teile von Weinbaulagen (§ 57 BewG). Die Bezeichnung der Hauptbewertungsstützpunkte entspricht daher der jeweiligen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 2 GrStRefG Weitere Änderung des Bewertungsgesetzes
... 53 bis 55 (weggefallen)". h) Die Angaben zu den §§ 56 bis 58 werden wie folgt gefasst: „§§ 56 bis 58 ... Angaben zu den §§ 56 bis 58 werden wie folgt gefasst: „§§ 56 bis 58 (weggefallen)". i) Die Angaben zu den §§ 59 bis 61 werden wie ... 18 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „(§§ 33 bis 67, § 31)" gestrichen. b) In Nummer 2 wird die Angabe ... der übrigen Länder trifft." 6. Die §§ 21 bis 29, 32 bis 69, 71 bis 94, 121a und 122 werden aufgehoben. 7. § 97 Absatz 1 Satz 2 wird ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Feststellungsgesetz (FG)
neugefasst durch B. v. 01.10.1969 BGBl. I S. 1885; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
§ 12 FG Schadensberechnung bei Vertreibungsschäden an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen
... Für Schäden an Grundvermögen und an Betriebsgrundstücken im Sinne des § 57 Abs. 1 Nr. 1 des Bewertungsgesetzes, die in Aussiedlungsgebieten (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 des ...
§ 13 FG Schadensberechnung bei Kriegssachschäden an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen
... Für die Feststellung des Kriegssachschadens an Betriebsgrundstücken im Sinne des § 57 des Bewertungsgesetzes gilt Absatz 1 entsprechend. 2. Der an anderen ... worden ist, 2. der Einheitswert von Betriebsgrundstücken im Sinne des § 57 des Bewertungsgesetzes, die bei der Feststellung des Anfangsvergleichswerts abweichend von den ... aufgenommen worden sind, obgleich sie nicht Betriebsgrundstücke im Sinne des § 57 des Bewertungsgesetzes sind, und bei denen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Einheitswert und ...
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