Je Stunde der Gesamtzeit erhalten Vollzeitbeschäftigte
1. | der Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 | 14,00 Euro,
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2. | der Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 | 18,00 Euro,
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3. | der Besoldungsgruppe A 13 | 24,00 Euro,
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4. | der Besoldungsgruppe A 14 | 26,00 Euro,
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5. | der Besoldungsgruppen A 15 und A 16 | 28,00 Euro.
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Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 11.08.2017 BGBl. I S. 3231
Verordnung zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
V. v. 06.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 78