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Anlage 31 - Bewertungsgesetz (BewG)

neugefasst durch B. v. 01.02.1991 BGBl. I S. 230; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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Anlage 31 (zu § 237 Absatz 6 und 7) Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie Abbauland, Geringstland und Unland



Sondernutzungen
Bewertungsfaktor für Flächeneinheitin EUR
Hopfenpro Ar 13,75
Spargelpro Ar 12,69
Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
Bewertungsfaktor für Bezugseinheitin EUR
Wasserflächenpro Ar 1,00
Zuschläge für stehende Gewässer
Wasserflächen für Binnenfischerei,
Teichwirtschaft und Fischzucht für
Binnenfischerei und Teichwirtschaft
ab 1,00 kg bis 4,00 kg
Fischertrag/Ar pro Ar
2,00
Wasserflächen für Binnenfischerei,
Teichwirtschaft und Fischzucht für
Binnenfischerei und Teichwirtschaft
über 4,00 kg
Fischertrag/Ar pro Ar
2,50
Zuschläge für fließende Gewässer
Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft bis 500 Liter/Sekunde
Durchfluss pro Liter/Sekunde
12,50
Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft über 500 Liter/Sekunde
Durchfluss pro Liter/Sekunde
15,00
Saatzuchtpro Ar Anlage 27
Weihnachtsbaumkulturenpro Ar 19,40
Kurzumtriebsplantagenpro Ar Anlage 27
Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, für die kein Bewertungsfaktor festgelegt wurde
Wirtschaftsgebäudepro Quadratmeter Bruttogrundfläche und
Monat
1,23
Nutzungsarten Abbauland, Geringstland und Unland
Bewertungsfaktor für Flächeneinheitin EUR
Abbaulandpro Ar 1,00
Geringstlandpro Ar 0,38
Unlandpro Ar 0,00






 

Frühere Fassungen von Anlage 31 BewG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.07.2021 (10.11.2021)Berichtigung der Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes
vom 12.10.2021 BGBl. I S. 4831
aktuell vorher 09.07.2021Artikel 1 Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes
vom 29.06.2021 BGBl. I S. 2290
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 7 Fondsstandortgesetz (FoStoG)
vom 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
aktuell vorher 03.12.2019Artikel 1 Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
vom 26.11.2019 BGBl. I S. 1794
aktuellvor 03.12.2019früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 31 BewG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 31 BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BewG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 237 BewG Bewertung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (vom 03.12.2019)
... Betriebs und dem jeweiligen Bewertungsfaktor einschließlich des Zuschlags gemäß Anlage 31 . Für die sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, für die kein ... nachhaltig genutzten Wirtschaftsgebäude mit dem Zwölffachen des Werts gemäß Anlage 31 und für den dazu gehörenden Grund und Boden nach Absatz 8 zu ermitteln; dies gilt ... Eigentumsfläche des Betriebs und dem jeweiligen Bewertungsfaktor gemäß Anlage 31 . (8) Der Reinertrag für die Hofflächen und die Nebenbetriebe ...
§ 263 BewG Ermächtigungen (vom 23.07.2021)
... mit Zustimmung des Bundesrates die folgenden Anlagen zu ändern: 1. die Anlagen 27 bis 33 durch Anpassung der darin aufgeführten Bewertungsfaktoren und Zuschläge zum ... und der geänderten Wertverhältnisse durch Anwendung der jeweils angepassten Anlagen 27 bis 43 festgestellt werden. (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes
V. v. 29.06.2021 BGBl. I S. 2290, 4831
Anhang BewGAnlAV zu Artikel 1 Anlagen 27 bis 33 (vom 09.07.2021)
... unter Glas und Kunststoffen pro Ar 65,15 Anlage 31 (zu § 237 Absatz 6 und 7) Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes
B. v. 12.10.2021 BGBl. I S. 4831
Berichtigung BewGAnlAVB
... vom 29. Juni 2021 (BGBl. I S. 2290) ist wie folgt zu berichtigen: In der Anlage 31 (Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie Abbauland, Geringstland und Unland) ...

Fondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 7 FoStoG Änderung des Bewertungsgesetzes
... nach den Regelungen des Siebenten Abschnitts zugrunde gelegt werden." 5. In der Anlage 31 (zu § 237 Absatz 6 und 7) werden nach den Wörtern „Zuschläge für ...

Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 1 GrStRefG Änderung des Bewertungsgesetzes
... Nutzung Anlage 30 (zu § 237 Absatz 5) Gärtnerische Nutzung Anlage 31 (zu § 237 Absatz 6 und 7) Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie ... Betriebs und dem jeweiligen Bewertungsfaktor einschließlich des Zuschlags gemäß Anlage 31 . Für die sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, für die kein ... nachhaltig genutzten Wirtschaftsgebäude mit dem Zwölffachen des Werts gemäß Anlage 31 und für den dazu gehörenden Grund und Boden nach Absatz 8 zu ermitteln; dies gilt ... Eigentumsfläche des Betriebs und dem jeweiligen Bewertungsfaktor gemäß Anlage 31 . (8) Der Reinertrag für die Hofflächen und die Nebenbetriebe ermittelt sich ... mit Zustimmung des Bundesrates die folgenden Anlagen zu ändern: 1. die Anlagen 27 bis 33 durch Anpassung der darin aufgeführten Bewertungsfaktoren und Zuschläge zum ... und der geänderten Wertverhältnisse durch Anwendung der jeweils angepassten Anlagen 27 bis 43 festgestellt werden. (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ... 2 des Gesetzes vom 22. Juli 1970 (BGBl. I S. 1118) beruhen." 6. Die Anlagen 27 bis 43 aus dem Anhang zu diesem Gesetz werden ...

Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes
V. v. 29.06.2021 BGBl. I S. 2290, 4831
Artikel 1 BewGAnlAV
... Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1991 (BGBl. I S. ...