Tools:
Update via:
§ 69 - Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 2865 (Nr. 45); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Geltung ab 01.09.2013; FNA: 7400-4-1 Außenwirtschaft im Allgemeinen
|
Geltung ab 01.09.2013; FNA: 7400-4-1 Außenwirtschaft im Allgemeinen
|
§ 69 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie V. v. 11. Dezember 2024 BGBl. 2024 I Nr. 411 m.W.v. 1. Januar 2025
Anzeige
Frühere Fassungen von § 69 AWV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.01.2025 | Artikel 2 Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vom 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 69 AWV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 69 AWV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AWV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 72 AWV Meldestelle und Einreichungsweg (vom 24.12.2022)
... Die Meldungen nach den §§ 64 bis 70 sind der Deutschen Bundesbank elektronisch einzureichen. Soweit die vorliegende ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Artikel 2 BEV 2024 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
... „§ 5 (weggefallen)". b) Die Angaben zu den §§ 68 und 69 werden wie folgt gefasst: „§ 68 (weggefallen) § 69 ... 68 und 69 werden wie folgt gefasst: „§ 68 (weggefallen) § 69 (weggefallen) ". c) Die Angaben zu den Anlagen 2 bis 19 werden durch die folgenden Angaben ... in der Frist des § 71 Absatz 6 zu melden." 8. Die §§ 68 und 69 werden aufgehoben. 9. § 70 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... die Wörter „§ 67 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 68 Absatz 1, entgegen § 69 " durch die Angabe „§ 67 Absatz 1" ersetzt. c) In Nummer 20 wird ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/69_AWV.htm