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Anlage 6 - Regionalisierungsgesetz (RegG k.a.Abk.)
Artikel 4 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 2395; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.1996; FNA: 9240-3 Personenbeförderung
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Geltung ab 01.01.1996; FNA: 9240-3 Personenbeförderung
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Anlage 6 (zu § 7 Absatz 12) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 7 Absatz 1, 4 und 6
Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel | ||||||||
für das Bundesland | zum Stichtag | |||||||
Bereich | Landes- haushalt (Kapitel/Titel) | Verwendungszweck | Summe (in EUR) | 2022 (in EUR) | 2021 (in EUR) | 2020 (in EUR) | ||
1 | 1.1 | Verfügbare Mittel | Zuweisung nach § 7 RegG | | ||||
1.2 | Minderung/Aufstockung aufgrund des Länderausgleichs | | ||||||
1.3 | Zwischensumme (Summe 1.1 bis 1.2) | | ||||||
1.4 | Landesmittel | | ||||||
1.5 | weitere Mittel | | ||||||
1.6 | verfügbare Mittel gesamt (Summe 1.3, 1.4 und 1.5) | | ||||||
2 | 2.1 | Ausgleich von finanziellen Nach- teilen im öffent- lichen Personen- nahverkehr | aufgrund geringerer Ausgleichs- leistungen | | ||||
2.2 | aufgrund des Rückgangs von Fahrgeldeinnahmen | | ||||||
2.3 | aufgrund des Rückgangs von Ausgleichszahlungen aus allgemeinen Vorschriften | | ||||||
2.4 | abzgl. ersparter Aufwendungen | | ||||||
2.5 | Summe (2.1 bis 2.3, abzgl. 2.4) | | ||||||
3 | Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben | (Differenz aus 1.6 und 2.5) | | |||||
4 | Nachrichtlich | Ausgleich aufgrund erhöhter Aufwendungen für Infektions- schutz (vollständig aus Landes- mitteln) | |
Text in der Fassung des Artikels 1 Achtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes G. v. 16. Dezember 2022 BGBl. I S. 2352 m.W.v. 21. Dezember 2022
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Frühere Fassungen von Anlage 6 Regionalisierungsgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 21.12.2022 | Artikel 1 Achtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2352 |
aktuell vorher | 01.06.2022 | Artikel 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes vom 25.05.2022 BGBl. I S. 812 |
aktuell vorher | 23.07.2021 | Artikel 1 Sechstes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes vom 16.07.2021 BGBl. I S. 3011 |
aktuell vorher | 17.07.2020 | Artikel 5 Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets vom 14.07.2020 BGBl. I S. 1683 |
aktuell | vor 17.07.2020 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 6 Regionalisierungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 RegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RegG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 RegG Unterstützung der Länder beim Ausgleich von finanziellen Nachteilen durch COVID-19 (vom 21.12.2022)
... 1, 4 und 6 verantwortlich und weisen dem Bund die Verwendung dieser Mittel nach Maßgabe der Anlage 6 wie folgt nach: 1. als Bedarfsmeldung je Land nach Absatz 10 Satz 1 unter ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2352
Artikel 1 8. RegGuaÄndG Änderung des Regionalisierungsgesetzes
... 3. In § 7 Absatz 12 Satz 1 wird die Angabe „Anlage 5" durch die Angabe „ Anlage 6 " ersetzt. 4. § 8 Absatz 6 wird wie folgt geändert: a) In ... § 8 Absatz 6 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „ Anlage 6 " durch die Angabe „Anlage 7" ersetzt. b) In Satz 2 wird die Angabe ... 41.962.142,07". 9. Die bisherigen Anlagen 4 bis 6 werden die Anlagen 5 bis ... 9. Die bisherigen Anlagen 4 bis 6 werden die Anlagen 5 bis ...
Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets
G. v. 14.07.2020 BGBl. I S. 1683
Artikel 5 BeglMaßG Änderung des Regionalisierungsgesetzes
... Absatz 1 verantwortlich und weisen dem Bund die Verwendung dieser Mittel nach Maßgabe der Anlage 5 bis zum 31. Dezember 2021 nach. Nicht zweckentsprechend verwendete Mittel sind dem Bund ... dem Deutschen Bundestag zugeleitet und veröffentlicht wird." 2. Die folgende Anlage 5 wird angefügt: „Anlage 5 (zu § 7 Absatz 6) Nachweis über die ... wird." 2. Die folgende Anlage 5 wird angefügt: „ Anlage 5 (zu § 7 Absatz 6) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen ...
Sechstes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3011
Artikel 1 6. RegGÄndG
... 1 und 4 verantwortlich und weisen dem Bund die Verwendung dieser Mittel nach Maßgabe der Anlage 5 wie folgt nach: 1. als Bedarfsmeldung je Land nach Absatz 8 Satz 1 unter ... der dem Deutschen Bundestag zugeleitet und veröffentlicht wird." 4. Anlage 5 wird wie folgt gefasst: „Anlage 5 (zu § 7 Absatz 9) Bedarfsmeldung/Nachweis ... veröffentlicht wird." 4. Anlage 5 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 5 (zu § 7 Absatz 9) Bedarfsmeldung/Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen ...
Siebtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
G. v. 25.05.2022 BGBl. I S. 812
Artikel 1 7. RegGÄndG
... 1, 4 und 6 verantwortlich und weisen dem Bund die Verwendung dieser Mittel nach Maßgabe der Anlage 5 wie folgt nach: 1. als Bedarfsmeldung je Land nach Absatz 10 Satz 1 unter ... der Summe der verfügbaren Mittel zugerechnet werden." 3. Die Anlage 5 wird durch die folgenden Anlagen 5 und 6 ersetzt: „Anlage 5 (zu § 7 Absatz ... Mittel zugerechnet werden." 3. Die Anlage 5 wird durch die folgenden Anlagen 5 und 6 ersetzt: „Anlage 5 (zu § 7 Absatz 12) Nachweis über die ... 3. Die Anlage 5 wird durch die folgenden Anlagen 5 und 6 ersetzt: „ Anlage 5 (zu § 7 Absatz 12) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen ...
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