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Anlage 8 - Regionalisierungsgesetz (RegG k.a.Abk.)

Artikel 4 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 2395; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.1996; FNA: 9240-3 Personenbeförderung
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Anlage 8 (zu § 9 Absatz 6) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 9 Absatz 3



Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel
für das Bundesland: im Jahr:
zum Stichtag 30. Juni des Folgejahres
BereichLandes-
haushalt
(Kapitel/Titel)
VerwendungszweckBetrag
(in EUR)
Betrag Vorjahr
(in EUR)
1 1.1Verfügbare Mittel  Zuweisung nach § 9 RegG   
1.2 Minderung/Aufstockung aufgrund
Länderausgleich
  
1.3 Landesmittel  
1.4 verfügbare Mittel gesamt
(Summe 1.1 bis 1.3)
  
2 2.1Ausgleich von
finanziellen Nachteilen
im öffentlichen
Personennahverkehr
 Hochgerechnete Fahrgeld-
einnahmen (Soll-Wert)
  
2.2 Ist-Einnahmen  
2.3 finanzielle Nachteile aufgrund
des Rückgangs von Fahrgeld-
einnahmen durch das Deutsch-
landticket (Differenz 2.1 und 2.2)
  
2.4 finanzielle Nachteile aufgrund der
Erstattung von Mehrkosten der
Einführung
  
2.5 Gesamtsumme (2.3 und 2.4)   
3 Differenz verfügbare
Mittel/Ausgaben
 (Differenz aus 1.4 und 2.5)   


Zu den einzelnen Punkten werden geeignete inhaltliche Erläuterungen sowie Hinweise zur Validität (z. B. endgültige Testierung) beigefügt. Die Vorjahreswerte sind zu aktualisieren.



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Frühere Fassungen von Anlage 8 Regionalisierungsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.04.2023Artikel 1 Neuntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
vom 20.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 107

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 8 Regionalisierungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 RegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RegG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 RegG Unterstützung der Länder bei der Umsetzung des Vorhabens Deutschlandticket (vom 25.04.2023)
... Bund jährlich, beginnend mit dem Jahr 2023, die Verwendung der Mittel nach Maßgabe der Anlage 8 bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres nach. Nachzuweisen sind die dem jeweiligen ... das Kalenderjahr 2023 ist nach Vorlage der endgültigen Daten gemäß Anlage 8 zu prüfen, auf welche Höhe sich der tatsächlich erforderliche Betrag beläuft, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neuntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
G. v. 20.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 107
Artikel 1 9. RegGÄndG
... Bund jährlich, beginnend mit dem Jahr 2023, die Verwendung der Mittel nach Maßgabe der Anlage 8 bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres nach. Nachzuweisen sind die dem jeweiligen ... (7) Für das Kalenderjahr 2023 ist nach Vorlage der endgültigen Daten gemäß Anlage 8 zu prüfen, auf welche Höhe sich der tatsächlich erforderliche Betrag beläuft, ... der Kopfzeile der Tabelle die Wörter „an BMVI" gestrichen. 4. Folgende Anlage 8 wird angefügt: „Anlage 8 (zu § 9 Absatz 6) Nachweis über die ... BMVI" gestrichen. 4. Folgende Anlage 8 wird angefügt: „ Anlage 8 (zu § 9 Absatz 6) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen ...