§ 59 Hinterbliebene von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
(2)
1Der Witwe, dem Witwer, der geschiedenen Ehegattin, dem geschiedenen Ehegatten und den Kindern einer verstorbenen Berufssoldatin oder eines verstorbenen Berufssoldaten, der oder dem nach
§ 51 ein Unterhaltsbeitrag bewilligt worden ist oder hätte bewilligt werden können, kann auf Antrag die in den
§§ 19,
20 und
22 bis 25 des Beamtenversorgungsgesetzes vorgesehene Versorgung bis zu der dort bezeichneten Höhe als Unterhaltsbeitrag bewilligt werden.
2Dies gilt auch für die frühere Ehegattin oder den früheren Ehegatten einer verstorbenen Berufssoldatin oder eines verstorbenen Berufssoldaten oder Soldatin im Ruhestand oder Soldaten im Ruhestand, deren oder dessen Ehe mit dieser oder diesem aufgehoben oder für nichtig erklärt war.
3Die
§§ 21,
27 und
86 des Beamtenversorgungsgesetzes gelten entsprechend.
(3) 1Waisengeld wird nicht gewährt, wenn der Ehemann der Mutter während der gesetzlichen Empfängniszeit verschollen war. 2Dies gilt nicht, wenn der Verschollene zurückgekehrt ist, es sei denn, dass seine Vaterschaft später angefochten worden ist.
(4) Auf die Hinterbliebenen von Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen im Ruhestand und Soldaten im Ruhestand finden
§ 40 Absatz 7 und
§ 41 keine Anwendung.
interne Verweise§ 40 SVG Höhe des Ruhegehalts ... und die Witwe oder den Witwer; der Erhöhungsbetrag bleibt bei einer Kürzung nach § 59 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 25 des Beamtenversorgungsgesetzes außer Betracht. ...
§ 60 SVG Bezüge bei Verschollenheit ... nach § 19 Absatz 7 eine Übergangsbeihilfe, nach § 57 eine Unterstützung, nach § 59 Witwen- oder Waisengeld oder einen Unterhaltsbeitrag erhalten würden, diese Bezüge. ...
§ 62 SVG Anwendungsbereich ... 59) gilt § 63 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend. Hierbei gilt ein nach § 59 Absatz 2 gewährter Unterhaltsbeitrag als Witwen- oder Waisengeld. (3) Die ...
§ 81 SVG Anzeigepflicht (vom 01.01.2025) ... 3 Satz 4, § 17 Absatz 1 Satz 2, den §§ 34 und 40 Absatz 6, den §§ 52 und 59 sowie den §§ 68 bis 72 und 80 Absatz 2, 3. die Begründung eines neuen ...
§ 98 SVG Kinderzuschlag zum Witwengeld ... Das Witwengeld nach § 59 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 20 des Beamtenversorgungsgesetzes erhöht sich ... Zuschlag ist Bestandteil der Versorgung. Satz 1 gilt nicht bei Bezügen nach § 59 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 20 Absatz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes und in ...
Zitat in folgenden NormenEinkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
§ 3 EStG (vom 01.01.2025) ... nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 des Altersgeldgesetzes oder entsprechendem Landesrecht und nach § 59 des Soldatenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 21 des Beamtenversorgungsgesetzes, b) Beitragserstattungen an ...
Soldatenentschädigungsgesetz (SEG)
Artikel 1 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3933; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
§ 49 SEG Sterbegeld (vom 01.01.2025) ... auf Sterbegeld ruht in Höhe der Leistung des Sterbegeldes nach den §§ 56 und 59 des Soldatenversorgungsgesetzes ...
Soldatengesetz (SG)
neugefasst durch B. v. 30.05.2005 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
§ 31 SG Fürsorge (vom 06.03.2025) ... nach Teil 2 Abschnitt 2 des Soldatenversorgungsgesetzes oder nach § 58 oder § 59 des Soldatenversorgungsgesetzes . (3) Auf Soldaten, die sich in Betreuungsurlaub nach § 28 Abs. 5 befinden, ist ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
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