Anlage 5 (zu den §§ 67 und § 70 Absatz 1 Nummer 2) ZABILC1 Zahlungen für Dienstleistungen, Transit, Direktinvestitionen, Kapitalverkehr (einschließlich Wertpapier- und Zinserträge) im Außenwirtschaftsverkehr nach den §§ 67 ff. der Außenwirtschaftsverordnung
(siehe BGBl. 2024 I Nr. 411 S. 26)
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interne Verweise§ 67 AWV Meldung von Zahlungen (vom 01.01.2025) ... In den Meldungen ein- und ausgehender Zahlungen müssen die Angaben gemäß Anlage 5 enthalten sein. Im Fall von Zahlungen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften und ...
§ 70 AWV Meldungen der Geldinstitute (vom 01.01.2025) ... leisten oder von diesen erhalten; in den Meldungen müssen die Angaben gemäß Anlage 5 enthalten sein; 3. im Zusammenhang mit dem Reiseverkehr ein- und ausgehende Zahlungen ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Artikel 2 BEV 2024 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung ... § 69 (weggefallen)". c) Die Angaben zu den Anlagen 2 bis 19 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „Anlage 2 DIREKA1 ... nach den §§ 66 ff. der Außenwirtschaftsverordnung Anlage 5 ZABILC1 Zahlungen für Dienstleistungen, Transit, Direktinvestitionen, Kapitalverkehr ... durch das Wort „Stornomeldung" ersetzt. 12. Die Anlagen 3 bis 19 werden durch die Anlagen 2 bis 8 aus Anhang 1 zu dieser Verordnung ... „Stornomeldung" ersetzt. 12. Die Anlagen 3 bis 19 werden durch die Anlagen 2 bis 8 aus Anhang 1 zu dieser Verordnung ...
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